Der Arbeitgeber A möchte seinem Arbeitnehmer XY zusätzlich zu seinem Arbeitslohn ein E-Bike überlassen. Die Ehefrau des Arbeitnehemrs soll ebenfalls ein E-Bike bekommen.
Können beide E-Bike s steuerfrei nach § 3 Nr. 37 EStG überlassen werden oder gilt diese Steuerbefreiung nur für ein E-Kie/ Fahrrad pro Arbeitnehmer?
"für die Überlassung eines berieblichen Fahrrads" lt Gesetzestext
Überlassung E-Bike § 3 Nr 37 EStG
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Re: Überlassung E-Bike § 3 Nr 37 EStG
Hallo,
in meiner Firma gibt es die Regelung, dass man als Alrbeitnehmer als "Jobrad" maximal 2 Räder gleichzeitig haben darf.
Es gibt dann noch einen Betrag, den beide Räder zusammen maximal kosten darf.
Daher gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber A seinem MA die gewünschten 2 Räder überlassen kann.
Dass eines davon die Ehefrau des Arbeitnehmers nutzt, ist aus meiner Sicht kein Problem.
Viele Grüße, kuddelmuddel
in meiner Firma gibt es die Regelung, dass man als Alrbeitnehmer als "Jobrad" maximal 2 Räder gleichzeitig haben darf.
Es gibt dann noch einen Betrag, den beide Räder zusammen maximal kosten darf.
Daher gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber A seinem MA die gewünschten 2 Räder überlassen kann.
Dass eines davon die Ehefrau des Arbeitnehmers nutzt, ist aus meiner Sicht kein Problem.
Viele Grüße, kuddelmuddel
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