Liebes Forum,
folgender fiktiver Fall:
Der A besitzt 100 Goldmünzen Krügerrand zu je 1 Feinunze Gold.
Er hat diese im Zeitraum 2008-2012 durch sog. Tafelgeschäfte bei Banken und Goldhändlern erworben, d.h. er hat die Münzen anonym erworben und dabei direkt bar bezahlt.
Der A erhielt hierbei Belege über den Kauf, aus denen zwar Kaufgegenstand und Beträge etc hervorgehen, nicht aber sein Name.
Nun möchte der A seine Goldmünzen im Wege eines privaten Veräußerungsgeschäfts verkaufen.
Da die Goldmünzen länger als 1 Jahre gehalten worden sind, sollte keine Steuerpflicht für etwaige Gewinne aus diesem Veräußerungsgeschäft bestehen.
Der A befürchtet nun aber, dass es seitens des Finanzamtes zu Rückfragen zur Herkunft der Gelder geben.
Der A befürchtet weiter, dass das Finanzamt dann die seinerzeitigen Kaufbelege nicht akzeptieren und sich auf den Standpunkt stellen könnte, die Goldmünzen seien vor Ablauf der Jahresfrist gekauft worden, mithin also der Gewinn steuerpflichtig und dann einfach entspr. schätzen könnte, da ja aus den Belegen nicht hervorgeht, wer der seinerzeitige Käufer der Goldmünzen war.
Frage:
Genügt es, dem Finanzamt bei Rückfragen die seinerzeitigen Kaufbelege als Beweis für die lange Haltefrist vorzulegen?
Oder könnte / dürfte das Finanzamt diese Belege ignorieren und dann eine Steuerschätzung vornehmen?
Goldmünzen verkaufen: Belege von Bargeschäft / Tafelgeschäft
Moderator: FDR-Team
Re: Goldmünzen verkaufen: Belege von Bargeschäft / Tafelgeschäft
Natürlich kann das FA das machen. Ob es das auch darf, ist zur Not gerichtlich überprüfbar. Vorhandene Belege über die Anschaffung von 100 Münzen in den Jahren 2008-2012 sind aber zumindest ein Anscheinsbeweis, dass die Spekulationsfrist abgelaufen ist.
Re: Goldmünzen verkaufen: Belege von Bargeschäft / Tafelgeschäft
Wenn A die Goldmünzen einzeln verkauft entfällt eventuell die Mitteilungspflicht gegenüber dem Finanzamt. Ich weiß aber nicht ab welchem Betrag . Er hat die Goldmünzen ja auch in Etappen und immer anonym gekauft.
Zuletzt geändert von ktown am 30.09.23, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bitte unterlassen sie ein Vollzitat
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Re: Goldmünzen verkaufen: Belege von Bargeschäft / Tafelgeschäft
@Tom998: Es ist ein Anscheinsbeweis das jemand in der zeit Goldmünzen gekauft hat. Ob es diese waren und ob es der jetzige Verkäufer war der damals gekauft hatte, dass belegt hier nichts.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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