Hallo,
da ist ein Vermieter, der von der Verwaltung den Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistungen bekommt. Diese leitet er an den Mieter weiter. Auf der Abrechnung sind aber auch Positionen (Handwerkerleistungen), die nicht umlegbar sind, sondern vom Vermieter getragen bzw. aus der Erhaltungsrücklage Gebäude gezahlt werden.
Sehe ich das richtig, dass der Vermieter diese Kosten nicht bei sich ansetzen darf, da diese Aufwendungen bereits als Betriebskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden?
Wenn der Vermieter aber selbst in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung wohnt, kann er die Kostenanteile in der für diese Wohnung angefertigten Kostenaufstellung voll bei sich geltend machen. Richtig?
Gruß
Nordland
Haushaltsnahe Dienstleistungen als Vermieter absetzen?
Moderator: FDR-Team
Re: Haushaltsnahe Dienstleistungen als Vermieter absetzen?
Ja, außerdem sind die Kosten nicht im Haushalt des Vermieters angefallen.Nordland hat geschrieben:Sehe ich das richtig, dass der Vermieter diese Kosten nicht bei sich ansetzen darf, da diese Aufwendungen bereits als Betriebskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden?
Ja, in so einem Fall ist er aber nicht Vermieter.Nordland hat geschrieben:Wenn der Vermieter aber selbst in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung wohnt, kann er die Kostenanteile in der für diese Wohnung angefertigten Kostenaufstellung voll bei sich geltend machen. Richtig?
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