Plötzlich weitere Gebührenrechnung ohne Ankündigung
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Plötzlich weitere Gebührenrechnung ohne Ankündigung
Guten Morgen,
nach einer erblichen Auseinandersetzung hat ein Anwalt seinem Mandaten mitgeteilt, dass der im Beschluss festgelegte Betrag geflossen ist. Gleichzeitig fügte er zwei Rechnungen hinzu.
Eine Rechnung wie abgesprochen und bereits im April von ihm angekündigt in Höhe von 6.000 Euro. Da gibt es auch nichts zu beanstanden.
Eine weitere Rechnung in Höhe von 2.800 Euro
§ 2 Abs. 1 RVG, Verfahrengebühr 1,6 2300 VV
diese Kosten wurden nie besprochen.
Der Anwalt hatte im April nach Vergleichsabschluss geschrieben, dass das Geld auf sein Anderkonto geht und dann die Summe auf Konto des Mandanten geht abzüglich 6000 Euro Gebühren, die an ihn zu entrichten sind.
Die Gegenseite zahlte jedoch erst nicht, worauf der Mandant fragte, ob auch eine Zahlungsfrist vereinbart wurde. Daraufhin gab es 2-3 Schriftwechsel mit der Gegenseite, mit Fristsetzung zum 11.06.2021.
Zahlungsfrist wurde nicht eingehalten, vage Bestätigungsmails der Bank der Gegenseite kamen, dass womöglich der Betrag folgende Woche ausgezahlt würde, es alles aber noch in Bearbeitung sei. (Nehme an, dass das noch zu dem ersten Mandat also Klärung des Erbfalles und Vergleich gehört?!)
Der Mandat teilte dem Anwalt mit, dass das ja sehr vage Aussagen seien und eigentlich genug Zeit war, um alles in die Wege zu leiten. (Das war kein Auftrag, sondern die Meinung des Mandanten,
Ein paar Tage später erhält der Mandant ein Schreiben, wo der Anwalt das Gericht um Zusendung eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses bittet, da die Gegenseite nicht gezahlt hat.
Am gleiche Tag des Schreibens wurde der z auf das Konto des Anwaltes überwiesen.
Dem Mandanten lassen sich die 2.800 Euro nur über diese letzten Schreiben bezüglich der Vollstreckung erklären.
Ist der Anwalt nach § 49 b Absatz 5 BRAO nicht verpflichtet, den Mandaten vorab zu informieren, dass und durch was (zu den bereits benannten 6000 Euro) noch weitere 2800 Euro anfallen werden?
Muss der Mandant den Betrag akzeptieren oder was kann er tun?
Darf der Anwalt das Geld einfach einbehalten oder muss er den Betrag mit auszahlen, wenn man mitteilt, dass man damit nicht einverstanden ist. Oder darf er das ganze Geld zurückhalten?
nach einer erblichen Auseinandersetzung hat ein Anwalt seinem Mandaten mitgeteilt, dass der im Beschluss festgelegte Betrag geflossen ist. Gleichzeitig fügte er zwei Rechnungen hinzu.
Eine Rechnung wie abgesprochen und bereits im April von ihm angekündigt in Höhe von 6.000 Euro. Da gibt es auch nichts zu beanstanden.
Eine weitere Rechnung in Höhe von 2.800 Euro
§ 2 Abs. 1 RVG, Verfahrengebühr 1,6 2300 VV
diese Kosten wurden nie besprochen.
Der Anwalt hatte im April nach Vergleichsabschluss geschrieben, dass das Geld auf sein Anderkonto geht und dann die Summe auf Konto des Mandanten geht abzüglich 6000 Euro Gebühren, die an ihn zu entrichten sind.
Die Gegenseite zahlte jedoch erst nicht, worauf der Mandant fragte, ob auch eine Zahlungsfrist vereinbart wurde. Daraufhin gab es 2-3 Schriftwechsel mit der Gegenseite, mit Fristsetzung zum 11.06.2021.
Zahlungsfrist wurde nicht eingehalten, vage Bestätigungsmails der Bank der Gegenseite kamen, dass womöglich der Betrag folgende Woche ausgezahlt würde, es alles aber noch in Bearbeitung sei. (Nehme an, dass das noch zu dem ersten Mandat also Klärung des Erbfalles und Vergleich gehört?!)
Der Mandat teilte dem Anwalt mit, dass das ja sehr vage Aussagen seien und eigentlich genug Zeit war, um alles in die Wege zu leiten. (Das war kein Auftrag, sondern die Meinung des Mandanten,
Ein paar Tage später erhält der Mandant ein Schreiben, wo der Anwalt das Gericht um Zusendung eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses bittet, da die Gegenseite nicht gezahlt hat.
Am gleiche Tag des Schreibens wurde der z auf das Konto des Anwaltes überwiesen.
Dem Mandanten lassen sich die 2.800 Euro nur über diese letzten Schreiben bezüglich der Vollstreckung erklären.
Ist der Anwalt nach § 49 b Absatz 5 BRAO nicht verpflichtet, den Mandaten vorab zu informieren, dass und durch was (zu den bereits benannten 6000 Euro) noch weitere 2800 Euro anfallen werden?
Muss der Mandant den Betrag akzeptieren oder was kann er tun?
Darf der Anwalt das Geld einfach einbehalten oder muss er den Betrag mit auszahlen, wenn man mitteilt, dass man damit nicht einverstanden ist. Oder darf er das ganze Geld zurückhalten?
Re: Plötzlich weitere Gebührenrechnung ohne Ankündigung
In der Schilderung fehlt die Schilderung der erteilten Aufträge inbesondere nach Abschluss des Vergleich bezügl. der beabsichtigten Vollstreckungsmaßnahme.
Gruß Spezi
Re: Plötzlich weitere Gebührenrechnung ohne Ankündigung
Auf die Idee muss man erst mal kommen.DolceVita666 hat geschrieben: ↑19.06.21, 09:27 Der Mandat teilte dem Anwalt mit, dass das ja sehr vage Aussagen seien und eigentlich genug Zeit war, um alles in die Wege zu leiten. (Das war kein Auftrag, sondern die Meinung des Mandanten,
Klingt wie beim Wirt: könnte ich ein Bier haben? Und wenn es ums Bezahlen geht, war es keine Bestellung sondern nur eine Frage.
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Re: Plötzlich weitere Gebührenrechnung ohne Ankündigung
Also dort wo ich bisher Bier bestellt habe, waren die Kosten durch Auslegen von Speisekarten, Wandbeschriftung oder Glaskasten an der Hauswand durch den Wirt transparent kommuniziert, sodass ich (trotz Durst und dem Bedürfnis nach Bier) selbstständig entscheiden konnte, ob ich bereit bin, diesen Betrag zu bezahlen oder nicht oder ob ich das Geld dafür überhaupt im Portemonnaie habe, um ein Bier bestellen zu können oder ob das Geld was im Portemonnaie ist, nicht bereits für etwas anderes bestimmt istFM hat geschrieben: ↑20.06.21, 22:20Auf die Idee muss man erst mal kommen.DolceVita666 hat geschrieben: ↑19.06.21, 09:27 Der Mandat teilte dem Anwalt mit, dass das ja sehr vage Aussagen seien und eigentlich genug Zeit war, um alles in die Wege zu leiten. (Das war kein Auftrag, sondern die Meinung des Mandanten,
Klingt wie beim Wirt: könnte ich ein Bier haben? Und wenn es ums Bezahlen geht, war es keine Bestellung sondern nur eine Frage.
Re: Plötzlich weitere Gebührenrechnung ohne Ankündigung
1. Diesen Glaskasten/Speisekarte/Wandbeschriftung gibt es auch. Nennt sich Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
2. Wie beim Wirt weiß man, dass es keine Lokalrunde ist, wenn er es nicht ausdrücklich so erwähnt hat.
2. Wie beim Wirt weiß man, dass es keine Lokalrunde ist, wenn er es nicht ausdrücklich so erwähnt hat.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Plötzlich weitere Gebührenrechnung ohne Ankündigung
Niemand erwartet eine Lokalrunde. Aber Beratung, Kosten-Nutzen-Risikoabwägung/Beratung. Information darüber, dass ab Punkt 1 folgende Kosten anfallen, um eigenverantwortlich entscheiden zu können, ob man diese Kosten bezahlen will und kann.
Das soll man als Handwerker oder anderer Dienstleister einfach mal machen. Ohne Anküdnigung der anfallenden Kosten irgendwelche Arbeiten in der Größenordnung von 3.000 Euro durchführen und großzügig berechnen und dann auf irgendwelche Listen verweisen, die irgendwo zu finden sind…
Wenn es über die Rechtsschutz läuft, holt man sich bei einem neuen gebührenauslösendem Verfahren auch erst einmal eine Kostenzusage.
Hier wurde einfach mal davon ausgegangen, dass man sich aus den eingehenden Fremdgeldern bedienen kann und die Zahlung damit sicher ist, während dieser Anwalt vorher ständig über mögliche Kosten und Risiken etc. aufgeklärt hat, um den Mandanten vor unnötigen Kosten zu bewahren.
M.E. wurde hier das schnelle leicht verdiente Geld gesehen, wenig Arbeit und das Geld ist sicher, da man sich an dem eingehenen Geld bedienen kann.
Hätte man den Mandanten darüber informiert, ab welchen Punkt genau ein neues Gebührenauslösendes Verfahren beginnt, und die Kosten dann bei rund 3.000 Euro liegen, dann hätte der Mandant nämlich deutlich gesagt, dass ihm das Risiko der Kosten zu hoch ist und er lieber abwartet. Die finanzielle Situation des Mandaten war dem Anwalt nämlich bekannt.
Der Mandant war bis zu diesem Zeitpunkt zufrieden mit dem Anwalt und fühlte sich auch immer stets gut beraten, darum ist dieser Vertrauensbruch auch unverständlich
Re: Plötzlich weitere Gebührenrechnung ohne Ankündigung
Zwischenfrage: Wurde der Anwalt um Aufklärung gebeten?
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Plötzlich weitere Gebührenrechnung ohne Ankündigung
Da der Mandant in treu und glauben davon ausgegangen ist und darauf vertraut hat,, dass der Anwalt (wie er es sonst auch getan hat) die finanziellen Interessen stets Berücksichtigung und ihn vor Kostenrisiken bewahrt, ist da nicht danach gefragt worden.
Re: Plötzlich weitere Gebührenrechnung ohne Ankündigung
Heißt also: Der Mandant hat, nach Erhalt der Rechnung, noch nie um Aufklärung gebeten.
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Re: Plötzlich weitere Gebührenrechnung ohne Ankündigung
Und?
Was war die Erklärung des Anwalts?
Was war die Erklärung des Anwalts?
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