Wie kann man gegen einen Anwalt vorgehen,

Moderator: FDR-Team

ClaraFall
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Wie kann man gegen einen Anwalt vorgehen,

Beitrag von ClaraFall »

der den Auftrag hatte, einen Schädiger auf Schadensersatz zu verklagen
und diese Klage dann beim falschen Gericht einreicht,
so dass der Geschädigte dann die Kosten des eigenen Anwalts und die Anwaltskosten der Gegenseite und die Gerichtskosten bezahlen soll / bezahlt hat (und der eigene Schaden noch immer nicht reguliert ist) ?

Frage: Wie kann man gegen so einen inkompetenten Anwalt vorgehen,
um den zusätzlichen finanziellen Schaden zu reduzieren ?
Gibt es eine Schiedsstelle (wie bei Banken) ?
Oder was oder wie ?
ExDevil67
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Re: Wie kann man gegen einen Anwalt vorgehen,

Beitrag von ExDevil67 »

In dem man einen weiteren Anwalt beauftragt mit der Einforderung des Schadens beim Verursacher. Bei einer Schadenshöhe unter 5000 € könnte man das zwar auch selber machen, weil Zuständigkeit des Amtsgerichtes und dort man sich selbst vertreten kann, in der Praxis würde ich aber davon abraten da die Gegenseite ja Anwalt ist und seine, hoffentlich vorhandene, Berufshaftpflicht mit solchen Fällen auch Erfahrung hat.
ClaraFall
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Re: Wie kann man gegen einen Anwalt vorgehen,

Beitrag von ClaraFall »

Wie findet man eine geeignete Krähe ... hmhm ... Anwalt natürlich ?
lottchen
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Re: Wie kann man gegen einen Anwalt vorgehen,

Beitrag von lottchen »

Durch Mund-zu-Mund-Propaganda. Oder indem man sich ans Telefon hängt und mögliche Anwälte durchtelefoniert. Es ist kein Anwalt verpflichtet ein Mandat anzunehmen.

Hatte gerade das Gespräch mit einem Steuerberater. Der hat bisher auch noch keinen Anwalt gefunden, der einen Insolvenzverwalter verklagt. Ist eben schwierig den geeigneten und geneigten Anwalt dafür zu finden.

Wie schon gesagt kann man das Ganze auch ohne Anwalt versuchen wenn die Schadenhöhe unter 5000€ ist.
ExDevil67
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Re: Wie kann man gegen einen Anwalt vorgehen,

Beitrag von ExDevil67 »

Bzw wurde es schon ganz altmodisch mal damit versucht mit dem Anwalt über seinen Fehler zu reden? Gerade von einem Anwalt erwarte ich das er selber seine Chancen in einem Prozess einschätzen kann und ggf , ebenfalls altmodisch, steht er ja bei fehlender Erfolgsaussicht zu seinem Fehler und kümmert sich um die Regulierung.
Nordlicht14
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Re: Wie kann man gegen einen Anwalt vorgehen,

Beitrag von Nordlicht14 »

Es entsteht kein Schaden. Er braucht nur Verweisung zu beantragen zum zuständigen Gericht.
ClaraFall
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Re: Wie kann man gegen einen Anwalt vorgehen,

Beitrag von ClaraFall »

Danke, Nordlicht14.
Der Schaden IST bereits entstanden - und das hätte gar nicht sein müssen
mit einem einfachen Antrag auf Verweisung an das zuständige Gericht ?

Der eigene Anwalt hatte Vorkasse verlangt,
ebenso Vorkasse-Zahlung der Gerichtskosten an ihn.
Und, nach Klageabweisung des Gerichts ("nicht zuständig" und "die Kosten hat der Kläger zu tragen" ), als der Kostenfestsetzungsbeschluss vom Gericht kam, reichte der eigene Anwalt diesen an seinen Klienten kommentarlos weiter mit dem Zusatz: "Bezahlen". Eine Rechnung der Gegenseite liegt dem Klienten nicht vor (er hat mehrfach danach gefragt, doch der eigene Anwalt reagiert nicht - und das Gericht sagt: Wenden Sie sich an Ihren Anwalt).

Und Du sagst, der zusätzliche Schaden hätte nicht sein müssen ?
Gibt es dafür irgendwo eine nachlesbare Grundlage ?
In der ZPO ?
Oder wo ?

Der jetzt durch den Anwalt verursacht Schaden liegt über 5.000,- Euro.
FM
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Re: Wie kann man gegen einen Anwalt vorgehen,

Beitrag von FM »

Die Wahl des falschen Gerichts ist nicht automatisch ein vorwerfbarer Fehler. Zumindest die örtliche Zuständigkeit kann schon in manchen Fällen zweifelhaft sein.
ktown
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Re: Wie kann man gegen einen Anwalt vorgehen,

Beitrag von ktown »

Und hängt vielfach auch von dem ab, was der Mandat seinem Anwalt vermittelt. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Nordlicht14
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Re: Wie kann man gegen einen Anwalt vorgehen,

Beitrag von Nordlicht14 »

Es muss in der Tat nicht unbedingt ein Anwaltsfehler sein. Das dürfte sogar eher unwahrscheinlich sein.
Denn zum einen: in zahllosen Fällen ist es rechtlich ausgesprochen schwierig, das sich zuständige Gericht zutreffend zu ermitteln.
Bsp: Im Schulrecht gibt es zB auch viele Fallkonstellationen, in denen es schwer bis kaum feststellbar ist verlässlich, welches Gericht funktionell zuständig ist, zb bei bestimmten Privatschulen mit aber staatlicher Anerkennung und Kontrolle. Ebenso in der Schiene zwischen Verwaltungsrecht und Sozialrecht. Ebenso im Verkehrsrecht. Ebenso im Arbeitsrecht. Ebenso im Baurecht. Undundund.
Ebenso je nach inhaltlichem Gegenstand im Fall - selbst für jemanden mit derart massig Prozesserfahrung ist es ein ordentlicher Zeitaufwand zu prüfen und zu rätseln, ob Landgericht oder doch Verwaltungsgericht. Da gibt es dann in Zweifelsfällen nur eins: so gut wie möglich prüfen anhand der landesrechtlichen Regeln dazu und dann „try and error“. Mitunter behilft man sich dann mit einem Zusatz nach § 17 GVG („sollte sich das angerufene Gericht nicht für zuständig ansehen, so wird um Hinweis und Verweisung an das zuständige gebeten“).

Zum anderen muss der Umstand, dass das hier angerufene Gericht sich für angeblich unzuständig erklärte, durchaus nicht unbedingt stimmen! Auch dort irrt man sich nicht selten.
Es kann also auch ein Fehler des Richters/in gewesen sein. Nun haben Anwälte die Rechtspflicht, Fehler des Gerichts nach Kräften zu versuchen zu verhindern. Ergo bei Hinweis des Gerichts, es halte sich für wohl unzuständig (funktionell, denn bei örtlicher Unzuständigkeit, was auch oftmals nach den § § 35 ff ZPO recht schwierig festzustellen ist, fragen Gerichte eh an, ob Verweisung gewünscht ist und beantragt wird.
Es ist hier gut denkbar auch, dass das Gericht sich für unzuständig hielt in fehlerhafter Weise, was nicht mal selten ist.

Es ist schon bedenklich, das gleich dem Anwalt ohne nähere rechtliche Prüfung „in die Schuhe schieben zu wollen“.

Zum Thema Vorkasse: das ist absolut üblich und sollte in jeder Kanzlei mittlerweile der ausnahmslose Standard sein. Ich kenne kaum welche, wo das nicht Vorschüssen angefordert wird in jeweils Verfahrensetappen - es ist auch vom Gesetzgeber der Vorschuss des Mandanten vorgesehen. Übrigens ja überall (Supermarkt Vorschuss vor dem Mitnehmen der Lebensmittel, Tankstelle ebenso, Arzt ebenso, Hausbau ebenso - fast nirgends ist es anders). Gerichtsgebäuden des Gerichts an sich unüblich als Anwalt an sich zahlen zu lassen - aber nicht verboten. Es muss dann der Anwalt an das Gericht weiterleiten - jedoch ungewöhnlich und führt zu Kontrollaufwänden zB bei Klagerücknahme, da dann auch die überschüssigen Gerichtsgebühren an den Anwalt erstattet werden und jener diese an den Mandanten weiter leiten muss. Üblich ist es, die Gerichtsgebühren-Vorschussanforderung an den Mandanten zur Bezahlung weiter zu leiten.

Und abschließend zum Thema Abschrift: der sog. Kostenfestsetzungsantrag des Gegners steht dem Mandanten natürlich zu in Kopie zu sehen, wenn er dies wünscht, um den Kostenfestsetzungsbeschluss zu prüfen. Der Mandant hat ohnehin ja einen Anspruch auf permanente Information = Kopien aller wesentlichen Korrespondenzen in seinem Fall, § 11 BORA. Zudem hat er einen Anspruch auf Handaktenherausgabe nach Beendigung des Mandats, für diejenigen Teile der Akte (also eingehende und ausgehende Schriftsachen), die er nicht schon automatisch während des laufenden Mandats erhalten hat.
Diesen Handaktenherausgabeanspruch muss man nur beim Anwalt geltend machen - der Sender dann entweder die Originale und behält für eigene Zwecke die Kopien, oder umgekehrt.
Wenn alles nichts hilft, kann man dies bei der Kammer sonst anzeigen, wenn er sich weigert, bzw. eine aktuelle BGH-Entscheidung aus Juni 21 verwenden; nach jener kann der Mandant einen sog. Auskunftsnapsurch nach der EU-DSGVO beim Anwalt geltend machen auf Auskunft und Vorlage zu allen über den Mandanten und die Mandatssache gespeicherten Daten, dies soll nach dem BGH den Anspruch einschließen, einen kompletten Inhaltsausdruck aller Daten zu erhalten einschl. aller Schreiben und einschl. aller Schreiben sogar auch leider der zwischen Anwalt und Mandant gewechselten Schreiben und Mails.
Wie - hat der BGH wohl nicht gesagt, ob also auf einem vom Mandanten zu bezahlenden Datenträger wie CD-Rom, oder auf vom Mandanten zu bezahlenden Kopien? Oder einfach per email-Dateien? Zeit dafür das zu erstellen, bei diesem Riesenaufwand, muss man dem Anwalt allerdings geben, 7-8 Monate fand der BGH dafür jedenfalls nicht zu lang, was bei dem Aufwand auch korrekt ist.
Dass man diesen Mandanten dann dafür „hassen wird“, wenn er jenes so verlangt, dürfte jedem klar sein natürlich. Mit den Folgen wird der Mandant leben müssen: ein zweites Mal nimmt man jenen sicher nicht mehr an und auch keine von dem empfohlenen Mandanten.
Zuletzt geändert von Nordlicht14 am 25.10.21, 01:35, insgesamt 2-mal geändert.
ClaraFall
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Re: Wie kann man gegen einen Anwalt vorgehen,

Beitrag von ClaraFall »

Danke@Nordlicht14 für Deine ausführliche und interessante Antwort.

Es mag ja sein, dass es komplizierte Sachverhalte gibt, in denen sich das zuständige Gericht nicht so einfach feststellen läßt.
In diesem Fall ging es jedoch schlicht um (zivilrechtlichen) Schadensersatz, da dürfte es ja eigentlich nicht soo schwierig sein ...
- und der Anwalt hätte bei Zweifeln ja auch diesen Antrag auf Verweisung stellen können ?

Als Nicht-Jurist denkt man doch, so etwas "lernt" ein Rechtsanwalt, bevor er sich niederlassen darf - offensichtlich nicht ?

Selbst Handwerker lernen ihr Handwerk doch vorher und nicht erst durch "learning by doing" - und auf Kosten des Kunden!
Und den Handwerker möchte ich sehen, der sich im Falle eines kapitalen Fehler traut, das seinem Kunden auch noch in Rechnung zu stellen.

Gibt es im Rechtssystem wirklich keine preiswertere Lösung, das zuständige Gericht herauszufinden, OHNE den zuvor schon Geschädigten nochmals um mehr als 5.000,00 Euro Kosten zu schädigen ?
Nordlicht14
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Re: Wie kann man gegen einen Anwalt vorgehen,

Beitrag von Nordlicht14 »

das hat nichts zu tun mit „hat’s doch gelernt“. Sondern mit den ausgesprochen umfangreichen Zuständigkeitsregeln in der ZPO, bei denen es sog. ausschliesslichliche Zuständigkeiten gibt örtlich (also jeder andere Gerichtsstand nicht geht), oder wahlweise mögliche. Ferner mit der Vielzahl der Regelungen dort und dann noch mit der unfassbar umfangreichen Rechtsprechung dazu, welche Fälle unter welchem Gerichts-Zuständigkeitsbereich-Paragraphen fallen. Allein der Umstand, dass es dazu extrem viel Rechtsprechung gibt zeigt, dass es selten klar und eindeutig ist und oft hoch umstritten, wo. Es kommt hinzu, dass sich mitunter Richter/innen aus bestimmten Gründen halt mal an ihrem Gericht für unzuständig erklären, was ja nicht unbedingt immer stimmt.

Beispiele:
Sie schreiben: rein zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, kann ja nicht so schwierig sein.
Das sehe ich völlig diametral anders. So einfach wie ein Handwerksauftrag ist Anwaltsarbeit nun mal wahrlich nicht. Ferner ist ein Vertrag mit einem Handwerker ein sog. Werkvertrag - da ist Erfolg geschuldet -. Beim Rechtsanwalt ist es ein Dienstvertrag - da ist Tätigkeit, nie Erfolg geschuldet. Mithin ist im Anwaltsvertrag = Dienstvertrag das Honorar auch nicht möglich zu mindern wie im Werkvertrag bei Handwerkern. Genau wie alle anderen Dienstverträge nicht, zB Arbeitnehmer (sonst würde niemals ein Angestellter je volles Gehalt erhalten!)

Man hat es nicht zu tun mit festen Abläufen und festem Material, sondern mit zig Variablen, zB sperrigen Rechtsansichten sich von Richtern/innen, die durchaus oftmals nicht stimmen. Zudem ist es eine extrem anspruchsvolle Berufsarbeit.

Welche und vor allem basierend auf welchem Rechtsgrund?
Waren es Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall? > Zuständigkeit des Unfallereignisses.
Waren es Schadensersatzansprüche aus rechtswidrigen Internet-Handlungen, etwa unberechtigte Negativ-Rezensionen? sog. fliegender Gerichtsstand (jeder beliebige wählbar da das Internet überall ist. Aber auch der Gerichtsort der Tathandlung. Auch der des Taterfolgs.
Waren es Schadensersatzansprüche aus Immobilienkaufvertrag oder Miete? ausschließlicher des Orts der Immobile.
Waren es Schadensersatzansprüche aus sog. unerlaubten Handlungen? Gerichtsort der unerlaubten Handlung.
Waren es Schadensersatzansprüche aus einem Vertrag? Privater oder gewerblicher?
War der sog. Erfüllungsort derjenige des Sitzes der GmbH? Dann der Gerichtsort dazu.
Oder war der Erfüllungsort der einer Niederlassung des Gewerbebetriebes? Dann auch jener zulässig.
Oder waren es Schadensersatzansprüche aus Erbrecht?
Oder aus Vereinsrecht?
Oder oder oder?

Die örtlichen Zuständigkeitsregeln finden Sie hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/ ... G000152301

§§ 12-36 ZPO + unfassbar umfangreiche Fach-Urteilsfatenbankem dazu.

Verweisungsantrag wenn der Richter/in meint, das angerufene Gericht sei unzuständig: grundsätzlich soll ein Gericht zur sog. Vermeidung von Überraschungsentscheidungen richterliche Hinweise geben, zb wenn es meint es sei unzuständig mit Gelegenheit zur Stellungnahme.
Man nimmt dann fachlich dazu Stellung warum, und stellt vorsorglich hilfsweise Verweisungsantrag.
Der Kläger hat dann bei Verweisung nur die - weiteren - Kosten der Verweisung zu bezahlen. Oftmals ist das 0, mitunter Reisekosten des Gegneranwalts zum anderweitigen Gericht, wenn die Klage am Ende in der Sache verloren geht.
Nordlicht14
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Re: Wie kann man gegen einen Anwalt vorgehen,

Beitrag von Nordlicht14 »

Preiswertere Lösung:
Doch. Selbstredend.

Man kann einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft in Berlin stellen, auch online-Antrag da möglich. Bitte in Google aufrufen.

Auf diesen Umstand, dass man bei streitiger Sache zu den Anwaltshonoraren oder wie hier vermuteten Anwaltsfehler und Regressfolgen, einen Schlichtungsantrag dort stellen dürfen, hat der Anwalt bei Erkennbarkeit der Monierung UNAUFGEFORDERT den Mandanten proaktiv hinzuweisen, dabei die Postanschrift und Fax-Mandanten email-Adresse Kink etc. von denen anzugeben.
Dies ist eine Rechtspflicht jedes Anwalts, wenn erkennbar wird, dass dies moniert wird vom Mandanten. Dies muss auch in seinen AGB stehen mit Anschrift etc.

Die Schlichtungsstelle wird von der Anwaltschaft im Gesamten bezahlt und ist für den Mandanten kostenlos.

Keine preiswertere Lösung das zuständige Gericht heraus zu finden? Nein nur die eigene Rechtsprüfung und dann Klage einreichen. Anders geht es nicht.
ClaraFall
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Re: Wie kann man gegen einen Anwalt vorgehen,

Beitrag von ClaraFall »

Nocheinmal Dank an Nordlicht14 für die informative Antwort!
(gibt es hier ja nicht immer, informative Antworten)
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