Anwalt stellt während Außergerichtlichem Verfahren die Arbeit ein

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Karlchen85
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Anwalt stellt während Außergerichtlichem Verfahren die Arbeit ein

Beitrag von Karlchen85 »

Hallo zusammen,

folgender Fall:

M sucht aufgrund einer Rechtsstreitigkeit, in dem es für ihn um ca. 6.400€ geht (die er zu erhalten hat) den Anwalt A für ein Erstgespräch auf. Anwalt A erstellt ihm ein Gutachten und rechnet hierfür die anwaltliche Erstberatungsgebühr von 295€ ab und teilt dem Mandanten M mit, dass er für eine Erläuterung sowie entsprechende weitere Schritte zur Verfügung steht. Nach Rücksprache mit A, Lesen des Gutachtens und eigener Recherche steht für M fest, dass er den Fall weiterverfolgen möchte und beauftragt den A, von der Gegenseite im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens das Geld zu fordern. Aufgrund leichter Unwägbarkeiten und da M ein Verfahren aufgrund des Aufwands vermeiden will, sagt er dem A dass dieser das Angebot machen soll, dass die Gegenseite G nur 5.000€ zahlen muss. A versendet das Schreiben an die Gegenseite G.

Die Gegenseite G reagiert ablehnend auf das Angebot von A bzw. M und fordert nun ihrerseits 700€ Anwaltsgebühr, da die Gegenseite G ja nun in der Notwendigkeit aufgrund der aus ihrer Sicht unberechtigten Forderung stand einen Anwalt zu beauftragen. Diese 700€ seien innerhalb von 2 Wochen zu begleichen.

Anwalt A leitet dieses Schreiben per Mail an M weiter mit der Aufforderung sich zur Rücksprache bzgl. des Schreibens zu melden.

Nun versucht M seit über 2 Monaten den A zu erreichen. Sowohl schriftliche Anfragen per Mail als auch auch telefonische Anfragen sind seither erfolglos. Schriftlich wird nicht beantwortet, telefonisch teilt die Mitarbeiterin mit, dass A derzeit beschäftigt sei (im Gespräch, bei Gericht), sie ihm aber nochmal eine Notiz hingelegt hätte, dass er anrufen solle. Dies ist aber bis heute nicht passiert.

Was sollte M nun tun? M weiß weder, ob nicht mittlerweile eine Zahlungsaufforderung von der Gegenseite, etc. gekommen ist, noch wie es mit seinem Verfahren weiter geht.

Ist solch ein Verhalten über solch einen Zeitraum normal (die Dauer wäre ja nicht das Thema, wenn man dem M sagen würden, dass es bspw. aufgrund von Fristigkeiten zum Jahresende zu Wartezeiten bei weniger dringlichen Angelegenheiten kommt, etc.)? Was soll M tun? Was macht der M am besten bzgl. der Aktion der Gegenseite? Der M hat die Befürchtung, dass ggf. Zahlungsaufforderungen der Gegenseite bei A unbeantwortet rumliegen und dies negative Folgen für M haben kann.

MfG und Danke
Froggel
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Re: Anwalt stellt während Außergerichtlichem Verfahren die Arbeit ein

Beitrag von Froggel »

Karlchen85 hat geschrieben: 28.11.22, 21:50... und fordert nun ihrerseits 700€ Anwaltsgebühr, da die Gegenseite G ja nun in der Notwendigkeit aufgrund der aus ihrer Sicht unberechtigten Forderung stand einen Anwalt zu beauftragen
Fordern kann man viel, selbst dann, wenn es unberechtigt ist. Das gilt für G ebenso wie für A. Die Notwendigkeit, auf einen Anwaltsbrief mit einer unberechtigten Forderung selbst einen Anwalt zu beauftragen, sehe ich hier nach einem einmaligen Anschreiben noch nicht. Ein Anwalt hat schließlich nicht automatisch recht, nur weil er einen Brief schreibt, und auch nicht derjenige, der ihn beauftragt. Folglich kann ich so ein Schreiben auch persönlich zurückweisen. Beauftrage ich dennoch hierfür einen Anwalt, ist das meine Entscheidung und habe dafür auch selbst zu zahlen. Natürlich kann ich versuchen, die Kosten dann beim Gegner einzutreiben, und wenn er dann zahlt, habe ich Glück gehabt. Trotzdem heißt das nicht, dass ich ein automatisches Anrecht darauf habe.
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Ich bin kein Jurist.
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Nordlicht14
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Re: Anwalt stellt während Außergerichtlichem Verfahren die Arbeit ein

Beitrag von Nordlicht14 »

Die Frage der Berechtigung der Anwaltskostengegenforderung für die Abwehr der Forderung geht nicht danach, ob man meint, das hätte der Gegner auch selbst prüfen können/müssen/sollen und rechtlich abzuwehren, statt einen fachkundigen Anwalt damit zu beauftragen, sondern hängt ab von der Frage, ob es für die Abwehr der Anwaltsforderung einen sog. materiell-rechtlichen Kostenerstattungsansorich im Gesetz gibt, also einen Paragraphen, der eine Schadensersatzpflicht ermöglicht dafür, sowie ob für den zugrunde liegenden Fall - Stellen einer aus Sicht des Gegners unbegründeten Forderung -, dies sich ergibt, was oft eine Frage der vorhandenen Rechtsprechung dazu ist bzw. der rechtlichen Argumentation. Das prüft derjenige Anwalt, der das Mandat hält und die Forderung stellte, auch, ob insoweit die Abwehrgegenforderung rechtlich berechtigt ist (heißt rechtlich „begründet ist“, oder nicht. Bsp ist Abwehr einer erhaltenen Wohnraumkündigung, egal ob von Vermieter oder dessen Anwalt ausgesprochen, klassischer für eine anwaltliche Abwehrlage und schadensersatzpflichtig, wenn erfolgreich + die Kündigung abgewehrt wurde als unberechtigt. Das gibt es in verschiedenen Rechtsgebieten, in anderen wieder nicht. Dafür muss man vertieft ggf in die Fachkommentare und Urteilsdatenbanken einsteigen.
Unabhängig davon ist es natürlich eine Selbstverständlkchkeit, dass man gehalten ist bzw es angemessen und üblich ist, wenn man eine anwaltliche Forderung erhält, seinerseits dies durch Anwalt zu prüfen und nicht selbst.
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