Freiberuf und Home-Office-Pauschale

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gandalf9
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Freiberuf und Home-Office-Pauschale

Beitrag von gandalf9 »

Hallo,
der Steuerpflichtige ist hauptberuflich Angestellter, daneben arbeitet er als Freiberufler (Fremdsprachenlehrer). Bisher fand immer Präsenzunterricht statt, da war die Steuererklärung relativ einfach. Jetzt entfallen die Fahrtkosten, da der Unterricht online stattfindet. Wie kann er das in der Erklärung geltend machen?
Ich habe viel nachgelesen, aber je mehr ich lese, desto unklarer werden die Vorschriften.
Kann mir da jemand Auskunft geben?
Danke
Dummerchen
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Re: Freiberuf und Home-Office-Pauschale

Beitrag von Dummerchen »

Welche Fahrtkosten fallen denn jetzt an, wenn er nicht mehr fährt? Oder was genau will er jetzt absetzen?
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Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
ExDevil67
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Re: Freiberuf und Home-Office-Pauschale

Beitrag von ExDevil67 »

Die Frage zielt vermutlich auf die Home-Office-Pauschale, 5€/Tag max 600 €/Jahr, die noch schnell am Jahresende vom Bundestag verabschiedet wurde.
Frage wäre allerdings für mich ob die auch für den Freiberufler greift bei der Berechnung der zu versteuernden Einnahmen daraus. Gibt es für die Freiberuflichkeit überhaupt Werbungskosten oder müsste er das alles über entsprechende Betriebsausgaben anrechnen? AFAIR wird die beschlossene Pauschale nämlich auf die Werbungskosten angerechnet. Sprich wer nicht mindestens weitere 401 € Werbungskosten ansetzen kann, ausgehend vom Maximalbetrag, geht unterm Strich leer aus dabei.
winterspaziergang

Re: Freiberuf und Home-Office-Pauschale

Beitrag von winterspaziergang »

gandalf9 hat geschrieben: 19.01.21, 19:03 Hallo,
der Steuerpflichtige ist hauptberuflich Angestellter, daneben arbeitet er als Freiberufler (Fremdsprachenlehrer). Bisher fand immer Präsenzunterricht statt, da war die Steuererklärung relativ einfach. Jetzt entfallen die Fahrtkosten, da der Unterricht online stattfindet. Wie kann er das in der Erklärung geltend machen?
Ich habe viel nachgelesen, aber je mehr ich lese, desto unklarer werden die Vorschriften.
Kann mir da jemand Auskunft geben?
Danke
etwas missverständlich die Frage, denn da steht, wie man wegfallende Kosten geltend machen könnte . Oder anders: Wenn er keine Fahrkosten mehr hat, lässt er die weg. Was soll daran unklar sein?
Falls wie der vorherige Beitrag schon vermutet, die Home Office Pauschale gemeint ist, gilt folgendes:

Durch Home Office /Arbeit zu Hause entstehen zusätzliche Kosten, die nach der bisherigen Rechtslage nicht abgezogen werden können, weil kein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist.
Hier gilt normalerweise, dass Kosten für einen Raum, der teilweise beruflich und teilweise privat genutzt, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können.

Um einen unbürokratischen Ausgleich für die Zusatzkosten zu schaffen, die durch ein Homeoffice entstehen, ist eine Homeoffice-Pauschale eingeführt worden. ...(Höhe steht im vorherigen Beitrag). Diese stellt keine Anforderungen an das Arbeitszimmer.

Die Homeoffice-Pauschale ist nur auf Tätigkeiten begrenzt, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurden bzw. werden. ...

Die Homeoffice-Pauschale gilt gleichermaßen für Unternehmer, Freiberufler und Arbeitnehmer.

Die Verrechnung mit der bereits genannten Pauschale für AN erfolgt. Ebenso können ohnehin geltend gemachte Betriebsausgaben, wenn der Freiberufler ein Arbeitszimmer hatte und dies schon geltend gemacht hat, wohl keine weiteren Reduzierungen möglich machen.
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