Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

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anderernutzer
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von anderernutzer »

Wann wurde der Hund denn angeschafft?

Und was sagt der Kaufvertrag?

Wenn das grob mit dem 01.01.2021 übereinstimmt, hat man nichts zu befürchten.

Grüße anderernutzer
winterspaziergang

Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von winterspaziergang »

anderernutzer hat geschrieben: 27.07.21, 08:01 Wann wurde der Hund denn angeschafft?
laut Titel ist das unbekannt und auf Nachfrage kommt auch nichts. Es scheint also selbst dem Besitzer nicht klar zu sein, seit wann das Tier bei ihm ist
Und was sagt der Kaufvertrag?
Der Hund kommt aus Estland und da die Mitarbeiter der Gemeine kein estnisch sprechen lässt sich das laut Darlegung nicht klären.
Wenn das grob mit dem 01.01.2021 übereinstimmt, hat man nichts zu befürchten.
in estnischen Kaufverträgen, so legt es die Darstellung der TE nahe, kennt man keine Zahlen. Weder Kaufvertrag, noch Impfausweis haben irgendwelche lesbaren Ziffern.

Und der Impfausweis, ohne den kein Tier eingeführt werden kann, ist offenbar nicht wie international üblich in -zusätzlich- englisch geschrieben. Für den Tierarzt, der hier aufgesucht worden sein dürfte oder in Zukunft wird, scheint das kein Problem zu sein, was nahelegt, dass alle hiesigen Tierärzte estnisch sprechen.
:ironie:
Tastenspitz
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von Tastenspitz »

Letztlich wird die Behörde die Steuer ab Zeitpunkt xx.yy.zzzz festlegen und der Bürger kann dann ja mit seiner Estnischen Kaufurkunde den Beweis des späteren Eigentumswechsels nachweisen.
Die muss er dann halt überstzen lassen, wenn die kein Estnisches Datum lesen können.
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Sternenbande
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von Sternenbande »

@Lottchen:
Der Halter des Hundes spricht zumindest estnisch, weiß also was er da unterschrieben hat. Die Frage ist jetzt aber: Wieso sollte er sich die Mühe machen und die Kosten für einen Übersetzer aufbringen? Er ist doch nicht in der Beweispflicht, oder?

@anderernutzer:
Der Hund wurde laut Kaufvertrag am 27.12.20 in Estland gekauft und am 01.01.21 mit nach Deutschland gebracht. Nur kann das eben keiner lesen, außer der Hundehalter selber.
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von Tastenspitz »

Sternenbande hat geschrieben: 27.07.21, 11:31 Er ist doch nicht in der Beweispflicht, oder?
Das ergibt sich aus der örtichen Satzung.
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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von bavarian tax collector »

Sternenbande hat geschrieben: 27.07.21, 11:31 Wieso sollte er sich die Mühe machen und die Kosten für einen Übersetzer aufbringen?
§23VwVfG.

Wenn man "komische" Angaben macht, z. B. dass der Hund rein zufällig seit 01.01. in der Gemeinde ist (Fahrtzeit Tallinn - Berlin etwa 17 Stunden! Ist man direkt im Anschluss an die Sylvesterparty losgefahren?), ist man schon in einer erhöhten Nachweispflicht!

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Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von FM »

Sternenbande hat geschrieben: 27.07.21, 11:31 Er ist doch nicht in der Beweispflicht, oder?
Es könnte gut sein, dass die kommunale Satzung und/oder das Kommunalabgabengesetz des Landes die §§ 90 und 87 AO für entsprechend anwendbar erklärt. Das ist bei Kommunalabgaben ziemlich oft so.
winterspaziergang

Re: Hundesteuer: Einzug des Hundes unbekannt

Beitrag von winterspaziergang »

ergänzend zu den gegebenen Antworten, noch ein rechtlich klärender Hinweis
Sternenbande hat geschrieben: 27.07.21, 11:31 @Lottchen:
Der Halter des Hundes spricht zumindest estnisch, weiß also was er da unterschrieben hat.
wenn es vor Ort widerprüchliche Angaben zum "Einzug" des Hundes gibt, ist es egal, was der Hundehalter weiß.

So ein Hund kommt ja nicht ohne Papiere mit Asylstatus o.ä. ins Land, demnach muss der Hundehalter, der den Hund sogar gekauft hat, für solche sorgen, die hier notwendig sind.
Die Frage ist jetzt aber: Wieso sollte er sich die Mühe machen und die Kosten für einen Übersetzer aufbringen?

weil es in seinem Interesse ist? weil er darlegen muss, seit wann das Tier bei ihm ist? (Hand aufs Herz, hier ist es ja anonym: Seit wann ist denn nun das Tier beim Halter? So ein Verhalten, in dem man nur immer wieder und schon trotzig fragt, was man nachweisen muss, macht man entweder "aus Prinzip" oder weil die Wahrheit nicht im eigenen Interesse ist)
Er ist doch nicht in der Beweispflicht, oder?
man sollte ein Verwaltungsverfahren oder Steuerrecht und damit verbundene Pflichten, nicht mit Strafrecht verwechseln.
Der Hundehalter muss gar nichts "beweisen", nur nachweisen, was er behauptet.
@anderernutzer:
Der Hund wurde laut Kaufvertrag am 27.12.20 in Estland gekauft und am 01.01.21 mit nach Deutschland gebracht. Nur kann das eben keiner lesen, außer der Hundehalter selber.
was die Frage, ob im estnischen Vertrag die Zahlen ausgeschrieben wurden und warum der notwendige internationale Impfausweis hier nicht zusätzlich auf englisch verfasst ist, immer noch offen lässt
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