Ein Arbeitnehmer hat nur geringe Einkünfte über dem Existenzminimum und hat ca. 100 € Lohnsteuer in dem Jahr gezahlt. Er hatte aber Werbungskosten von zweitausend €.
Ein großer Teil der Werbungskosten ging also ins Leere. Kann man das als Verlustvortrag geltend machen?
Verlustvortrag bei nur geringer Steuerschuld
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Re: Verlustvortrag bei nur geringer Steuerschuld
Was soll das heißen? Bei Einnahmen von 8.000 € oder mehr kommt man doch mit 2.000 € WK gar nicht in den Bereich. § 10d EStG greift bei negativen Einkünften. Dass man maximal nur 100 € Steuererstattung bekommt, hat damit nichts zu tun.
Re: Verlustvortrag bei nur geringer Steuerschuld
Wie bereits geschrieben müssen die Einkünfte unter 0 nicht unter dem Grundfreibetrag sein, um einen Verlustvortrag geltend machen zu können.
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Re: Verlustvortrag bei nur geringer Steuerschuld
Nur wenn sich negative Einkünfte ergeben (bzw. richtiger: ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt), dann werden diese als Verlustvortrag berücksichtigt.normanescio hat geschrieben:Ein Arbeitnehmer hat nur geringe Einkünfte über dem Existenzminimum und hat ca. 100 € Lohnsteuer in dem Jahr gezahlt. Er hatte aber Werbungskosten von zweitausend €.
Ein großer Teil der Werbungskosten ging also ins Leere. Kann man das als Verlustvortrag geltend machen?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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