Doppelter Wohnsitz
Moderator: FDR-Team
Doppelter Wohnsitz
Hallo zusammen, folgende Frage:
AN F arbeitet seit 2008 mit unbefristetem Vertrag bei Arbeitgeber G. AN lebt in B ist dort gemeldet aber arbeitet unter der Woche bei Arbeitgeber G in K.
AN F hat bei seinen Einkommenssteuererklärungen bisher nie die Kosten für die Mietwohung am Arbeitsort K angegeben, welche seit 2008 besteht. Ein Anrecht darauf besteht allerdings.
Frage:
Wenn AN F in 2021 das erste mal seine Einkommenssteuererklärung beim Fa abgibt und die Miete für die Wohnung am Arbeitsort K geltend macht, kann das Finanzamt dies verweigern?
Besten Dank im Voraus.
AN F arbeitet seit 2008 mit unbefristetem Vertrag bei Arbeitgeber G. AN lebt in B ist dort gemeldet aber arbeitet unter der Woche bei Arbeitgeber G in K.
AN F hat bei seinen Einkommenssteuererklärungen bisher nie die Kosten für die Mietwohung am Arbeitsort K angegeben, welche seit 2008 besteht. Ein Anrecht darauf besteht allerdings.
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Wenn AN F in 2021 das erste mal seine Einkommenssteuererklärung beim Fa abgibt und die Miete für die Wohnung am Arbeitsort K geltend macht, kann das Finanzamt dies verweigern?
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Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
Re: Doppelter Wohnsitz
Wieso sollte?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Doppelter Wohnsitz
Wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass sich sein Lebensmittelpunkt in B befindet und er dort einen eigenen Hausstand unterhält, dann ist das kein Problem.
Um das zu beurteilen fehlen aber Details, z. B. Familienstand und Art der Wohnung in B.
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Re: Doppelter Wohnsitz
Was hat die Art der Wohnung in B mit der Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit der Doppelbelastung zutun? Es gibt die Grenzen des Steuerrechts.....mehr nicht.
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Re: Doppelter Wohnsitz
AN F ist ledig und lebt mit einem Elternteil, welche pflegebedürftig ist im Elternhaus.Christian_K hat geschrieben: ↑28.06.22, 08:42 Wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass sich sein Lebensmittelpunkt in B befindet und er dort einen eigenen Hausstand unterhält, dann ist das kein Problem.
Um das zu beurteilen fehlen aber Details, z. B. Familienstand und Art der Wohnung in B.
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Re: Doppelter Wohnsitz
Was nun? Gibt er für 2021 erstmalig überhaupt eine Steuererklärung ab oder hat er nur in den Vorjahren die entsprechenden Kosten nicht angegeben?ReneS hat geschrieben: ↑27.06.22, 14:38 AN F hat bei seinen Einkommenssteuererklärungen bisher nie die Kosten für die Mietwohung am Arbeitsort K angegeben, welche seit 2008 besteht. Ein Anrecht darauf besteht allerdings.
Frage:
Wenn AN F in 2021 das erste mal seine Einkommenssteuererklärung beim Fa abgibt und die Miete für die Wohnung am Arbeitsort K geltend macht, kann das Finanzamt dies verweigern?
Einzige was nicht gehen dürfte ist, wenn die Kosten anerkannt werden, noch auf die Idee zu kommen die auch noch für Vorjahre nachträglich angeben zu wollen. AFAIR gilt vereinfacht, was ich weiß und nicht angebe ist mein Problem.
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Re: Doppelter Wohnsitz
Sehr viel!
F hatte keinen eigenen Hausstand am Ort des Lebensmittelpunktes und somit können auch keine Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung erklärt werden.
Eigentlich ...
Durch die Pflegebedürftigkeit des Elternteils könnte man aber zu der Annahme gelangen, dass es sich inzwischen um den Haushalt des F handelt. Dazu gab es vor einigen Jahren zwei BFH-Urteile, die in diese Richtung gingen.
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Re: Doppelter Wohnsitz
Lassen sie uns auch teilhaben an ihrem Wissen?
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Re: Doppelter Wohnsitz
Ich dachte, das wäre durch meine Antwort klar geworden.
Die Kosten für die Wohnung am Arbeitsort können nur dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vorliegen.
Dazu gehört unabdingbar ein eigener Hausstand am Ort des Lebensmittelpunktes (hier lt. Schilderung B).
Und da reichen bei einem Ledigen nun einmal nicht ein oder mehrere Zimmer in der elterlichen Wohnung aus.
Im hier geschilderten Fall kann es allerdings IMO dahin gestellt bleiben, ob alle Voraussetzungen einer eigenen Wohnung vorliegen, da man durch die Plegebedürftigkeit des Elternteils in die Richtung gehen kann, dass der TE die Haushaltsführung im Wesentlichen bestimmt und der Haushalt somit ihm zuzuordnen ist.
Und die angesprochenen Grenzen des Steuerrechts für die Wohnung am Arbeitsort braucht man erst dann zu prüfen, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung des dHH überhaupt vorliegen.
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Re: Doppelter Wohnsitz
Na geht doch. War das so schwierig?
Es ist für zukünftige Leser (die ja eventuell auch Laien sind) immer besser, wenn zu einem Statement auch direkt die dazu hinterlegte Argumentationskette geliefert wird.
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Re: Doppelter Wohnsitz
Christian_K hat geschrieben: ↑28.06.22, 09:32Sehr viel!F hatte keinen eigenen Hausstand am Ort des Lebensmittelpunktes und somit können auch keine Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung erklärt werden.
Eigentlich ...
Durch die Pflegebedürftigkeit des Elternteils könnte man aber zu der Annahme gelangen, dass es sich inzwischen um den Haushalt des F handelt. Dazu gab es vor einigen Jahren zwei BFH-Urteile, die in diese Richtung gingen.
wie gelangt man am besten zu den BFH Urteilen?
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Re: Doppelter Wohnsitz
Das ist, wie Sie ausführen auf Ihrem Profil, Ihre Meinung, aber leider eben nicht richitg. F ist steuerlicher Laie und hat erfahren, dass man die Kosten der Wohnung am Arbeitsort noch ansetzen kann. Das kann man dann auch für mehrere Jahre rückwirkend beim FA geltend machen.ExDevil67 hat geschrieben: ↑28.06.22, 09:19Was nun? Gibt er für 2021 erstmalig überhaupt eine Steuererklärung ab oder hat er nur in den Vorjahren die entsprechenden Kosten nicht angegeben?ReneS hat geschrieben: ↑27.06.22, 14:38 AN F hat bei seinen Einkommenssteuererklärungen bisher nie die Kosten für die Mietwohung am Arbeitsort K angegeben, welche seit 2008 besteht. Ein Anrecht darauf besteht allerdings.
Frage:
Wenn AN F in 2021 das erste mal seine Einkommenssteuererklärung beim Fa abgibt und die Miete für die Wohnung am Arbeitsort K geltend macht, kann das Finanzamt dies verweigern?
Einzige was nicht gehen dürfte ist, wenn die Kosten anerkannt werden, noch auf die Idee zu kommen die auch noch für Vorjahre nachträglich angeben zu wollen. AFAIR gilt vereinfacht, was ich weiß und nicht angebe ist mein Problem.
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Re: Doppelter Wohnsitz
Doch.
Gegen die für die alten Jahre ergangenen Bescheide hätten Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen müssen. Danach sind sie bestandskräftig und können nur sehr eingeschränkt noch geändert werden.
Hier wäre allenfalls eine Änderung nach § 173 AO wegen "neuer Tatsachen" möglich, allerdings trifft Sie hier ein sog. "grobes Verschulden", weshalb eine Änderung ausscheidet. Grobes Verschulden deshalb, weil (meines Wissens) die doppelte Haushaltsführung in der Anleitung zur Steuererklärung beschrieben ist und man deshalb davon ausgeht, dass auch ein steuerlicher Laie dies hätte wissen müssen.
IMO braucht es die bei der beschriebenen Ausgangslage gar nicht.
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Re: Doppelter Wohnsitz
Christian_K hat geschrieben: ↑30.06.22, 07:56Doch.Gegen die für die alten Jahre ergangenen Bescheide hätten Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen müssen. Danach sind sie bestandskräftig und können nur sehr eingeschränkt noch geändert werden.
Hier wäre allenfalls eine Änderung nach § 173 AO wegen "neuer Tatsachen" möglich, allerdings trifft Sie hier ein sog. "grobes Verschulden", weshalb eine Änderung ausscheidet. Grobes Verschulden deshalb, weil (meines Wissens) die doppelte Haushaltsführung in der Anleitung zur Steuererklärung beschrieben ist und man deshalb davon ausgeht, dass auch ein steuerlicher Laie dies hätte wissen müssen.
IMO braucht es die bei der beschriebenen Ausgangslage gar nicht.
Vom Finnazamt sicher abhängig, ich kann das Gegenteil belegen...Hier wäre allenfalls eine Änderung nach § 173 AO wegen "neuer Tatsachen" möglich, allerdings trifft Sie hier ein sog. "grobes Verschulden", weshalb eine Änderung ausscheidet. Grobes Verschulden deshalb, weil (meines Wissens) die doppelte Haushaltsführung in der Anleitung zur Steuererklärung beschrieben ist und man deshalb davon ausgeht, dass auch ein steuerlicher Laie dies hätte wissen müssen.
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Re: Doppelter Wohnsitz
Jeder dritte Steuerbescheid ist fehlerhaft. Sagt doch einiges aus.
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