XY Selbstständiger - Steuerrecht - Nachzahlung, Haftstrafe?

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smil.lee
Topicstarter

XY Selbstständiger - Steuerrecht - Nachzahlung, Haftstrafe?

Beitrag von smil.lee »

Hallo an alle im Forum, ich fände es toll wenn mir jemand in der folgenden Sachlage einen hilfreichen Ratschlag geben könnte. Bitte gebt mir keine Hasskommentare, ich weiß, wo meine Fehler liegen und versuche die gerade zu beseitigen.

Also wo fange ich an?
Aus der Arbeitslosigkeit heraus, fing ich an tagtäglich auf der Plattform XY zu streamen (d.h. Videos live im Internet übertragen, während ich verschiedene Spiele spiele). Es war möglich mir durch Dienste wie Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] eine Spende zukommen zu lassen. Jedoch fing alles wirklich sehr gering an und bin mir auch recht sicher, dass ich sowas damals noch nicht hätte anmelden müssen.
Vor etwa 6 Jahren, stellte ich bei XY einen Antrag auf eine Partnerschaft, wodurch es mir möglich werden würde, dass Leute meinen Live Video Kanal abonnieren können, für 5 € im Monat. (Von diesem Betrag erhalte ich ca. 2,50 €, den Rest erhält die Plattform XY.)

Überraschenderweise kam ich mit der Partnerschaft auf über 500 Abonnenten, die ich bis heute halte. Da wurde mir klar, dass ich ein Gewerbe anmelden müsste.
Ich kündigte zu diesem Zeitpunkt mein Arbeitslosengeld und gab meiner Krankenkasse Bescheid, über die Selbstständigkeit.
Allerdings habe ich zu diesem Zeitpunkt noch kein Gewerbe angemeldet, da ich weiteres Streaming Equipment benötigte, um meinen Stream weiter Auszubauen und solange das Geld für die Steuern zurücklegen.
Ca. 1 Jahr später, war es soweit: Ich habe meinen Stream ausgebaut, wodurch die Qualität keine Einbußen mehr hatte. Zusätzlich bekam ich auch in der Zeit mehr Abonnenten und Spenden und wollte mein Gewerbe anmelden. Zu diesem Zeitpunkt konnte ich etwa 8000 € zur Seite legen.

Wie der Teufel es wollte, kam leider dann der Oberhammer. Durch eine vergangene Geschichte meldete sich eine Inkassofirma bei mir, wo ich noch Altschulden besaß. Die Höhe wusste ich gar nicht mehr. Die Firma verlangte die Summe in Höhe von 7000 €. Ich bezahlte diese Summe von meinen Steuerrücklagen.
Meine Krankenkasse gab mir seitdem immer wieder vorab Rechnungen, welche sich auf mein ungefähres Einkommen bezogen, da die mich anhand der Steuerabrechnung, welche ich nicht besaß, berechnen wollte.

Nun 5 Jahre später, ging mein anfänglicher Erfolg auf XY eher zurück. Zu erwähnen bleibt auch, dass ich anfänglich 500 Abonnenten pro Monat hatte. Zwar konnte ich einmalig 1600 Abonnenten erreichen und auch mal einige Monate 1000 Abonnenten. Durchschnittlich habe ich aber dauerhaft 700 – 600 Abonnenten. So wirklich groß wurde ich leider nie, wobei mir auch die Corona-Situation meine Arbeit auf XY sehr erschwert hat. Mein damit erzieltes Einkommen vermehrte sich nicht und heute reicht es eigentlich nur zum Überleben und zum Zahlen der Krankenkasse.

Aktuell habe ich ca. 10.000 € für die Steuern zurückgelegt, was aber nie im Leben für eine komplette und einmalige Steuerrückzahlung reichen würde.
Meine Krankenkasse verlangt weiterhin die damaligen Steuerbescheide, damit sie mich nicht mit dem Höchsttarif berechnen muss, wobei ich den Höchstbetrag in den letzten 5 Jahren gezahlt habe.
Außerdem denke ich, dass meine Krankenkasse mich beim Finanzamt gemeldet hat, da ich nun auch erstmalig Post von Finanzamt bekam. Das Amt schrieb, dass Ihnen Unterlagen vorlägen weil ich ein Unternehmen gründen möchte. Dazu solle ich dem Amt nun alles über das Portal ELSTER elektronisch zukommen lassen.

Ich meine, ich möchte meine Steuern und meine Krankenkasse zahlen. Es ist nur nicht so, als wenn ich bisher reich geworden bin und nun alles einmalig rückwirkend begleichen könnte, da ich nur die 10000 € habe und leider nicht das kontinuierliche hohe Einkommen, wie zu Beginn. Ich habe grob überschlagen und denke, die Nachzahlung würde 30.000 - 60.000 € Steuern ergeben.
Ist jemand da draußen, der mir irgendwie auf den richtigen Weg helfen kann, was nun meine besten Konditionen wären bzw. auf was ich achten sollte, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten? Hat jemand Erfahrungen, ob man Ratenzahlungen mit dem Amt vereinbaren könnte oder ähnliche Situationen?

Ich versuche wirklich das zu regeln aber ich habe große Angst, dass eine Haftstrafe die Folge sein könnte.
Ich danke euch wirklich vielmals für hilfreiche Antworten!
Zuletzt geändert von ktown am 20.06.21, 17:34, insgesamt 1-mal geändert.
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FM
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Re: XY Selbstständiger - Steuerrecht - Nachzahlung, Haftstrafe?

Beitrag von FM »

Hier wäre ein Steuerberater das einzige, was vielleicht noch etwas hilft.
ExDevil67
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Re: XY Selbstständiger - Steuerrecht - Nachzahlung, Haftstrafe?

Beitrag von ExDevil67 »

smil.lee hat geschrieben: 20.06.21, 16:09 Ist jemand da draußen, der mir irgendwie auf den richtigen Weg helfen kann, was nun meine besten Konditionen wären bzw. auf was ich achten sollte, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten?
Dafür ist es zu spät. Jahrelang im Wissen das man Steuern zahlen müsste keine Steuererklärung abzugeben nennt sich Steuerhinterziehung.
Da hilft in der Tat nur noch morgen direkt einen Steuerberater zu beauftragen. Wobei retten wird der einen auch nicht mehr können. Da das Finanzamt schon gemerkt hat das man hätte zahlen müssen, dürfte es für eine rettende Selbstanzeige zu spät sein.
ktown
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Re: XY Selbstständiger - Steuerrecht - Nachzahlung, Haftstrafe?

Beitrag von ktown »

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Re: XY Selbstständiger - Steuerrecht - Nachzahlung, Haftstrafe?

Beitrag von bavarian tax collector »

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