Vermögensdefiniton im deutschen Steuerrecht bzw. Außensteuergesetz inbs. §2

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Timbot
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Vermögensdefiniton im deutschen Steuerrecht bzw. Außensteuergesetz inbs. §2

Beitrag von Timbot »

Guten Tag,

ich würde gerne erfahren wie Vermögen im AStG §2 definiert ist.
zu Beginn des Veranlagungszeitraums ihr Vermögen, dessen Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d des Einkommensteuergesetzes wären, mehr als 30 Prozent ihres Gesamtvermögens beträgt oder 154 000 Euro übersteigt.
Handelt es sich dabei nur um die im Vermögensarten die Bewertungsgesetz §18 aufgeführt sind?
Das Vermögen, das nach den Vorschriften des Zweiten Teils dieses Gesetzes zu bewerten ist, umfaßt die folgenden Vermögensarten:
1.
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§§ 33 bis 67, § 31),
2.
Grundvermögen (§§ 68 bis 94, § 31),
3.
Betriebsvermögen (§§ 95 bis 109, § 31).
Sind folgende Dinge Vermögen?
  • Aktien
  • ETFs
  • Kryptowährungen
  • Bargeld auf einem Konto
Was ist der Veranlagungszeitraum? Vermutlich das jeweilige Steuerjahr.

Danke und beste Grüße!
Tom998
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Re: Vermögensdefiniton im deutschen Steuerrecht bzw. Außensteuergesetz inbs. §2

Beitrag von Tom998 »

Handelt es sich dabei nur um die im Vermögensarten die Bewertungsgesetz §18 aufgeführt sind?
Nein, warum sollte das so sein? Das BewG kennt auch noch andere Vermögensarten, die im ersten Teil des Gesetzes beschrieben sind (§ 11 ff.).
Sind folgende Dinge Vermögen?
Selbstverständlich.
Was ist der Veranlagungszeitraum? Vermutlich das jeweilige Steuerjahr.
Ja.
Hertha1892
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Re: Vermögensdefiniton im deutschen Steuerrecht bzw. Außensteuergesetz inbs. §2

Beitrag von Hertha1892 »

Inlandsvermögen findet man in § 121 BewG:

https://dejure.org/gesetze/BewG/121.html

Grüße Hertha1892
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