Wertlose Ausbuchung: Verlust geltend machen? (Abgeltungssteuer aus Kapitalerträgen)

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exzelsio
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Wertlose Ausbuchung: Verlust geltend machen? (Abgeltungssteuer aus Kapitalerträgen)

Beitrag von exzelsio »

Hallo zusammen,

wenn man eine Aktie hat, die nicht mehr handelbar ist und de facto wertlos geworden ist, kann man diese leider nicht regulär über seine Bank/Broker verkaufen. Somit gelangt dieser Verlust auch nicht in den Verlustverrechnungstopf bzw. in eine Verlustbescheinigung.

Es ist aber wohl möglich die Bank um eine wertlose Ausbuchung der Position zu bitten. Darüber erhält man eine Bescheinigung.
Was kann man dann konkret bei der Steuererklärung mit dieser "Wertlosen Ausbuchungsbescheinigung" anfangen?

Sprich: in wie fern kann man diese dann doch als Verlust geltend machen? Und kann man dies dann mit Gewinnen aus Aktienverkäufen bzw mit Erträgen aus Dividenden verrechnen, um entsprechend Abgeltungssteuer zurück zu erhalten?

exzelsio