Zweitwohnsitz ab wann absetzbar?

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jumanji
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Zweitwohnsitz ab wann absetzbar?

Beitrag von jumanji »

Hallo zusammen,

ein Arbeitnehmer verändert sich beruflich und tritt zum 01.04.2018 eine neue Tätigkeit an. Die erste Tätigkeitsstätte bzw. neuer Arbeitgeber ist ca 290 KM vom Wohnsitz entfernt, der Arbeitnehmer sucht sich einen beruflich veranlassten Zweitwohnsitz. Der Arbeitnehmer findet ca. 12 Objekte, die er besichtigen kann. Die eventuellen Vermieter bestehen auf persönliches erscheinen, um die potentiellen Mieter kennen zu lernen und auszuwählen. Nebenbei ist der Vollständigkeit zu erwähnen, dass auf eine Wohnung viele Bewerber kommen. Der Arbeitnehmer vereinbart an 3 Tagen 4 Besichtigungstermine, mit jeweils eine Fahrleistung pro Besichtigungstag von ca. 650 Km für die Hin-und Rückfahrt zum Wohnsitz. Der Arbeitnehmer findet eine Berufstätigen-WG, in der ein Zimmer zu Verfügung steht. WG und Arbeitnehmer einigen sich und das Zimmer kann zum 01.03.2018 an den Arbeitnehmer vermietet. Um weitere Kosten und Fahrten für Wohnungssuche zu vermeiden, sagt der Arbeitnehmer zu und mietet das Zimmer zum 01.03.2018. Je Besichtigungstag kommen bei 650 km mit 0,30 € pro KM immerhin ca. 195 € an Kosten hinzu.

Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Ab wann kann der Arbeitnehmer den Zweitwohnsitz geltend machen. Ab Tag der Anmietung 01.03.2018 oder ab Beginn der neuen beruflichen Tätigkeit zum 01.04.2018?
2. Die 3 Besichtigungstermine können als Werbungskosten geltend gemacht werden?
3. Können die Kosten der erneuten Anfahrt für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes als Werbungskosten geltend gemacht werden?

Danke im Voraus.
Gruß,

jumanji
SusanneBerlin
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Re: Zweitwohnsitz ab wann absetzbar?

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
3. Können die Kosten der erneuten Anfahrt für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Wieso muss er extra anreisen, um sich anzumelden?
Solange er nicht eingezogen ist, sondern nur die Wohnung gemietet hat ohne drin zu wohnen, muss er sich auch nicht anmelden, bzw. die Anmeldung wäre sogar falsch, weil nicht den Tatsachen entsprechend.

Wenn er dann aber eingezogen ist und von Mo -Fr von der Zweitwohnung aus zur Arbeit geht, dann kann er auch die Meldestelle aufsuchen ohne Anfahrtskosten.
Grüße, Susanne
jumanji
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Re: Zweitwohnsitz ab wann absetzbar?

Beitrag von jumanji »

SusanneBerlin hat geschrieben:Hallo,
3. Können die Kosten der erneuten Anfahrt für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Wieso muss er extra anreisen, um sich anzumelden?
Solange er nicht eingezogen ist, sondern nur die Wohnung gemietet hat ohne drin zu wohnen, muss er sich auch nicht anmelden, bzw. die Anmeldung wäre sogar falsch, weil nicht den Tatsachen entsprechend.

Wenn er dann aber eingezogen ist und von Mo -Fr von der Zweitwohnung aus zur Arbeit geht, dann kann er auch die Meldestelle aufsuchen ohne Anfahrtskosten.
Na gut, dann muss ich weiter ausholen. Arbeitnehmer ist nur sporadisch in der Wohnung. Der Arbeitsvertrag sichert dem Arbeitnehmer zwei Werktage als Homeoffice vertraglich zu, dies wäre am Erstwohnsitz. Der Arbeitnehmer ist aufgrund von Projektarbeit an unterschiedlichen Standorten und der damit verbunden Reisetätigkeit nicht jede Woche am Zweitwohnsitz. Was bedeutet eingezogen am Zweitwohnsitz, die erste Übernachtung oder wenn ich Möbel hingestellt habe?
Gruß,

jumanji
hambre
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Re: Zweitwohnsitz ab wann absetzbar?

Beitrag von hambre »

Was bedeutet eingezogen am Zweitwohnsitz, die erste Übernachtung oder wenn ich Möbel hingestellt habe?
Frühestens erste Übernachtung. Und so eng wird dann das Meldegesetz auch nicht ausgelegt, dass man für eine Anmeldung eigens 650km anreisen müsste.

Die Fahrten für die Wohnungssuche können dagegen geltend gemacht werden.
SusanneBerlin
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Re: Zweitwohnsitz ab wann absetzbar?

Beitrag von SusanneBerlin »

hambre hat geschrieben:
Was bedeutet eingezogen am Zweitwohnsitz, die erste Übernachtung oder wenn ich Möbel hingestellt habe?
Frühestens erste Übernachtung. Und so eng wird dann das Meldegesetz auch nicht ausgelegt, dass man für eine Anmeldung eigens 650km anreisen müsste.
Man hat nach dem Einzug 2 Wochen Zeit um sich anzumelden (§ 17 BMG).
Grüße, Susanne
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