1%-Regelung, obwohl man Fahrzeug kaum zur eigenen Verfügung hat ?

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MarcoW75
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1%-Regelung, obwohl man Fahrzeug kaum zur eigenen Verfügung hat ?

Beitrag von MarcoW75 »

Hallo,
Person A arbeitet bei einem Kurierdienst, ist also mit einem Dienstfahrzeug unterwegs. Dabei wird die 1%-Regelung angewendet, obwohl ihr das Dienstfahrzeug nur in sehr begrenztem Rahmen zur privaten Nutzung zur Verfügung steht. Sprich: in Ausnahmefällen (!) darf A das Fahrzeug z.B. mal in der Mittagspause für einen privaten Weg nutzen, ansonst darf sie das Fahrzeug aber nur dienstlichen Fahrten nutzen. In Zahlen ausgedrückt, darf sie das Auto höchstens alle paar Wochen mal nutzen, um beispielsweise mal in der Mittagspause einen Termin wahrnehmen zu können. Für die wohl übliche Nutzung im Rahmen der 1%-Regelung(z.B. für die Fahrten nach Hause oder zur Arbeit) steht ihr das Fahrzeug nicht zur Verfügung. Sprich: dafür, dass sie das Fahrzeug alle paar Wochen mal für ´ne Stunde privat nutzen darf, darf sie jeden Monat 1% des Bruttolistenpreises versteuern...das ist ein ganz schön happiger Stundensatz. Laut Arbeitgeber (ein eher unseriöser Schuppen) wäre das angeblich auch nicht anders regelbar. Nun, bisher konnte ich nur Angaben finden, dass die dienstliche Nutzung mind.50% betragen muss, um die 1%-Regelung anzuwenden. Aber gibts da auch irgendeine Bestimmung, wie hoch der private Anteil sein darf oder gar muss ? Nach meinem persönlichen Empfinden ist es nämlich ganz schöner Nepp, wenn A monatlich fast 400€ mehr versteuern darf,obwohl er das Auto für private Zwecke höchsten alle paar Wochen mal für kurze Zeit nutzen darf.
FM
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Re: 1%-Regelung, obwohl man Fahrzeug kaum zur eigenen Verfügung hat ?

Beitrag von FM »

Warum verzichtet er dann nicht lieber komplett auf die private Nutzung?
ExDevil67
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Re: 1%-Regelung, obwohl man Fahrzeug kaum zur eigenen Verfügung hat ?

Beitrag von ExDevil67 »

Was heißt Nepp, der AG hat selber keine finanziellen Vorteile davon bzw nur minimale da so der Aufwand wegfällt den geldwerten Vorteil für die gelegentlichen Privatfahrten gesondert ermitteln und abrechnen zu müssen.
Ansonsten wäre die Frage wie sehr man dem Job hängt. Wenn nicht, würde ich gnadenlos das Fahrzeug in der Pause privat nutzen und wenn er anfängt zu meckern auf die 1% Regel verweisen. Damit abends nach Hause fahren wäre zwar auch gedeckt, allerdings wäre da die Frage was genau in der Abrechnung berechnet wird. Für den Arbeitsweg müssten nämlich zusätzlich zu dem einen Prozent vom Listenpreis noch die Kilometer Wohnung - Arbeitsstätte versteuert werden.

@FM, mit dem Verzichten. Frage wäre ja was einem der AG bisher zu dem Thema erzählt hat. Evtl merkt der AN ja erst jetzt das ihn das bares Geld kostet und hinterfragt ob das wirklich gesetzlich so nötig ist wie es der AG immer darstellt.
ktown
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Re: 1%-Regelung, obwohl man Fahrzeug kaum zur eigenen Verfügung hat ?

Beitrag von ktown »

Soweit ich weiß, darf der AN hier auf die Fahrtenbuchregelung verweisen.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: 1%-Regelung, obwohl man Fahrzeug kaum zur eigenen Verfügung hat ?

Beitrag von bavarian tax collector »

Zunächst einmal kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist! Hier ist die Sachverhaltsschilderung widersprüchlich. Darf das Kfz grundsätzlich zu privaten Fahrten -auch nur im begrenzten Umfang!- genutzt werden, muss der ArbG zunächst grundsätzlich die 1%-Regelung anwenden.

Der ArbG KANN -in Absprache mit dem ArbN- jedoch nach tatsächlichen Kosten und Fahrtenbuch die private Nutzung lohnversteuern! Dieses Wahlrecht kann jedoch nur einheitlich im Jahr ausgeübt werden und daher kommt jetzt die Gretchenfrage:

Wurde bisher den ein Fahrtenbuch geführt? Sonst hat sich die Frage für das Jahr 2021 bereits erledigt und man kann nur für Folgejahre entsprechende Absprachen mit dem ArbG treffen!

Ansonsten wäre die 1%-Regelung keine endgültige Sache, denn der ArbN ist im Rahmen der eigenen ESt-Erklärung nicht an das im LSt-Abzug gewählte Verfahren gebunden.

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FM
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Re: 1%-Regelung, obwohl man Fahrzeug kaum zur eigenen Verfügung hat ?

Beitrag von FM »

bavarian tax collector hat geschrieben: 17.09.21, 09:05 Dieses Wahlrecht kann jedoch nur einheitlich im Jahr ausgeübt werden und daher kommt jetzt die Gretchenfrage:

Wurde bisher den ein Fahrtenbuch geführt? Sonst hat sich die Frage für das Jahr 2021 bereits erledigt und man kann nur für Folgejahre entsprechende Absprachen mit dem ArbG treffen!
Da überlege ich gerade: ein Arbeitnehmer benutzt den Dienstwagen für gewöhnlich nur dienstlich, schon weil er auch einen Privatwagen hat. Deshalb ist dazu nichts vereinbart. Am Geburtstag seiner Frau fällt ihm ein, da fehlt noch das Geschenk. Er fragt den Chef, ob er mit dem Dienstwagen in der Mittagspause zum Einkaufszentrum fahren darf - der ist einverstanden. Private Fahrt 10 km.

Wie ist das lohnsteuerlich zu behandeln?

Und, Frage 2, wie eigentlich die zahlreichen Kleintransporter von Handwerksunternehmen, die jetzt am Wochenende in Wohngebieten stehen? Es ist zumindest sehr wahrscheinlich, dass die Fahrer nicht alle am Wochenende arbeiten oder Bereitschaftsdienst haben, sondern eben damit nach hause gefahren sind, was ja privat wäre.
ExDevil67
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Re: 1%-Regelung, obwohl man Fahrzeug kaum zur eigenen Verfügung hat ?

Beitrag von ExDevil67 »

FM hat geschrieben: 17.09.21, 18:33 Da überlege ich gerade: ein Arbeitnehmer benutzt den Dienstwagen für gewöhnlich nur dienstlich, schon weil er auch einen Privatwagen hat. Deshalb ist dazu nichts vereinbart. Am Geburtstag seiner Frau fällt ihm ein, da fehlt noch das Geschenk. Er fragt den Chef, ob er mit dem Dienstwagen in der Mittagspause zum Einkaufszentrum fahren darf - der ist einverstanden. Private Fahrt 10 km.

Wie ist das lohnsteuerlich zu behandeln?
AFAIK wäre dann jeder Kilometer privater Nutzung mit einem festen Satz im Centbereich als geldwerter Vorteil zu versteuern. Ist natürlich entsprechend aufwändig jeden Kilometer einzeln per Fahrtenbuch zu erfassen und im Rahmen der Abrechnung dem jeweiligen Mitarbeiter zuzuordnen.
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