Hallo,
ich habe einen Artikel gelesen, der für mich etwas unklar formuliert war. Es gibt einen Pflegepauschbetrag von € 924 (an genau definierte Bedingungen geknüpft), oder aber man kann alternativ die Pflegekosten anhand von Rechnungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Habe ich das so richtig verstanden, oder ist ab Pflegegrad 4 beides gleichzeitig möglich? So wie ich diesen Artikel interpretiere, ist bei Pflegegrad 4 die Beantragung der Pauschale günstiger, wenn die tatsächlichen Kosten günstiger als € 924 sind; sind die Kosten größer als € 924, ist weiterhin die Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung vorteilhafter.
Vielen Dank
Pflegepauschbetrag?
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Re: Pflegepauschbetrag?
Ja, das ist richtig verstanden.
Diese Interpretation ist so falsch, denn wegen §33 Abs.3 EStG (zumutbare Belastung) wird der Ansatz der Pauschale nach §33b Abs.6 EStG wohl in den meisten Fällen sinnvoller sein, selbst wenn die tatsächlichen Zahlungen höher waren.gandalf9 hat geschrieben: ↑19.11.23, 14:19 So wie ich diesen Artikel interpretiere, ist bei Pflegegrad 4 die Beantragung der Pauschale günstiger, wenn die tatsächlichen Kosten günstiger als € 924 sind; sind die Kosten größer als € 924, ist weiterhin die Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung vorteilhafter.
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"Yeah, I'm the taxman
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"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
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