Erhöhter Steuersatz im Einkommensteuerbescheid durch Insolvenz

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andrsextr1
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Erhöhter Steuersatz im Einkommensteuerbescheid durch Insolvenz

Beitrag von andrsextr1 »

Hallo,
im Juli 2017 wurde ein Firmen- & Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Seit dem besteht keine Selbständigkeit mehr, nur SV-pflichtiges Angestelltenverhältnis.
Durch den InsoVerwalter wurden Teilsteuererklärungen für die Jahre 2017 bis 2019 für seine wirtschaftliche Tätigkeit im InsoVerfahren (Umsatzerzeugung) abgegeben.
Nun liegen die entsprechenden Steuerbescheide vor. Alle Einkünfte wurden der nicht mehr selbständigen Person zugerechnet. Somit "profitiert" diese von einem Steuersatz von ca. 36% anstatt der normalen 9% und soll nun den Anteiligen Wert von knapp 8-tausend Euro Einkommensteuer bezahlen.
Zählt die Differenz zwischen dem erhöhten und dem normalen Steuersatz nicht zur Masseverbindlichkeit und muss aus der Masse bedient werden? Schließlich wurden die zur Berechnung herangezogenen Umsätze durch den InsoVerwalter erzielt und nicht durch die Person.
Oder gibt es eine Art "Splittingberechnung" beim Finanzamt, so dass die Einkünfte der Person aus nichtselbständiger Arbeit zum normalen Steuersatz berechnet werden ?
Danke für Eure Ausführungen oder Nachfragen!