Guten Tag,
ich habe folgende Frage : Frau A ist Angestellte und hat höhere Werbungskosten (Fahrt zur Arbeit, behindertes Kind...) , die sie durch Lohnsteuerausgleich geltend machen kann.Leider hat sie die Einkommenssteuer und den Lohnsteuerausgleich von 2013 verpennt und nun ist die Frist ja verjährt.
Nun wird sie aber zufällig vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung für 2013 abzugeben, weil sie es vergessen hatte, Zinsen aus einem Auslandskonto zu versteuern. (geringer Betrag).
Kann Frau A nun durch die geforderte Steuererklärung auch den Lohnsteuerausgleich für 2013 doch noch geltend machen, so dass sie schlußendlich in dem Fall doch noch Steuererstattung vom Finanzamt bekommt?
Vielen Dank im voraus für eine Antwort,