Anwalt automatisch zugeteilt?

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Tobias1962
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Anwalt automatisch zugeteilt?

Beitrag von Tobias1962 »

Guten Morgen,

A erhält von seinem Vermieter Mitte 2016 eine Räumungsklage wegen angeblich nicht gezahlter Miete und eine Zahlungsklage (MB) über den angeblich nicht gezahlten Betrag.

A legt selber Widerspruch (fristgerecht) gegen den MB ein und beauftragt Anwalt B mit der Wahrnehmung seiner Interessen in beiden Sachen. B erhält alle Unterlagen. B übernimmt beide Mandate.

Anfang 2017 Räumungsklage wird abgewiesen, Vermieter werden die Kosten auferlegt. B beantragt im Mai 2017 das Verfahren bezüglich der Zahlung fortzuführen, weiterhin wird für A PKH beantragt. PKH wird abgelehnt, Rechtsmittel wird eingelegt, auf Betreiben des Gerichts nimmt der Vermieter die Klage im Juli zurück. Dem Vermieter werden die Kosten des Verfahrens auferlegt, daraufhin nimmt Anwalt B die sofortige Beschwerde bezgl. des abweisenden PKH-Beschlusses zurück. Von alldem erfährt A noch nichts.

Im November versucht B die Kosten zu vollstrecken, der VM hinterlegt das Geld bei Gericht und erhebt Vollstreckungsgegenklage, abermals wegen angeblich nicht gezahlter Mieten. B tritt in diesem Verfahren als Anwalt auf. A weiß davon nichts.

Frage: Warum ist es vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass B wieder als Anwalt auftritt? Ist das ein Rechtszug? Kann mir hier jemand die entsprechende Vorschrift nennen?

A und B haben sich mittlerweile zerstritten. B will das Mandat niederlegen, aber wie kann man ein Mandat niederlegen, das man nicht erhalten hat?