Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
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Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
Hallo,
folgender Fall:
A meldet seinen Hund bei der Gemeinde zum 01.01.2021 zur Steuer an. Die Gemeinde ist jedoch der Meinung, dass A seinen Hund schon länger hält. Ein Gemeindeangestellter befragt daraufhin die Nachbarn von A, welche unterschiedliche Angaben machen. Kurz: Wann genau A seinen Hund angeschafft hat kann keiner wirklich sagen.
Liegt hier nun eine ausreichende Rechtsgrundlage vor um von A Steuern für die Zeit vor dem 01.01.21 zu verlangen?
MfG
folgender Fall:
A meldet seinen Hund bei der Gemeinde zum 01.01.2021 zur Steuer an. Die Gemeinde ist jedoch der Meinung, dass A seinen Hund schon länger hält. Ein Gemeindeangestellter befragt daraufhin die Nachbarn von A, welche unterschiedliche Angaben machen. Kurz: Wann genau A seinen Hund angeschafft hat kann keiner wirklich sagen.
Liegt hier nun eine ausreichende Rechtsgrundlage vor um von A Steuern für die Zeit vor dem 01.01.21 zu verlangen?
MfG
Dipl.-Sozialarbeiter
ktown
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
Die wahrscheinlich zutreffendste Aussage wird diejenige sein, die sich auf das älteste Datum bezieht. Die anderen haben den Hund eben erst später gesehen, das kann ja passieren. Aber man kann ihn nicht gesehen haben, bevor er da war.
Der Halter kann natürlich nachweisen, dass der Hund vorher jemand anders gehörte und nur zu Besuch da war. Das lässt sich ja leicht überprüfen anhand der Steueranmeldung des Vorbesitzers.
Der Halter kann natürlich nachweisen, dass der Hund vorher jemand anders gehörte und nur zu Besuch da war. Das lässt sich ja leicht überprüfen anhand der Steueranmeldung des Vorbesitzers.
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
Hat A denn keinen Kaufvertrag für den Hund?
Grüße Hertha1892
Grüße Hertha1892
Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
aufgrund welcher Grundlage? woher kommt die Annahme?Sternenbande hat geschrieben: ↑25.07.21, 21:54 Hallo,
folgender Fall:
A meldet seinen Hund bei der Gemeinde zum 01.01.2021 zur Steuer an. Die Gemeinde ist jedoch der Meinung, dass A seinen Hund schon länger hält.
wie genannt, gibt es aber offenbar jemand, der den Hund "als erster" gesehen hat. Wenn dies wesentlich vor dem 01.01. war, zählt diese Beobachtung. Es müssen sich nicht alle einig sein, da ja nicht alle gleichzeitig auf der Straße sind, um eben zeitgleich den Hund gesehen zu haben.Ein Gemeindeangestellter befragt daraufhin die Nachbarn von A, welche unterschiedliche Angaben machen. Kurz: Wann genau A seinen Hund angeschafft hat kann keiner wirklich sagen.
nun, so ein Hund taucht ja nicht einfach so auf, sondern wird in irgendeiner Form erworben - und sei es gegen Schutzgebühr aus dem Tierheim.Liegt hier nun eine ausreichende Rechtsgrundlage vor um von A Steuern für die Zeit vor dem 01.01.21 zu verlangen?
Wie auch hier gefragt, müsste es also Unterlagen geben, mit denen der jetzige Besitzer nachweisen kann, dass er den Hund nicht wesentlich vor dem 01.01. im Besitz bzw. Eigentum hatte.
Interessant wäre auch die o.a. Frage, wie die Gemeindemitarbeiter zu ihrer Vermutung kommen.
Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
Noch eine Verständnisfrage. Im Titel steht "Einzug des Hundes unbekannt". Wie kann man sich das konkret vorstellen
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
Schwarzmieter...?winterspaziergang hat geschrieben: ↑26.07.21, 13:04 Im Titel steht "Einzug des Hundes unbekannt". Wie kann man sich das konkret vorstellen
A kann dann ja zB. über Kaufvertrag, Vermittlung, Züchter, Impfpass, usw. problemlos nachweisen, das Fiffi tatsächlich erst am Neujahrstag dort sein Körbchen bezogen hat.Sternenbande hat geschrieben: ↑25.07.21, 21:54 Liegt hier nun eine ausreichende Rechtsgrundlage vor um von A Steuern für die Zeit vor dem 01.01.21 zu verlangen?
Die Gemeinden die ich diesbezüglich kenne (3 Stück) erheben zB. in den ersten 3 Monaten noch keine Steuer. Welpenschutz at its best.
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
Doch A hat einen Kaufvertrag. Er hat den Hund jedoch aus Estland mitgebracht und bei der Gemeinde spricht niemand Estnisch.
Dipl.-Sozialarbeiter
ktown
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
Zauberhaft...
Ich glaube das kommt in der Kategorie "Dümmste Ausrede des Monats" auf Platz 1.
Was denken sie wohl, wie schreibt man in Estland "01.01.2021" auf ein Blatt Papier...?
Ich glaube das kommt in der Kategorie "Dümmste Ausrede des Monats" auf Platz 1.
Was denken sie wohl, wie schreibt man in Estland "01.01.2021" auf ein Blatt Papier...?
Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
Na ja, ich habe mal eine georgische Heiratsurkunde gesehen (zumindest wurde mir gesagt, dass es eine wäre) und ich konnte dort null-komma-nix lesen, weder die Namen noch die Daten noch die Orte. Wenn estnisch genauso aussieht....
Im Übrigen gibt es Übersetzer für estnisch. Einfach den Kaufvertrag von einem öffentlich bestellten vereidigten...Übersetzer übersetzen lassen. Falls das teurer ist als die Steuer für ein Jahr sollte man vielleicht doch lieber die Steuer zahlen. Mir allerdings völlig schleierhaft warum man etwas unterschreibt, den man überhaupt nicht lesen kann. Oder ist der Käufer auch Este?
Im Übrigen gibt es Übersetzer für estnisch. Einfach den Kaufvertrag von einem öffentlich bestellten vereidigten...Übersetzer übersetzen lassen. Falls das teurer ist als die Steuer für ein Jahr sollte man vielleicht doch lieber die Steuer zahlen. Mir allerdings völlig schleierhaft warum man etwas unterschreibt, den man überhaupt nicht lesen kann. Oder ist der Käufer auch Este?
Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
Im Gegensatz zu uns ist da so ziemlich alles digitalisiert insbesondere auch Behördengänge. Papier ist für die so etwas wie für uns eine Diskette.Was denken sie wohl, wie schreibt man in Estland "01.01.2021" auf ein Blatt Papier...?
Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
nee, ist klar. Und damit kommt man natürlich erst auf Nachfrage... und lesen können die Gemeindemitglieder auch nicht?Sternenbande hat geschrieben: ↑26.07.21, 15:09 Doch A hat einen Kaufvertrag. Er hat den Hund jedoch aus Estland mitgebracht und bei der Gemeinde spricht niemand Estnisch.
Und der Impfausweis, den jedes Tier haben muss, damit man es ausführen kann, ist anders als alle anderen Ausweise nicht auf englisch, sondern nur estnisch. Und dort schreibt man Daten auch aus und nutzt keine Zahlen, weder arabische, noch lateinische Ziffern.
Dann muss der Hundebesitzer sie halt übersetzen, wenn er damit den Zuzug des Hundes nachweisen kann.
Der Titel ist damit immer noch unzutreffend. Der "Einzug" ist nicht unbekannt. Der Hundebesitzer muss ihn halt nachweisen.
Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
Selbst falls der Hundebesitzer vereidigter Übersetzer sein sollte, wird er wohl nicht in eigener Sache tätig werden können.winterspaziergang hat geschrieben: ↑26.07.21, 17:30 Dann muss der Hundebesitzer sie halt übersetzen, wenn er damit den Zuzug des Hundes nachweisen kann.
Aber selbst das ist unsicher, da ein Kaufvertrag keine öffentliche Urkunde ist. Den kann jeder basteln. Besser wäre der (beglaubigt übersetzte) Steuerbescheid, mit dem die estnische Behörde die Steuerpflicht wegen Ausfuhr beendet hatte. Und natürlich ein Nachweis, dass es sich um denselben Hund handelt.
Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
logisch, schnell geschrieben, offenbar missverständlich...übersetzen lassen ...an geeigneter Stelle.FM hat geschrieben: ↑26.07.21, 20:34Selbst falls der Hundebesitzer vereidigter Übersetzer sein sollte, wird er wohl nicht in eigener Sache tätig werden können.winterspaziergang hat geschrieben: ↑26.07.21, 17:30 Dann muss der Hundebesitzer sie halt übersetzen, wenn er damit den Zuzug des Hundes nachweisen kann.
Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
Sternenbande. Mal wieder unterhaltsam.
Letzteres natürlich vor allem, weil es ihm immer wieder gelingt, die Mitforisten zu kreativen Hochleistungen zu bringen, ohne dass sie dazu die juristische Basis verlassen müssen oder sonstwie die Contenance verlieren.
Egal ob es nun um einen anrüchigen, im Laufe des Freds von 31 auf 6 geschrumpften, aber plötzlich exotischen Haustierbestand geht oder - wie hier - um einen vierbeinigen nordbaltischen Zuwanderer.
Keine Sorge: Bevor er sich in die Ecke drängen lässt, kommt er mit irgendeinem neuen Dreh um dieselbe. Und es geht wieder von vorne los.
Letzteres natürlich vor allem, weil es ihm immer wieder gelingt, die Mitforisten zu kreativen Hochleistungen zu bringen, ohne dass sie dazu die juristische Basis verlassen müssen oder sonstwie die Contenance verlieren.
Egal ob es nun um einen anrüchigen, im Laufe des Freds von 31 auf 6 geschrumpften, aber plötzlich exotischen Haustierbestand geht oder - wie hier - um einen vierbeinigen nordbaltischen Zuwanderer.
Keine Sorge: Bevor er sich in die Ecke drängen lässt, kommt er mit irgendeinem neuen Dreh um dieselbe. Und es geht wieder von vorne los.
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
Stell ich mir auf der Toilette schmerzhaft vor. Egal.
Selbst wenn - was ich hier nicht glaube - Drucker...Bildschirm.... schon mal von gehört?
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