Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

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Sternenbande
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Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von Sternenbande »

Hallo,
folgender Fall:

A meldet seinen Hund bei der Gemeinde zum 01.01.2021 zur Steuer an. Die Gemeinde ist jedoch der Meinung, dass A seinen Hund schon länger hält. Ein Gemeindeangestellter befragt daraufhin die Nachbarn von A, welche unterschiedliche Angaben machen. Kurz: Wann genau A seinen Hund angeschafft hat kann keiner wirklich sagen.

Liegt hier nun eine ausreichende Rechtsgrundlage vor um von A Steuern für die Zeit vor dem 01.01.21 zu verlangen?

MfG
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ktown
FM
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von FM »

Die wahrscheinlich zutreffendste Aussage wird diejenige sein, die sich auf das älteste Datum bezieht. Die anderen haben den Hund eben erst später gesehen, das kann ja passieren. Aber man kann ihn nicht gesehen haben, bevor er da war.

Der Halter kann natürlich nachweisen, dass der Hund vorher jemand anders gehörte und nur zu Besuch da war. Das lässt sich ja leicht überprüfen anhand der Steueranmeldung des Vorbesitzers.
Hertha1892
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von Hertha1892 »

Hat A denn keinen Kaufvertrag für den Hund?

Grüße Hertha1892
winterspaziergang

Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von winterspaziergang »

Sternenbande hat geschrieben: 25.07.21, 21:54 Hallo,
folgender Fall:

A meldet seinen Hund bei der Gemeinde zum 01.01.2021 zur Steuer an. Die Gemeinde ist jedoch der Meinung, dass A seinen Hund schon länger hält.
aufgrund welcher Grundlage? woher kommt die Annahme?
Ein Gemeindeangestellter befragt daraufhin die Nachbarn von A, welche unterschiedliche Angaben machen. Kurz: Wann genau A seinen Hund angeschafft hat kann keiner wirklich sagen.
wie genannt, gibt es aber offenbar jemand, der den Hund "als erster" gesehen hat. Wenn dies wesentlich vor dem 01.01. war, zählt diese Beobachtung. Es müssen sich nicht alle einig sein, da ja nicht alle gleichzeitig auf der Straße sind, um eben zeitgleich den Hund gesehen zu haben.
Liegt hier nun eine ausreichende Rechtsgrundlage vor um von A Steuern für die Zeit vor dem 01.01.21 zu verlangen?
nun, so ein Hund taucht ja nicht einfach so auf, sondern wird in irgendeiner Form erworben - und sei es gegen Schutzgebühr aus dem Tierheim.
Wie auch hier gefragt, müsste es also Unterlagen geben, mit denen der jetzige Besitzer nachweisen kann, dass er den Hund nicht wesentlich vor dem 01.01. im Besitz bzw. Eigentum hatte.
Interessant wäre auch die o.a. Frage, wie die Gemeindemitarbeiter zu ihrer Vermutung kommen.
winterspaziergang

Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von winterspaziergang »

Noch eine Verständnisfrage. Im Titel steht "Einzug des Hundes unbekannt". Wie kann man sich das konkret vorstellen :?:
Tastenspitz
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von Tastenspitz »

winterspaziergang hat geschrieben: 26.07.21, 13:04 Im Titel steht "Einzug des Hundes unbekannt". Wie kann man sich das konkret vorstellen
Schwarzmieter...? :lachen: :lachen:
Sternenbande hat geschrieben: 25.07.21, 21:54 Liegt hier nun eine ausreichende Rechtsgrundlage vor um von A Steuern für die Zeit vor dem 01.01.21 zu verlangen?
A kann dann ja zB. über Kaufvertrag, Vermittlung, Züchter, Impfpass, usw. problemlos nachweisen, das Fiffi tatsächlich erst am Neujahrstag dort sein Körbchen bezogen hat.
Die Gemeinden die ich diesbezüglich kenne (3 Stück) erheben zB. in den ersten 3 Monaten noch keine Steuer. Welpenschutz at its best.
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Sternenbande
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von Sternenbande »

Doch A hat einen Kaufvertrag. Er hat den Hund jedoch aus Estland mitgebracht und bei der Gemeinde spricht niemand Estnisch.
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ktown
Tastenspitz
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von Tastenspitz »

Zauberhaft... :roll:
Ich glaube das kommt in der Kategorie "Dümmste Ausrede des Monats" auf Platz 1.
Was denken sie wohl, wie schreibt man in Estland "01.01.2021" auf ein Blatt Papier...?
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lottchen
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von lottchen »

Na ja, ich habe mal eine georgische Heiratsurkunde gesehen (zumindest wurde mir gesagt, dass es eine wäre) und ich konnte dort null-komma-nix lesen, weder die Namen noch die Daten noch die Orte. Wenn estnisch genauso aussieht....

Im Übrigen gibt es Übersetzer für estnisch. Einfach den Kaufvertrag von einem öffentlich bestellten vereidigten...Übersetzer übersetzen lassen. Falls das teurer ist als die Steuer für ein Jahr sollte man vielleicht doch lieber die Steuer zahlen. Mir allerdings völlig schleierhaft warum man etwas unterschreibt, den man überhaupt nicht lesen kann. Oder ist der Käufer auch Este?
Heiko66
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von Heiko66 »

Was denken sie wohl, wie schreibt man in Estland "01.01.2021" auf ein Blatt Papier...?
Im Gegensatz zu uns ist da so ziemlich alles digitalisiert insbesondere auch Behördengänge. Papier ist für die so etwas wie für uns eine Diskette.
winterspaziergang

Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von winterspaziergang »

Sternenbande hat geschrieben: 26.07.21, 15:09 Doch A hat einen Kaufvertrag. Er hat den Hund jedoch aus Estland mitgebracht und bei der Gemeinde spricht niemand Estnisch.
nee, ist klar. Und damit kommt man natürlich erst auf Nachfrage... und lesen können die Gemeindemitglieder auch nicht?

Und der Impfausweis, den jedes Tier haben muss, damit man es ausführen kann, ist anders als alle anderen Ausweise nicht auf englisch, sondern nur estnisch. Und dort schreibt man Daten auch aus und nutzt keine Zahlen, weder arabische, noch lateinische Ziffern.
Dann muss der Hundebesitzer sie halt übersetzen, wenn er damit den Zuzug des Hundes nachweisen kann.

Der Titel ist damit immer noch unzutreffend. Der "Einzug" ist nicht unbekannt. Der Hundebesitzer muss ihn halt nachweisen.
FM
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von FM »

winterspaziergang hat geschrieben: 26.07.21, 17:30 Dann muss der Hundebesitzer sie halt übersetzen, wenn er damit den Zuzug des Hundes nachweisen kann.
Selbst falls der Hundebesitzer vereidigter Übersetzer sein sollte, wird er wohl nicht in eigener Sache tätig werden können.

Aber selbst das ist unsicher, da ein Kaufvertrag keine öffentliche Urkunde ist. Den kann jeder basteln. Besser wäre der (beglaubigt übersetzte) Steuerbescheid, mit dem die estnische Behörde die Steuerpflicht wegen Ausfuhr beendet hatte. Und natürlich ein Nachweis, dass es sich um denselben Hund handelt.
winterspaziergang

Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von winterspaziergang »

FM hat geschrieben: 26.07.21, 20:34
winterspaziergang hat geschrieben: 26.07.21, 17:30 Dann muss der Hundebesitzer sie halt übersetzen, wenn er damit den Zuzug des Hundes nachweisen kann.
Selbst falls der Hundebesitzer vereidigter Übersetzer sein sollte, wird er wohl nicht in eigener Sache tätig werden können.
logisch, schnell geschrieben, offenbar missverständlich...übersetzen lassen ...an geeigneter Stelle.
GS
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von GS »

Sternenbande. Mal wieder unterhaltsam.

Letzteres natürlich vor allem, weil es ihm immer wieder gelingt, die Mitforisten zu kreativen Hochleistungen zu bringen, ohne dass sie dazu die juristische Basis verlassen müssen oder sonstwie die Contenance verlieren.
Egal ob es nun um einen anrüchigen, im Laufe des Freds von 31 auf 6 geschrumpften, aber plötzlich exotischen Haustierbestand geht oder - wie hier - um einen vierbeinigen nordbaltischen Zuwanderer.

Keine Sorge: Bevor er sich in die Ecke drängen lässt, kommt er mit irgendeinem neuen Dreh um dieselbe. Und es geht wieder von vorne los.
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
Tastenspitz
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von Tastenspitz »

Heiko66 hat geschrieben: 26.07.21, 16:47
Was denken sie wohl, wie schreibt man in Estland "01.01.2021" auf ein Blatt Papier...?
Im Gegensatz zu uns ist da so ziemlich alles digitalisiert insbesondere auch Behördengänge. Papier ist für die so etwas wie für uns eine Diskette.
Stell ich mir auf der Toilette schmerzhaft vor. :oops: Egal.
Selbst wenn - was ich hier nicht glaube - Drucker...Bildschirm.... schon mal von gehört?
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