Jemand hatte bisher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Renteneinkommen, Betriebsrente und kleine Selbstständigkeit, sagen wir steuerpfllichtige Erträge von bereinigt 40 Tsd im Jahr. Entsprechend musste er Steuern nachzahlen bisher quartalsweise im Vorfeld erbingen.
Nun stirbt der arme Kerl, sagen wir im Juni und seine Einnahmen im Todesjahr (Hälfte) waren damit nur noch 20 Tsd. Euronen.
Wie läuft die steuerliche Betrachtung im Todesjahr ab? Wenn ich beispielsweise nur 20 Tsd. € versteuere, ist die Steuer äußerst gering mit der Folge, dass mögliche Erbberechtigte kaum noch Steuern nachzahlen müssten. Ist das so oder gehe ich von falschen Fakten aus.
Vielen Dank.
Steuerberechnung im Todesjahr
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Re: Steuerberechnung im Todesjahr
... oder sogar etwas erstattet bekommen ...blue cloud hat geschrieben: ↑25.01.22, 10:42 mit der Folge, dass mögliche Erbberechtigte kaum noch Steuern nachzahlen müssten.
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Re: Steuerberechnung im Todesjahr
Jablue cloud hat geschrieben: Wenn ich beispielsweise nur 20 Tsd. € versteuere, ist die Steuer äußerst gering mit der Folge, dass mögliche Erbberechtigte kaum noch Steuern nachzahlen müssten. Ist das so?
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Re: Steuerberechnung im Todesjahr
Danke! Wieder etwas gelernt.
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