RA belügt seinen Mandanten
Moderator: FDR-Team
RA belügt seinen Mandanten
Folgende Situation: im September 2017 wurde ein RA beauftragt. Dieser schickte, wie üblich kurz danach eine Rechnung. Im laufe der vergangenen Monate gab es telefonische Kontakte. Bei diesen Telefonaten wurde von dem RA berichtet, dass er mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Kontakt aufnahm und er einen Antrag an das Gericht stellte. Nun stellte sich aber heraus, dass der RA ausser der Rechnung absolut nichts unternommen hat. Kann gegen den RA etwas unternommen werden und besteht die Chance einer Rückzahlung wegen Untätigkeit? Wie reagiert die Anwaltskammer auf eine Mitteilung? Dem Anwalt wurde das Mandat bereits entzogen. Für eine sachliche Stellungnahme wäre ich dankbar.
Re: RA belügt seinen Mandanten
Naja, dass der Anwalt gelogen hat, würd' ich schon mal vergessen. Wie will man denn nachweisen, was der Anwalt am Telefon so alles erzählt. Man kann das behaupten - und dann Wetten abschließen, wem ein anderer Jurist dann glaubt: dem Anwalt, der das bestreitet, oder dem Mandanten. Ich wüsste worauf ich wetten würde
Was dann noch bleibt ist, ist das ein Anwalt nach außen wohl nicht tätig geworden sein soll. kommt darauf an was in der Rechnung abgerechnet wurde. Tätig geworden ist der Anwalt ja auf alle Fälle: Es hat ein Gespräch und Telefonate gegeben - auch wenn die aus Sicht des mananten so hilfreich wie Fußpilz gewesen sein mögen - ein Vergütungsanspruch ist aber entsatnden. Bezahlt werden muss er also auf jeden fall

Was dann noch bleibt ist, ist das ein Anwalt nach außen wohl nicht tätig geworden sein soll. kommt darauf an was in der Rechnung abgerechnet wurde. Tätig geworden ist der Anwalt ja auf alle Fälle: Es hat ein Gespräch und Telefonate gegeben - auch wenn die aus Sicht des mananten so hilfreich wie Fußpilz gewesen sein mögen - ein Vergütungsanspruch ist aber entsatnden. Bezahlt werden muss er also auf jeden fall
Re: RA belügt seinen Mandanten
beweisen ist so eine Sache..... könnte man schon... Der Mandant hat ein Chinahandy welches alle Gespräche aufzeichnet ...ohne App ,das geht bei diesem Handy automatisch, alle Gespräche sind da lückenlos aufgezeichnet und da stellt sich dann nicht mehr die Frage wem geglaubt wird und wem nicht. Jedenfalls wurden diese nicht mit Absicht aufgezeichnet. Aber bekanntlich hackt ja eine Krähe der anderen nicht die Augen aus...Das ein RA seinem Mandanten solche Märchen auftischt sollte schon bekannt werden - eventuell vor einem Gericht und nicht noch durch einen Honorar in vierstelliger Summe belohnt werden.
Re: RA belügt seinen Mandanten
Wurde der Anwalt darüber informiert, dass das Gespräch aufgezeichnet wird und war er mit der Aufzeichnung einverstanden?
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: RA belügt seinen Mandanten
Nur würde der Mandant, wenn er nicht ganz dämlich ist, darauf verzichten von den Aufzeichnungen Gebrauch zu machen, wenn der Anwalt nicht mit der Aufzeichnung einverstanden war, da der Mandant sich damit strafbar gemacht hätte.lupo52 hat geschrieben:Der Mandant hat ein Chinahandy welches alle Gespräche aufzeichnet ...ohne App ,das geht bei diesem Handy automatisch, alle Gespräche sind da lückenlos aufgezeichnet und da stellt sich dann nicht mehr die Frage wem geglaubt wird und wem nicht.
Da der Mandant offensichtlich die Aufzeichungsfunktion kennt, spielt das keine Rolle.lupo52 hat geschrieben:Jedenfalls wurden diese nicht mit Absicht aufgezeichnet.
Re: RA belügt seinen Mandanten
der Mandant hat erst nach dem Bekanntwerden der Lüge seines Anwaltes festgestellt, dass es für die Lüge eigentlich keinen Beweis gibt. Dann suchte er auf seinem Handy und fand diese Dateien, worin sich u.a. auch die Gespräche seines Anwaltes befanden. Es wurde eigentlich nur nach dem Datum und der Urzeit der besagten Telefonate gesucht und hierbei wurde dann die Gespräche gefunden. Das Handy wurde im vergangenem Jahr in Hongkong gekauft. Es gibt auch keine runtergeladene App die Telefonate aufzeichnet. Jedes Telefonat wird aufgezeichnet ob man will oder nicht.
Re: RA belügt seinen Mandanten
Das ändert überhaupt nichts an fodeures Aussage.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Re: RA belügt seinen Mandanten
lupo52 hat geschrieben:Dann suchte er auf seinem Handy und fand diese Dateien, worin sich u.a. auch die Gespräche seines Anwaltes befanden.

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: RA belügt seinen Mandanten
es geht hier nicht um Glauben sondern um Tatsachen. Man muss nur das Handy vorlegen und jeder sieht das es keine App gibt, sondern im internen Speicher das Gespräch aufgezeichnet wird als mp3 Datei. Es geht hier aber nicht um den Mandanten, sondern um ein Lügenmärchen was der RA seinem Mandanten erzählt hat. Bis jetzt gibts darüber noch keinen Komentar. Aber anscheinend bin ich hier auf der falschen Seite gelandet.
Danke für die überaus neutralen Komentare.
Danke für die überaus neutralen Komentare.
Re: RA belügt seinen Mandanten
Vielleicht wäre wunschantwortenforum.de dann besser geeignet.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Re: RA belügt seinen Mandanten
Das stimmt. Es ist eine Tatsache, dass ein Gericht diese Geschichte glauben muss.lupo52 hat geschrieben:es geht hier nicht um Glauben sondern um Tatsachen.

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Re: RA belügt seinen Mandanten
Für die zivilrechtliche Beweisverwertung spielt es keine Rolle, ob der Mandant die Aufnahme absichtlich tätigte, oder ob das Mandantenhandy die Aufnahmen selbsttätig angefertigt hat ohne das Zutun des Mandanten.
Grüße, Susanne
Re: RA belügt seinen Mandanten
Wieso ist es überhaupt so wichtig, was der Anwalt dem Mandanten erzählt hat?
Der Anwalt wird dafür bezahlt, dass er für den Mandanten tätig ist. Ist er nicht tätig geworden (was sich ja leicht überprüfen lässt), dann stehen ihm auch keine Gebühren zu, außer eben für diese Telefonate. So viel ist das aber nicht, jedenfalls nicht 4-stellig.
Der Anwalt wird dafür bezahlt, dass er für den Mandanten tätig ist. Ist er nicht tätig geworden (was sich ja leicht überprüfen lässt), dann stehen ihm auch keine Gebühren zu, außer eben für diese Telefonate. So viel ist das aber nicht, jedenfalls nicht 4-stellig.
Re: RA belügt seinen Mandanten
die Märchengeschichten sollten vortäuschen, dass er etwas getan hat für den vierstelligen gezahlten Betrag. In Wirklichkeit hat er aber absolut nichts getan, ausser einer Rechnung geschrieben. Desshalb auch die Aufforderung das Geld zurückzuzahlen. Und für die 3 Märchentelefonate auch noch ein Honorar bezahlen? Wenn er nicht zurückzahlt, dann klagen. Mal sehen was ein Richter zu einer solchen Geschichte sagt. Eventuell ist auch durch den Zeitverlust (6Monate)ein Schaden entstanden. Wird noch geprüft.
Re: RA belügt seinen Mandanten
Das beantwortet nicht meine Frage. Es geht um Honorar, dem fehlende Leistungen gegenüberstehen, das muss vorgetragen und belegt werden. Dass der Mandant sich von Anwalt getäuscht fühlt, interessiert dabei eher weniger.lupo52 hat geschrieben:die Märchengeschichten sollten vortäuschen, dass er etwas getan hat für den vierstelligen gezahlten Betrag.
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