Arbeitsvertrag mit monatl. Nettogehalt
Moderator: FDR-Team
Arbeitsvertrag mit monatl. Nettogehalt
Hallo,
nehmen wir mal an der AG möchte von einem Arbeitsvertrag mit einem angegebenen monatlichen Bruttogehalt auf einen AV mit einem monatlichen Nettogehalt wechseln.
Dies macht er ja nicht ohne das er dabei einen großen Vorteil hat.
Welche steuerlichen Nachteile und Risiken birgt diese Version für den ARBEITNEHMER?
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird der AN Schuldner für alle Steuer- und Sozialabgaben wenn der AN diese auf einmal nicht mehr bezahlt.
Danke.
maribe
nehmen wir mal an der AG möchte von einem Arbeitsvertrag mit einem angegebenen monatlichen Bruttogehalt auf einen AV mit einem monatlichen Nettogehalt wechseln.
Dies macht er ja nicht ohne das er dabei einen großen Vorteil hat.
Welche steuerlichen Nachteile und Risiken birgt diese Version für den ARBEITNEHMER?
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird der AN Schuldner für alle Steuer- und Sozialabgaben wenn der AN diese auf einmal nicht mehr bezahlt.
Danke.
maribe
Zuletzt geändert von Maribe am 16.11.19, 18:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Arbeitsvertrag mit monatl. Nettogehalt
Hallo,
fällt der Soli weg spart der AG
Sinken irgendwelche Sozialversicherungsbeiträge, spart der AG
Vielleicht spekuliert er darauf
MfG
fällt der Soli weg spart der AG
Sinken irgendwelche Sozialversicherungsbeiträge, spart der AG
Vielleicht spekuliert er darauf
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Re: Arbeitsvertrag mit monatl. Nettogehalt
Dem Arbeitnehmer bringt es Vorteile.
Er untersagt dann dem Finanzamt die Weitergabe der Lohnsteuerdaten an den Arbeitgeber, in der Folge muss der Arbeitgeber mit Steuerklasse VI abrechnen - das netto bleibt dank der Vereinbarung aber gleich hoch. Im Folgejahr lässt sich der Arbeitnehmer die zu viel gezahlten Steuern per Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstatten.
Durch das höhere Bruttogehalt erwirbt er natürlich auch höhere Rentenansprüche.
Beispiel: Nettogehalt 2.000 Euro.
In Steuerklasse I: Brutto 3090
in Steuerklasse VI: Brutto 3990
Die Rente fällt also, soweit aus dieser Zeit berechnet, ebenfalls um gut 30 % höher aus.
Der Arbeitgeber erhöht damit seine Personalkosten in dem Beispiel um ca. 1100 Euro monatlich, aber wenn er unbedingt will, warum nicht?
Die Zahlen treffen natürlich nur im Einzelfall genau so zu.
Er untersagt dann dem Finanzamt die Weitergabe der Lohnsteuerdaten an den Arbeitgeber, in der Folge muss der Arbeitgeber mit Steuerklasse VI abrechnen - das netto bleibt dank der Vereinbarung aber gleich hoch. Im Folgejahr lässt sich der Arbeitnehmer die zu viel gezahlten Steuern per Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstatten.
Durch das höhere Bruttogehalt erwirbt er natürlich auch höhere Rentenansprüche.
Beispiel: Nettogehalt 2.000 Euro.
In Steuerklasse I: Brutto 3090
in Steuerklasse VI: Brutto 3990
Die Rente fällt also, soweit aus dieser Zeit berechnet, ebenfalls um gut 30 % höher aus.
Der Arbeitgeber erhöht damit seine Personalkosten in dem Beispiel um ca. 1100 Euro monatlich, aber wenn er unbedingt will, warum nicht?
Die Zahlen treffen natürlich nur im Einzelfall genau so zu.
Re: Arbeitsvertrag mit monatl. Nettogehalt
Hallo,
ich formuliere die Annahme mal etwas anders:
AN bekommt einen Arbeitsvertrag in welchem lediglich steht: das vereinbarte monatliche Nettogehalt beträgt XXXX,xx Euro.
Man unterscheidet ja zwischen einer echten und unechten Nettolohn-Vereinbarung. Das vereinbarte Nettogehalt lt Vertrag zahlt der AG aus.
Jetzt beinhaltet der angenommene Arbeitsvertrag aber nicht, dass der AG die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge zu dem hochgerechneten Bruttogehalt übernimmt und entsprechend weiter ans Finanzamt und an die Sozialversicherungsträger weiterleitet.
Der AG geht ja lediglich her und rechnet das Nettogehalt auf ein Bruttogehalt zurück. Wenn ich es richtig verstehe, ist der AG somit nicht in der Verpflichtung die Abzüge abzuführen und der AN erlebt u.U. eine böse Überraschung, da er jetzt der Schuldner der Abzüge ist und nicht der AG. Auf der Lohnabrechnung werden zwar der Lohnsteueranteil, als auch die sonstigen Abgaben korrekt aufgeführt, was aber für mich nicht besagt, wer der Schuldner der entsprechenden Beträge ist - AG oder AN.
Wäre diese theoretische Annahme korrekt?
Bei der Angabe eines Bruttolohnes im AV ist ja der AG verpflichtet die Abzüge weiter zuleiten.
Falls dies mehr ein Thema für das Arbeitsrecht sein sollte - vielleicht lässt sich Beitrag dahin verschieben.
Gruss
maribe
ich formuliere die Annahme mal etwas anders:
AN bekommt einen Arbeitsvertrag in welchem lediglich steht: das vereinbarte monatliche Nettogehalt beträgt XXXX,xx Euro.
Man unterscheidet ja zwischen einer echten und unechten Nettolohn-Vereinbarung. Das vereinbarte Nettogehalt lt Vertrag zahlt der AG aus.
Jetzt beinhaltet der angenommene Arbeitsvertrag aber nicht, dass der AG die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge zu dem hochgerechneten Bruttogehalt übernimmt und entsprechend weiter ans Finanzamt und an die Sozialversicherungsträger weiterleitet.
Der AG geht ja lediglich her und rechnet das Nettogehalt auf ein Bruttogehalt zurück. Wenn ich es richtig verstehe, ist der AG somit nicht in der Verpflichtung die Abzüge abzuführen und der AN erlebt u.U. eine böse Überraschung, da er jetzt der Schuldner der Abzüge ist und nicht der AG. Auf der Lohnabrechnung werden zwar der Lohnsteueranteil, als auch die sonstigen Abgaben korrekt aufgeführt, was aber für mich nicht besagt, wer der Schuldner der entsprechenden Beträge ist - AG oder AN.
Wäre diese theoretische Annahme korrekt?
Bei der Angabe eines Bruttolohnes im AV ist ja der AG verpflichtet die Abzüge weiter zuleiten.
Falls dies mehr ein Thema für das Arbeitsrecht sein sollte - vielleicht lässt sich Beitrag dahin verschieben.
Gruss
maribe
Re: Arbeitsvertrag mit monatl. Nettogehalt
Imho bleibt der AG Beitragsschuldner...Der AG geht ja lediglich her und rechnet das Nettogehalt auf ein Bruttogehalt zurück. Wenn ich es richtig verstehe, ist der AG somit nicht in der Verpflichtung die Abzüge abzuführen und der AN erlebt u.U. eine böse Überraschung, da er jetzt der Schuldner der Abzüge ist und nicht der AG. Auf der Lohnabrechnung werden zwar der Lohnsteueranteil, als auch die sonstigen Abgaben korrekt aufgeführt, was aber für mich nicht besagt, wer der Schuldner der entsprechenden Beträge ist - AG oder AN.
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 23493.html
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Arbeitsvertrag mit monatl. Nettogehalt
Der Gedanke beruht auf der Idee: warum gibt es eine echte und eine unechte Nettolohnvereinbarung.
Re: Arbeitsvertrag mit monatl. Nettogehalt
Aha. Und was genau muß man richtig verstehen, um anzunehmen, der AG sei bei einer oder gar beider dieser Varaianten nicht verpflichtet, die anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen?
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