Hallo,
X hat sich eine Eigentumswohnung gekauft und möchte diese vermieten. Er bezahlt insgesamt 100.000 Euro. Die anteilige Grundstücksfläche beträgt 200 m². Der Bodenrichtwert lt. Amt 100 Euro.
Um seine Abschreibung berechnen zu können ermittelt X jetzt den Wert des Bodens..
Frage: Beträgt der Wert des Bodens 200m² x 100 Euro = 20.000 => Abschreibung von 80.000 Euro
oder:
Beträgt der Wert des Bodens 200m² x 100 Euro = 20.000 Euro - 20% Abschlag = 16.000 Euro => Abschreibung von 84.000 Euro
Gibt es so einen pauschalen Abschlag von 20% ??
MfG
Abschreibung
Moderator: FDR-Team
Re: Abschreibung
wie kommt X auf den pauschalen Abschlag?
Re: Abschreibung
X meint das schon einmal irgendwo gelesen zu haben, dass es einen pauschalen Abschlag von 20% hierfür gibt...
MfG
MfG
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Re: Abschreibung
In manchen Bundesländern gibt es Anweisungen der OFD'en, dass bei ETW ein "pauschaler" Abzug von 20% insgesamt für den Grund und Boden anerkannt wird. Vielleicht wird da was verwechselt?
taxpert
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Motto:
"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver)
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
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Re: Abschreibung
Es gibt bei unbebauten Grundstücken laut § 145 BewG einen Abschlag von 20 % des Bodenrichtwerts bei der Ermittlung des Werts. Vielleicht hattest du auch das im Kopf.
Ansonsten pflichte ich auch bavarian bei.
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