Hallo,
bitte, unterliegen Gewinne aus Kapitalerträgen, die bereits durch die Abführung der Kapitalertrgsteuer bereinigt wurden, zusätzlich der Einkommensteuer ?
Steuerpflicht bei Kapitalerträgen.
Moderator: FDR-Team
Re: Steuerpflicht bei Kapitalerträgen.
Nein aber wenn der persönliche Steuersatz niedriger sein sollte (als aktuell 25%) kann man sich über die Steuererklärung den zu viel gezahlten Teil zurück holen.
Ebenso, wenn Freitbeträge noch nicht genutzt wurden.
Ebenso, wenn Freitbeträge noch nicht genutzt wurden.
Re: Steuerpflicht bei Kapitalerträgen.
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort
Re: Steuerpflicht bei Kapitalerträgen.
Gilt das auch für Kursgewinne aus Aktienverkäufen ? Werden die von der depotführenden Bank versteuert und die Steuer dem Depotinhaber belastet?
Saldiert um die Kursverluste aus Aktienverkäufen ?
Saldiert um die Kursverluste aus Aktienverkäufen ?
Re: Steuerpflicht bei Kapitalerträgen.
? ? ? ?
Hallo,
ich habe mich da einfach in den Thread reingehängt. War das nicht richtig und hätte ich einen eigene Frage stellen müssen ? Oder ist ein Gewinn aus Aktienverkauf kein Ertrag aus Kapital ?
Hallo,
ich habe mich da einfach in den Thread reingehängt. War das nicht richtig und hätte ich einen eigene Frage stellen müssen ? Oder ist ein Gewinn aus Aktienverkauf kein Ertrag aus Kapital ?
Re: Steuerpflicht bei Kapitalerträgen.
QuelleEinkünfte aus Kapitalvermögen müssen versteuert werden. Im Aktienhandel betrifft das in erster Linie Dividenden-Erträge und realisierte Kursgewinne nach dem Verkauf einer Aktie. Die aus Wertpapieren entstehenden Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer.
Also ja, die Depot-Bank versteuert den Gewinn zulasten des Depotinhabers. Dem kann man mit einem Freistellungsauftrag begegnen oder das bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
- alle Angaben ohne Gewähr -
-
- Letzte Themen