Steuerpflicht bei Kapitalerträgen.

Moderator: FDR-Team

Wilfried
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Steuerpflicht bei Kapitalerträgen.

Beitrag von Wilfried »

Hallo,

bitte, unterliegen Gewinne aus Kapitalerträgen, die bereits durch die Abführung der Kapitalertrgsteuer bereinigt wurden, zusätzlich der Einkommensteuer ?
Heiko66
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Re: Steuerpflicht bei Kapitalerträgen.

Beitrag von Heiko66 »

Nein aber wenn der persönliche Steuersatz niedriger sein sollte (als aktuell 25%) kann man sich über die Steuererklärung den zu viel gezahlten Teil zurück holen.

Ebenso, wenn Freitbeträge noch nicht genutzt wurden.
Wilfried
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Re: Steuerpflicht bei Kapitalerträgen.

Beitrag von Wilfried »

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort
Broni
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Re: Steuerpflicht bei Kapitalerträgen.

Beitrag von Broni »

Gilt das auch für Kursgewinne aus Aktienverkäufen ? Werden die von der depotführenden Bank versteuert und die Steuer dem Depotinhaber belastet?

Saldiert um die Kursverluste aus Aktienverkäufen ?
Broni
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Re: Steuerpflicht bei Kapitalerträgen.

Beitrag von Broni »

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Hallo,
ich habe mich da einfach in den Thread reingehängt. War das nicht richtig und hätte ich einen eigene Frage stellen müssen ? Oder ist ein Gewinn aus Aktienverkauf kein Ertrag aus Kapital ?
Froggel
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Re: Steuerpflicht bei Kapitalerträgen.

Beitrag von Froggel »

Broni hat geschrieben: 12.07.21, 14:36Gilt das auch für Kursgewinne aus Aktienverkäufen ? Werden die von der depotführenden Bank versteuert und die Steuer dem Depotinhaber belastet?
Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen versteuert werden. Im Aktienhandel betrifft das in erster Linie Dividenden-Erträge und realisierte Kursgewinne nach dem Verkauf einer Aktie. Die aus Wertpapieren entstehenden Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer.
Quelle
Also ja, die Depot-Bank versteuert den Gewinn zulasten des Depotinhabers. Dem kann man mit einem Freistellungsauftrag begegnen oder das bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Ich bin kein Jurist.
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