Belegenheit von Kryptowährungen bei privaten Veräußerungsgeschäften

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Timbot
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Belegenheit von Kryptowährungen bei privaten Veräußerungsgeschäften

Beitrag von Timbot »

Guten Tag,

ich würde gerne erfahren wie folgendes Gesetz zu verstehen ist.
§ 34d Ausländische Einkünfte

Ausländische Einkünfte im Sinne des § 34c Absatz 1 bis 5 sind,

sonstige Einkünfte im Sinne des § 22, wenn
a)
der zur Leistung der wiederkehrenden Bezüge Verpflichtete Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat,
b)
bei privaten Veräußerungsgeschäften die veräußerten Wirtschaftsgüter in einem ausländischen Staat belegen sind,
c)
bei Einkünften aus Leistungen einschließlich der Einkünfte aus Leistungen im Sinne des § 49 Absatz 1 Nummer 9 der zur Vergütung der Leistung Verpflichtete Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat.
Ist von einer Belegenheit im Ausland auszugehen, wenn die Kryptowährungen über eine nicht-deutsche Exchange veräußert werden, da die Belegenheit durch den Aufenthaltsort der Speicherung bzw. der Verfügungsmacht eindeutig festlegbar ist.
Dadurch würde sich ergeben, dass es sich bei Veräußerungen von Kryptowährungen über ausländische Exchanges immer um ausländische Einkünfte nach § 34d handelt.

Danke und beste Grüße!
Zafilutsche
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Re: Belegenheit von Kryptowährungen bei privaten Veräußerungsgeschäften

Beitrag von Zafilutsche »

Unter der Voraussetzung das der sog. "Bitcoin bzw die Bitcoin's" seit 2019 als "Kryptowerte" definiert sind, werden diese als "private Tauschmittel" angesehen oder dienen als "Anlagezwecke" (siehe Stellungnahme Bafin).
Ferner hatte ich im Netz gefunden das die Behörde (gemeint ist offenbar die Bafin) darauf hinweist, das die umfassende Definition dafür sorgt, das ein "Kryptowert" auch gleichzeitig ein sonstiges Finanzinstrument sein kann.
Damit ist C) so zu verstehen: Die Umwandlung eines Kryptowertes (auch im Ausland) ist ein privates "Veräußerungsgeschäft" und damit unterliegt es der hiesigen Steuerpflicht.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Timbot
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Re: Belegenheit von Kryptowährungen bei privaten Veräußerungsgeschäften

Beitrag von Timbot »

Ja, dass es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt steht hier außer Frage oder verstehe ich Ihre Antwort nicht richtig.

Es geht mir lediglich um die Belegenheit dieses Veräußerungsgeschäft bzw. des Wirtschaftsguts bei Verkauf auf einer ausländischen Exchange.
Sollte es sich auf den Aufbewahrungsort beziehen, ist das stets eine ausländische Einkunft, wenn die Exchange im Ausland ansässig ist.
Zafilutsche
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Re: Belegenheit von Kryptowährungen bei privaten Veräußerungsgeschäften

Beitrag von Zafilutsche »

Lizensierte Banken in Deutschland werden m.E. die Kryptowerte nicht in "Euro" tauschen.
Daher halte ich die Aussage, dass die veräußerten Wirtschaftsgüter in einem ausländischen Staat belegen sind für solange für richtig
bis das die EU eine eigene Kryptowährung herausgebracht hat. Ob die dann noch Euro heißt oder wie das Kind sonst noch genannt werden könnte sei mal dahingestellt. Hauptsache die Verschiebung von Wert-/Zahlungsmittel bzw Vermögensverschiebungen sind transparent rückverfolgbar und kosten den Mitgliedsstaaten nicht viel :devil:
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Timbot
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Re: Belegenheit von Kryptowährungen bei privaten Veräußerungsgeschäften

Beitrag von Timbot »

Das ist eine sehr gute und interessante Antwort.

Das bedeutet selbst wenn ich eine deutsche Exchange nutze, würden diese wiederum mit einer ausländischen Bank zusammenarbeiten und im Grunde dort den Verkauf vornehmen und dadurch die ausländische Belegenheit auslösen, richtig?
Das wäre mal eine äußerst interessante Prüfung, wie denn die inländischen Exchanges wirklich arbeiten.

Gibt es dazu ein Gesetz die das irgendwie weiter untermauern kann bzw. ich mir ansehen kann.
Was genau wäre nach diesem Verständnis überhaupt notwendig, um eine "legale" inländische Belegung, bei Verkauf, auszulösen?

Toll, Danke! Brain-Enhancement :lachen:
Zafilutsche
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Re: Belegenheit von Kryptowährungen bei privaten Veräußerungsgeschäften

Beitrag von Zafilutsche »

Timbot hat geschrieben: 04.05.21, 15:47 Gibt es dazu ein Gesetz die das irgendwie weiter untermauern kann bzw. ich mir ansehen kann.
Ein?
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