Man stelle sich vor:
Ein Autohaus ermöglicht es seinen Mitarbeitern, sich einen Dienstwagen aus dem Neuwagen-Angebot des Marken-Autohauses auszusuchen. Könnte man es nun als legitim betrachten, wenn allen Dienstwagennutzern die Kosten in selber Höhe auferlegt werden, weil das 1 Prozent nicht auf Basis des Neupreises des individuell gewählten Fahrzeuges, sondern aus der Summe aller (genutzten) Dienstwagen errechnet wird?
So kostet den Nutzer der Kleinwagen ebensoviel wie die Oberklasselimousine. Könnte man in so einem Fall annehmen, daß diese Regelung steuerlich korrekt ist? Oder könnte die Sorge begründet sein, irgendwann mit einer Nachforderung des FA in Höhe der Differenz zwischen Durchschnitts-1% und echten 1% rechnen zu müssen?
Danke
Durchschnittspreis aller Dienstwagen als Basis für 1%-Regelung?
Moderator: FDR-Team
Re: Durchschnittspreis aller Dienstwagen als Basis für 1%-Regelung?
Das kann als legitim betrachten (ich würde es nicht machen), aber legal ist es nicht.webber hat geschrieben: ↑20.02.21, 10:03Könnte man es nun als legitim betrachten, wenn allen Dienstwagennutzern die Kosten in selber Höhe auferlegt werden, weil das 1 Prozent nicht auf Basis des Neupreises des individuell gewählten Fahrzeuges, sondern aus der Summe aller (genutzten) Dienstwagen errechnet wird?
Nein. Es geht bei der 1%-Regelung um die Besteuerung des geldwerten Vorteils des Einzelnen. Da kann man nicht alles in einen Topf schmeißen, umrühren und dann gleichmäßig verteilen.
Das hat wenig mit Sorge zu tun. Dessen kann man gewiß sein.
Re: Durchschnittspreis aller Dienstwagen als Basis für 1%-Regelung?
Habe jetzt selbst etwas dazu gefunden. Man nennt es „Mischpreiskalkulation“.
Im Netz fand ich Folgendes:
Mischpreiskalkulation – vom Finanzamt akzeptierte Methode
Da in Autohäusern die Vorführwagen relativ oft wechseln, weil sie ja auch möglichst innerhalb eines halben Jahres verkauft werden sollen, sind viele Finanzämter mit einer Mischpreiskalkulation einverstanden, denn es ist oft gar nicht möglich festzustellen, wer wann welches Fahrzeug gefahren ist. D.h., dass z. B. für alle Verkäufer, die unterschiedliche Modelle fahren, ein Mischpreis für die Ermittlung des Bruttolistenpreises errechnet werden kann. Wenn man darüber hinaus noch glaubhaft machen kann, dass die im Betrieb zugelassenen Vorführwagen nicht mit allen Extras ausgestattet sind, kann dieser Preis noch um einiges gedrückt werden. Die Top-Modelle eines Fabrikats, die i. d. R. einen sehr viel höheren Preis haben, brauchen dann nicht in diese Mischpreiskalkulation einbezogen werden, wenn diese Modelle nicht üblicherweise als Vorführwagen zugelassen werden oder die Nutzung dieses Modells z. B. dem Geschäftsführer vorbehalten ist.[/code]
Quelle: https://www.haufe.de/finance/jahresabsc ... 74338.html
Ach. Vorführwagen. Ich schätze mal, das ist der Fall bei meinem erfundenen Bekannten.
Im Netz fand ich Folgendes:
Mischpreiskalkulation – vom Finanzamt akzeptierte Methode
Da in Autohäusern die Vorführwagen relativ oft wechseln, weil sie ja auch möglichst innerhalb eines halben Jahres verkauft werden sollen, sind viele Finanzämter mit einer Mischpreiskalkulation einverstanden, denn es ist oft gar nicht möglich festzustellen, wer wann welches Fahrzeug gefahren ist. D.h., dass z. B. für alle Verkäufer, die unterschiedliche Modelle fahren, ein Mischpreis für die Ermittlung des Bruttolistenpreises errechnet werden kann. Wenn man darüber hinaus noch glaubhaft machen kann, dass die im Betrieb zugelassenen Vorführwagen nicht mit allen Extras ausgestattet sind, kann dieser Preis noch um einiges gedrückt werden. Die Top-Modelle eines Fabrikats, die i. d. R. einen sehr viel höheren Preis haben, brauchen dann nicht in diese Mischpreiskalkulation einbezogen werden, wenn diese Modelle nicht üblicherweise als Vorführwagen zugelassen werden oder die Nutzung dieses Modells z. B. dem Geschäftsführer vorbehalten ist.[/code]
Quelle: https://www.haufe.de/finance/jahresabsc ... 74338.html
Ach. Vorführwagen. Ich schätze mal, das ist der Fall bei meinem erfundenen Bekannten.
Re: Durchschnittspreis aller Dienstwagen als Basis für 1%-Regelung?
Der verlinkte Artikel hat aber sowas von überhaupt nichts mit der von Ihnen gestellten Frage zutun.
Im Artikel benutzen Verkäufer regelmäßig unregelmäßig den Fahrzeugpool der Vorführwagen für private Zwecke.
In Ihrem Fall bekommt jeder Mitarbeiter ein Dienstwagen.
Im Artikel benutzen Verkäufer regelmäßig unregelmäßig den Fahrzeugpool der Vorführwagen für private Zwecke.
In Ihrem Fall bekommt jeder Mitarbeiter ein Dienstwagen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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