V & V : Abweichender Zahler und Zahlung zum Jahreswechsel

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Hanomag
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V & V : Abweichender Zahler und Zahlung zum Jahreswechsel

Beitrag von Hanomag »

Kompliziertes Beispiel zum o. g. Thema:
Um die steuerpflichtige Einmalversteuerung des Wohnförderkontos abzumildern plant ein Steuerpflichtiger gemeinsam mit den übrigen Eigentümern die Erneuerung der dezentralen Heizungen von sechs ETW. Infolge fragwürdiger Einwände des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters verzögert sich die Fertigstellung um einige Monate. Die Fertigstellung erfolgt buchstäblich zur Jahresfrist und ganz unerwartet kommt auch noch die Rechnung zur Jahresfrist. Leider hat der Betroffene in seiner Funktion als Hausverwalter nicht genügend Geld auf dem Konto der Eigentümergemeinschaft. Inzwischen ist auch noch seine Ehefrau verstorben und die Wohnungsanteile seiner Frau gehen aufgrund der gesetzlicher Erbfolge an Ihn und seine Kinder über. Da eines der Kinder ausreichend solvent ist, überweist es vollen Rechnungsbetrag für die Eigentümergemeinschaft an den Handwerker. Die einzelnen Eigentümer und Anteilseigner der Erbengemeinschaft überweisen ihren Anteil jeweils im neuen Jahr auf das Konto des solventen Kindes.

Hierzu habe ich folgende Fragen:

1. In welchem Jahr kann der Erhaltungsaufwand abgeschrieben werden,

a) von den Mitgliedern der Erbengemeinschaft?
b) von den übrigen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft?

2. Wird der Erhaltungsaufwand, der nach dem Tode der Ehefrau von der Erbengemeinschaft bezahlt wurde, innerhalb dieser zur Abschreibung auf das ganze Jahr und somit auf zwei unterschiedliche Eigentümergemeinschaften aufgeteilt?