Absetzung von Fahrsicherheitstraining bei Einkommensteuer

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biersäufer
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Absetzung von Fahrsicherheitstraining bei Einkommensteuer

Beitrag von biersäufer »

Hallo,
unter welchen Bedingungen könnte ein Fahrsicherheitstraining von der Steuer (bspw. als Werbungskosten) für einen normalen Arbeitnehmer abgesetzt werden?
Der Arbeitgeber finanziert dieses nicht. Bei der Rechtsprechung habe ich nur was zum Thema Umsatzsteuer für den Betreiber selbst oder als Möglichkeit der Betriebsausgaben für Unternehmen gefunden, aber nichts für Arbeitnehmer.

Danke!
FM
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Re: Absetzung von Fahrsicherheitstraining bei Einkommensteuer

Beitrag von FM »

Wenn es eindeutig beruflichen Zwecken dient, also z.B. die Fahrsicherheit für Busse trainiert wird und man Busfahrer ist oder für Blaulichtfahrten und man Notarzt ist.
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