Die Auszubildende A hat einen Bruttoarbeitslohn von gut 10000€. Nach Abzug verschiedener Freibeträge und insbesondere der Werbungskosten liegt ihre "Summe der Einkünfte" mit etwa 6700€ bereits weit unter dem Grundfreibetrag, so das gar keine Steuer anfällt. Die Summe der abziehbaren Vorsoregaufwendungen sowie die Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben wirkt sich ebenso nicht mehr zu ihren Gunsten aus, nach Abzug dieser landet sie bei einem "zu versteuerndem Einkommen" von etwa 5800€.
Ist die ein klassischer Fall für die Beantragung eines Verlustfeststellungsbescheid?
Wie ist die Rechtslage?
Ausbildung und Studium - Verlustvortrag
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Re: Ausbildung und Studium - Verlustvortrag
Nein, es ist ja kein Verlust entstanden. Ein Verlust entsteht erst dann, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist.Ist die ein klassischer Fall für die Beantragung eines Verlustfeststellungsbescheid?
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