Nein, eigentlich nicht, denn es liegt natürlich grundsätzlich ein Rechtsirrtum vor und damit eben kein "wissentlich, willentlich"! Damit bist du "nur" der Owi des §378 AO drin, wenn es auf Grund des Empfängerhorizontes zu erwarten gewesen wäre, dass der Stpfl. die Gesetzesänderung hätte kennen müssen. Bei einem Unternehmer gehört es zu den unternehmerischen Pflichten, sich mit der jeweiligen Gesetzeslage auseinander zu setzen, auch in Bezug auf das Steuerrecht! Bei einer Privatperson müsste es schon groß und breit in der Presse breitgetreten worden sein, damit man zur Leichtfertigkeit kommt!
Du übersiehst, dass selbst bei (echter) Steuerhinterziehung der Hauptfokus immer noch mehr auf der richtigen Steuerfestsetzung und weniger auf der Strafe liegt! Du erkennst es unter anderem an den unterschiedlichen Verjährungen. Während strafrechtlich eine 5-jährige Verjährung gilt, beträgt die steuerrechtliche Verjährung für den Steueranspruch 10 Jahre!
In vielen Fällen ist -dank "gescheiter" Rechtsanwälte!- die nicht-verhängte Strafe dabei teurer, als eine mögliche Strafe! Eben weil Steuerrecht und Strafrecht unterschiedliche Vorgehensweisen haben und RAe häufig genauso viel Ahnung vom Steuerrecht haben, wie eine Kuh von der Rückseite des Mondes!
Der Steuerrechtler hat aber genau deshalb im Normalfall gar nicht so sehr den Drang ins Strafverfahren zu kommen, weil es im Grunde für die Besteuerung kontraproduktiv ist.
taxpert