Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
Wann wurde der Hund denn angeschafft?
Und was sagt der Kaufvertrag?
Wenn das grob mit dem 01.01.2021 übereinstimmt, hat man nichts zu befürchten.
Grüße anderernutzer
Und was sagt der Kaufvertrag?
Wenn das grob mit dem 01.01.2021 übereinstimmt, hat man nichts zu befürchten.
Grüße anderernutzer
Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
laut Titel ist das unbekannt und auf Nachfrage kommt auch nichts. Es scheint also selbst dem Besitzer nicht klar zu sein, seit wann das Tier bei ihm ist
Der Hund kommt aus Estland und da die Mitarbeiter der Gemeine kein estnisch sprechen lässt sich das laut Darlegung nicht klären.Und was sagt der Kaufvertrag?
in estnischen Kaufverträgen, so legt es die Darstellung der TE nahe, kennt man keine Zahlen. Weder Kaufvertrag, noch Impfausweis haben irgendwelche lesbaren Ziffern.Wenn das grob mit dem 01.01.2021 übereinstimmt, hat man nichts zu befürchten.
Und der Impfausweis, ohne den kein Tier eingeführt werden kann, ist offenbar nicht wie international üblich in -zusätzlich- englisch geschrieben. Für den Tierarzt, der hier aufgesucht worden sein dürfte oder in Zukunft wird, scheint das kein Problem zu sein, was nahelegt, dass alle hiesigen Tierärzte estnisch sprechen.
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
Letztlich wird die Behörde die Steuer ab Zeitpunkt xx.yy.zzzz festlegen und der Bürger kann dann ja mit seiner Estnischen Kaufurkunde den Beweis des späteren Eigentumswechsels nachweisen.
Die muss er dann halt überstzen lassen, wenn die kein Estnisches Datum lesen können.
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
@Lottchen:
Der Halter des Hundes spricht zumindest estnisch, weiß also was er da unterschrieben hat. Die Frage ist jetzt aber: Wieso sollte er sich die Mühe machen und die Kosten für einen Übersetzer aufbringen? Er ist doch nicht in der Beweispflicht, oder?
@anderernutzer:
Der Hund wurde laut Kaufvertrag am 27.12.20 in Estland gekauft und am 01.01.21 mit nach Deutschland gebracht. Nur kann das eben keiner lesen, außer der Hundehalter selber.
Der Halter des Hundes spricht zumindest estnisch, weiß also was er da unterschrieben hat. Die Frage ist jetzt aber: Wieso sollte er sich die Mühe machen und die Kosten für einen Übersetzer aufbringen? Er ist doch nicht in der Beweispflicht, oder?
@anderernutzer:
Der Hund wurde laut Kaufvertrag am 27.12.20 in Estland gekauft und am 01.01.21 mit nach Deutschland gebracht. Nur kann das eben keiner lesen, außer der Hundehalter selber.
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
Das ergibt sich aus der örtichen Satzung.
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
§23VwVfG.Sternenbande hat geschrieben: ↑27.07.21, 11:31 Wieso sollte er sich die Mühe machen und die Kosten für einen Übersetzer aufbringen?
Wenn man "komische" Angaben macht, z. B. dass der Hund rein zufällig seit 01.01. in der Gemeinde ist (Fahrtzeit Tallinn - Berlin etwa 17 Stunden! Ist man direkt im Anschluss an die Sylvesterparty losgefahren?), ist man schon in einer erhöhten Nachweispflicht!
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Motto:
"Yeah, I'm the taxman
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"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
Es könnte gut sein, dass die kommunale Satzung und/oder das Kommunalabgabengesetz des Landes die §§ 90 und 87 AO für entsprechend anwendbar erklärt. Das ist bei Kommunalabgaben ziemlich oft so.
Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt
ergänzend zu den gegebenen Antworten, noch ein rechtlich klärender Hinweis
So ein Hund kommt ja nicht ohne Papiere mit Asylstatus o.ä. ins Land, demnach muss der Hundehalter, der den Hund sogar gekauft hat, für solche sorgen, die hier notwendig sind.
weil es in seinem Interesse ist? weil er darlegen muss, seit wann das Tier bei ihm ist? (Hand aufs Herz, hier ist es ja anonym: Seit wann ist denn nun das Tier beim Halter? So ein Verhalten, in dem man nur immer wieder und schon trotzig fragt, was man nachweisen muss, macht man entweder "aus Prinzip" oder weil die Wahrheit nicht im eigenen Interesse ist)
Der Hundehalter muss gar nichts "beweisen", nur nachweisen, was er behauptet.
wenn es vor Ort widerprüchliche Angaben zum "Einzug" des Hundes gibt, ist es egal, was der Hundehalter weiß.Sternenbande hat geschrieben: ↑27.07.21, 11:31 @Lottchen:
Der Halter des Hundes spricht zumindest estnisch, weiß also was er da unterschrieben hat.
So ein Hund kommt ja nicht ohne Papiere mit Asylstatus o.ä. ins Land, demnach muss der Hundehalter, der den Hund sogar gekauft hat, für solche sorgen, die hier notwendig sind.
Die Frage ist jetzt aber: Wieso sollte er sich die Mühe machen und die Kosten für einen Übersetzer aufbringen?
weil es in seinem Interesse ist? weil er darlegen muss, seit wann das Tier bei ihm ist? (Hand aufs Herz, hier ist es ja anonym: Seit wann ist denn nun das Tier beim Halter? So ein Verhalten, in dem man nur immer wieder und schon trotzig fragt, was man nachweisen muss, macht man entweder "aus Prinzip" oder weil die Wahrheit nicht im eigenen Interesse ist)
man sollte ein Verwaltungsverfahren oder Steuerrecht und damit verbundene Pflichten, nicht mit Strafrecht verwechseln.Er ist doch nicht in der Beweispflicht, oder?
Der Hundehalter muss gar nichts "beweisen", nur nachweisen, was er behauptet.
was die Frage, ob im estnischen Vertrag die Zahlen ausgeschrieben wurden und warum der notwendige internationale Impfausweis hier nicht zusätzlich auf englisch verfasst ist, immer noch offen lässt@anderernutzer:
Der Hund wurde laut Kaufvertrag am 27.12.20 in Estland gekauft und am 01.01.21 mit nach Deutschland gebracht. Nur kann das eben keiner lesen, außer der Hundehalter selber.
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