Anwalt - Honorarvorschuss zulässig?

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samy90
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Anwalt - Honorarvorschuss zulässig?

Beitrag von samy90 »

Guten Tag,

ich wusste leider nicht ob es in dieses Thema passt. Verschiebt es bitte, wenn ich mich irre. Es geht nicht um die Versicherung sondern um den Anwalt!

Angenommen Person P hatte eine OP, die leider fehlgeschlagen ist. Aus dem Grund fordert P von der Klinik eine Entschädigung und da die Versicherungsfirma V nicht sofort zahlen will ist er zum Anwalt A gegangen. Dieser schreib ein Angebot mit einer Summe und einen Vorschuss. Die Versicherungsfirma V einigte sich auf einen Vorschuss von 5.000€, jedoch schrieb A, dass er ebenfalls sich davon einen Honorarvorschuss von 3.000€ nimmt.

Person P bezieht Gelder vom Sozialamt und hat im Grunde kein Einkommen. Somit sagte er mir, dass er von den Kosten des A befreit ist.

Ist es normal und zulässig, dass sich ein A einen Honorarvorschuss selbst bestimmt und entnimmt?

Wenn P davon befreit ist, muss er das überhaupt in der Situation zahlen?

Wenn es nur ein Honorarvorschuss ist (2.000€), wie viel wird sich A nehmen? (Wenn man annimmt, dass V einen Schadensersatz von 100.000€ auszahlt) Ist das abhängig von dem erhaltenen Geld?

Vielen Dank für die Hilfe im voraus!
Tastenspitz
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Re: Anwalt - Honorarvorschuss zulässig?

Beitrag von Tastenspitz »

samy90
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Re: Anwalt - Honorarvorschuss zulässig?

Beitrag von samy90 »

Tastenspitz hat geschrieben: 01.06.19, 12:14 Das kann man hier ausrechnen:
https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner
Wenn die Person also 100.000€ bekommt, muss sie ca die Hälfte an den Anwalt, Gericht, etc. zahlen oder wer übernimmt die Kosten?
ktown
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Re: Anwalt - Honorarvorschuss zulässig?

Beitrag von ktown »

samy90 hat geschrieben: 01.06.19, 11:49 Person P bezieht Gelder vom Sozialamt und hat im Grunde kein Einkommen. Somit sagte er mir, dass er von den Kosten des A befreit ist.
und das weiß der Anwalt natürlich.
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Nordlicht14
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Re: Anwalt - Honorarvorschuss zulässig?

Beitrag von Nordlicht14 »

Einfach mal die Zahlen eingeben inden Online-Rechner.

Die Kosten übernimmt immer der Auftraggeber einer Sache -wer denn sonst.
Wenn P 100.000 von V bekommt, ist er nicht mehr bedürftig, sondern leistungsfähig.

Zur grundsätzlichen Vorschusspflicht des Mandanten beim Anwalt: § 9 RVG

https://dejure.org/gesetze/RVG/9.html

Honorare dürfen mit Auszahlung von Geldern verrechnet werden, wenn vorher bzw zugleich eine formale Vorschussrechnung erteilt wird.
ktown
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Re: Anwalt - Honorarvorschuss zulässig?

Beitrag von ktown »

Nordlicht14 hat geschrieben: 01.06.19, 16:40 Wenn P 100.000 von V bekommt, ist er nicht mehr bedürftig, sondern leistungsfähig.
und damit kann er vor Prozess also nicht sozialhilfebedürftig sein?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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FM
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Re: Anwalt - Honorarvorschuss zulässig?

Beitrag von FM »

ktown hat geschrieben: 01.06.19, 17:51
Nordlicht14 hat geschrieben: 01.06.19, 16:40 Wenn P 100.000 von V bekommt, ist er nicht mehr bedürftig, sondern leistungsfähig.
und damit kann er vor Prozess also nicht sozialhilfebedürftig sein?
Da gab es vor einigen Jahren eine Änderung: für die PKH zählt nicht mehr nur das Vermögen vor dem Antrag, sondern auch das nach dem Prozess, einschließlich dessen was man durch den Prozess gewonnen hat.

Passt aber hier auch nicht ganz zum Sachverhalt, da der Streit laut Darstellung vorgerichtlich war, und da gibt es überhaupt keine PKH sondern Beratungshilfe. Ob diese überhaupt beantragt und auch bewilligt wurde, ist aus dem Satz:
Person P bezieht Gelder vom Sozialamt und hat im Grunde kein Einkommen. Somit sagte er mir, dass er von den Kosten des A befreit ist.
nicht ersichtlich. Relevanter als das was der Anspruchsinhaber P dem Thread-Ersteller gesagt hatte wäre, was der Rechtsanwalt oder das Amtsgericht (als Beratungshilfe-Stelle) dem P gesagt hatte oder noch besser, wie der Bescheid dazu lautete.
samy90
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Re: Anwalt - Honorarvorschuss zulässig?

Beitrag von samy90 »

FM hat geschrieben: 01.06.19, 21:36
ktown hat geschrieben: 01.06.19, 17:51
Nordlicht14 hat geschrieben: 01.06.19, 16:40 Wenn P 100.000 von V bekommt, ist er nicht mehr bedürftig, sondern leistungsfähig.
und damit kann er vor Prozess also nicht sozialhilfebedürftig sein?
Da gab es vor einigen Jahren eine Änderung: für die PKH zählt nicht mehr nur das Vermögen vor dem Antrag, sondern auch das nach dem Prozess, einschließlich dessen was man durch den Prozess gewonnen hat.

Passt aber hier auch nicht ganz zum Sachverhalt, da der Streit laut Darstellung vorgerichtlich war, und da gibt es überhaupt keine PKH sondern Beratungshilfe. Ob diese überhaupt beantragt und auch bewilligt wurde, ist aus dem Satz:
Person P bezieht Gelder vom Sozialamt und hat im Grunde kein Einkommen. Somit sagte er mir, dass er von den Kosten des A befreit ist.
nicht ersichtlich. Relevanter als das was der Anspruchsinhaber P dem Thread-Ersteller gesagt hatte wäre, was der Rechtsanwalt oder das Amtsgericht (als Beratungshilfe-Stelle) dem P gesagt hatte oder noch besser, wie der Bescheid dazu lautete.
Ich habe mit der Person nochmal gesprochen. Sie war dort mit ihrem Betreuer, hat erwähnt, dass sie geringe Einkünfte hat und hat dem Anwalt 15€ gezahlt.
Es wurde noch nichts vor Gericht gemacht, man möchte sich ohne Gericht einigen.

EDIT:
Habe nochmal nachgehakt - er hatte Beratungshilfeschein und den Antrag auf Prozesskostenhilfe hat er auch gestellt.
Der Anwalt hat den Vorschuss auf sein Bankkonto bekommen, ist das so in Ordnung?
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Re: Anwalt - Honorarvorschuss zulässig?

Beitrag von Milo »

EIn Anwalt darf für den Antrag auf PKH eine Gebühr in Höhe von 1.0 nehmen, da er ja das Risiko hat, dass die PKH nicht bewilligt wird. Ab Bewilligung von PKH darf er keine weiteren Gebühren fordern.
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

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Re: Anwalt - Honorarvorschuss zulässig?

Beitrag von Nordlicht14 »

So ist es. PKH heisst „Prozesskostenhilfe“, nicht „Prozesskostenfreiheit“.

Die Gebühr von 1,0 für die Beantragung und Ausarbeitung des PLH-Antrages, der den Klageentwurf umfasst als Aufwand, muss auch der Bedürftige an den Anwalt zahlen. Der darf darauf zwar im gut begründbaren Einzelfall verzichten, miss das aber nicht und trägt sonst das Risiko, wenn PKH nicht bewilligt wird, was in vielen Rechtsgebieten zunehmend zurückhaltender nur gewährt wird von den Gerichten.
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Re: Anwalt - Honorarvorschuss zulässig?

Beitrag von Nordlicht14 »

samy90 hat geschrieben: 01.06.19, 22:13
FM hat geschrieben: 01.06.19, 21:36
ktown hat geschrieben: 01.06.19, 17:51 und damit kann er vor Prozess also nicht sozialhilfebedürftig sein?
Da gab es vor einigen Jahren eine Änderung: für die PKH zählt nicht mehr nur das Vermögen vor dem Antrag, sondern auch das nach dem Prozess, einschließlich dessen was man durch den Prozess gewonnen hat.

Passt aber hier auch nicht ganz zum Sachverhalt, da der Streit laut Darstellung vorgerichtlich war, und da gibt es überhaupt keine PKH sondern Beratungshilfe. Ob diese überhaupt beantragt und auch bewilligt wurde, ist aus dem Satz:
Person P bezieht Gelder vom Sozialamt und hat im Grunde kein Einkommen. Somit sagte er mir, dass er von den Kosten des A befreit ist.
nicht ersichtlich. Relevanter als das was der Anspruchsinhaber P dem Thread-Ersteller gesagt hatte wäre, was der Rechtsanwalt oder das Amtsgericht (als Beratungshilfe-Stelle) dem P gesagt hatte oder noch besser, wie der Bescheid dazu lautete.
Ich habe mit der Person nochmal gesprochen. Sie war dort mit ihrem Betreuer, hat erwähnt, dass sie geringe Einkünfte hat und hat dem Anwalt 15€ gezahlt.
Es wurde noch nichts vor Gericht gemacht, man möchte sich ohne Gericht einigen.

EDIT:
Habe nochmal nachgehakt - er hatte Beratungshilfeschein und den Antrag auf Prozesskostenhilfe hat er auch gestellt.
Der Anwalt hat den Vorschuss auf sein Bankkonto bekommen, ist das so in Ordnung?
Natürlich. Wie soll der Anwalt das denn sonst erhalten von der Justiz als auf sein Bankkonto? Barzahlung in Scheinen macht die Justiz nicht.
Tastenspitz
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Re: Anwalt - Honorarvorschuss zulässig?

Beitrag von Tastenspitz »

Cash in de´ Täsch.... Bar auf Tatze.... :ironie:
Evariste
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Re: Anwalt - Honorarvorschuss zulässig?

Beitrag von Evariste »

Nordlicht14 hat geschrieben: 01.06.19, 16:40 Die Kosten übernimmt immer der Auftraggeber einer Sache -wer denn sonst.
Hier geht es anscheinend um Schadenersatz. Wenn die Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig war (ist hier wohl der Fall, wenn die Versicherung Schwierigkeiten macht), dann gehören die Kosten des Anwalts mit zum Schadenersatz.

Wenn man sich allerdings vergleicht, dann trägt jeder seine Anwaltskosten selbst.

Die Frage ist also, war das "Angebot" ein Vergleichsangebot oder eine Forderung?
samy90
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Re: Anwalt - Honorarvorschuss zulässig?

Beitrag von samy90 »

Nordlicht14 hat geschrieben: 02.06.19, 21:31
samy90 hat geschrieben: 01.06.19, 22:13
FM hat geschrieben: 01.06.19, 21:36

Da gab es vor einigen Jahren eine Änderung: für die PKH zählt nicht mehr nur das Vermögen vor dem Antrag, sondern auch das nach dem Prozess, einschließlich dessen was man durch den Prozess gewonnen hat.

Passt aber hier auch nicht ganz zum Sachverhalt, da der Streit laut Darstellung vorgerichtlich war, und da gibt es überhaupt keine PKH sondern Beratungshilfe. Ob diese überhaupt beantragt und auch bewilligt wurde, ist aus dem Satz:

nicht ersichtlich. Relevanter als das was der Anspruchsinhaber P dem Thread-Ersteller gesagt hatte wäre, was der Rechtsanwalt oder das Amtsgericht (als Beratungshilfe-Stelle) dem P gesagt hatte oder noch besser, wie der Bescheid dazu lautete.
Ich habe mit der Person nochmal gesprochen. Sie war dort mit ihrem Betreuer, hat erwähnt, dass sie geringe Einkünfte hat und hat dem Anwalt 15€ gezahlt.
Es wurde noch nichts vor Gericht gemacht, man möchte sich ohne Gericht einigen.

EDIT:
Habe nochmal nachgehakt - er hatte Beratungshilfeschein und den Antrag auf Prozesskostenhilfe hat er auch gestellt.
Der Anwalt hat den Vorschuss auf sein Bankkonto bekommen, ist das so in Ordnung?
Natürlich. Wie soll der Anwalt das denn sonst erhalten von der Justiz als auf sein Bankkonto? Barzahlung in Scheinen macht die Justiz nicht.
Es geht nicht um die Justiz sondern um eine Versicherungsfirma, es gab kein Gerichtsverfahren. Hmm.. vielleicht hat der Mandant auch ein Bankkonto und würde eher über das erhaltene Geld selbst bestimmen wollen ?
Jdepp
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Re: Anwalt - Honorarvorschuss zulässig?

Beitrag von Jdepp »

Aus dem außergerichtlichen Beratungs- und Vertretungsmandat steht dem Anwalt kein Honorar über den Zahlungen der Beratungshilfe zu, soweit die Beratungshilfe nicht durch das Gericht aufgehoben wird.
Die Vergütung richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften des BerhG und dem RVG und geht ggü. dem Mandanten nicht über die 15 EUR hinaus (§ 8 BerhG). Der Anwalt kann jedoch die Aufhebung der Beratungshilfe beantragen gem. § 6a BerhG. Dann siehts anders aus.
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