Ärztliches Autofahrverbot bindend?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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FM
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?

Beitrag von FM »

Mit Blick auf das Strafverfahren ist hier schon mal die Beweisbarkeit interessant. Es geht zwar um denselben Paragrafen, der Fahren unter Alkohol unter Strafe stellt. Aber das kann man recht beweissicher mit Messmethoden nachweisen.

Bei der Variante "infolge geistiger oder körperlicher Mängel" ist die Aussage der behandelnden Ärztin sicherlich ein wichtiges Indiz. Aber eben kein bestandskräftiger Verwaltungsakt und im Ergebnis nicht wirklich messbar (z.B. könnte die Einschränkung manchmal gegeben sein, manchmal nicht). Wenn ein Unfall passiert, müsste man es in vielen Fällen nachverfolgen können. Meistens passiert aber ja nichts, wie eben beim Fahren unter Alkohol auch meistens nicht passiert. Und hier kann die Streife der Verkehrspolizei das auch nicht per Atemprobe feststellen, strafbar wäre es aber dennoch auch ohne Unfall.

Wenn die Ärztin von sich aus aktiv wird und Straßenverkehrsbehörde oder Verkehrspolizei informiert, bricht sie die Schweigepflicht. Was ja machbar sein mag, aber schon eine Hürde ist (siehe den Fall des Co-Piloten, von dem die Ärzte wussten er ist wegen Suizidgefahr fluguntauglich, aber eben der Meinung waren sie dürften das der Fluggesellschaft nicht sagen).
hambre
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?

Beitrag von hambre »

fodeure hat geschrieben: 17.06.21, 19:02
Zafilutsche hat geschrieben: 10.05.21, 10:58Ich würde bei "Vorsatz" (Weil entgegen dem ärztlichen Rat!/dieser kommt regelmäßig nicht von ungefähr) § 315c StGB anführen.
Alleine das Fahren reicht dafür nicht. Es muß auch eine konkrete Gefährdung vorliegen.
Wenn die Fahruntüchtigkeit auf der Einnahme von Medikamenten beruht, dann greift alternativ der § 316 StGB und dafür ist keine konkrete Gefährdung erforderlich.
KnightForRight
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?

Beitrag von KnightForRight »

Das ist mir zu aussichtslos. Es muss doch Ansätze geben, um sie zu einer Rückname zu zwingen.

Darf ein ärztliches Fahrverbot sagen wir mal wegen Epilepsie nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden bzw. muss es eine bestimmte Form bestimmte Inhalte beinhalten?
FM hat geschrieben: 17.06.21, 20:26Mit Blick auf das Strafverfahren ist hier schon mal die Beweisbarkeit interessant. Es geht zwar um denselben Paragrafen, der Fahren unter Alkohol unter Strafe stellt. Aber das kann man recht beweissicher mit Messmethoden nachweisen.

Bei der Variante "infolge geistiger oder körperlicher Mängel" ist die Aussage der behandelnden Ärztin sicherlich ein wichtiges Indiz. Aber eben kein bestandskräftiger Verwaltungsakt und im Ergebnis nicht wirklich messbar (z.B. könnte die Einschränkung manchmal gegeben sein, manchmal nicht). Wenn ein Unfall passiert, müsste man es in vielen Fällen nachverfolgen können. (...)

Wenn die Ärztin von sich aus aktiv wird und Straßenverkehrsbehörde oder Verkehrspolizei informiert, bricht sie die Schweigepflicht. Was ja machbar sein mag, aber schon eine Hürde ist.
Bezieht sich Alles in diesem Zitat ausschließlich auf das ärztliche Fahrverbot?
ExDevil67
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?

Beitrag von ExDevil67 »

KnightForRight hat geschrieben: 18.06.21, 11:22 Das ist mir zu aussichtslos. Es muss doch Ansätze geben, um sie zu einer Rückname zu zwingen.
Nochmal, wie wollen Sie eine Rücknahme erzwingen wenn sich an der Diagnose die die Zweifel der Ärztin an der Fahreignung begründen nichts geändert hat?
Ansonsten könnte ein Blick in Anlage 4 zur FeV helfen. Dort sind diverse Erkrankungen aufgeführt und deren Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit.
Dummerchen
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?

Beitrag von Dummerchen »

KnightForRight hat geschrieben: 18.06.21, 11:22 ...ärztliches Fahrverbot ...

...ärztliche Fahrverbot?...
winterspaziergang hat vor Wochen schon darauf hingewiesen, dass ein rechtlich bindendes Fahrverbot nur von der zuständigen Behörde ausgesprochen werden kann.
Wenn du also wissen willst, ob du Autofahren darfst oder nicht: Fahrerlaubnisbehörde kontaktieren, Unterlagen einreichen und warten, was die dazu sagen.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
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blackylein
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?

Beitrag von blackylein »

KnightForRight hat geschrieben: 18.06.21, 11:22 Das ist mir zu aussichtslos. Es muss doch Ansätze geben, um sie zu einer Rückname zu zwingen.

Darf ein ärztliches Fahrverbot sagen wir mal wegen Epilepsie nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden bzw. muss es eine bestimmte Form bestimmte Inhalte beinhalten?


Bezieht sich Alles in diesem Zitat ausschließlich auf das ärztliche Fahrverbot?

https://www.epilepsie-vereinigung.de/le ... rerschein/

https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkeh ... _node.html

Ganz so einfach ist es nicht, wenn es bestimmte Diagnosen gibt.
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?

Beitrag von fodeure »

hambre hat geschrieben: 17.06.21, 23:17
fodeure hat geschrieben: 17.06.21, 19:02
Zafilutsche hat geschrieben: 10.05.21, 10:58Ich würde bei "Vorsatz" (Weil entgegen dem ärztlichen Rat!/dieser kommt regelmäßig nicht von ungefähr) § 315c StGB anführen.
Alleine das Fahren reicht dafür nicht. Es muß auch eine konkrete Gefährdung vorliegen.
Wenn die Fahruntüchtigkeit auf der Einnahme von Medikamenten beruht, dann greift alternativ der § 316 StGB und dafür ist keine konkrete Gefährdung erforderlich.
So ohne weiteres auch nicht. In dem Fall muß dem Fahrer die Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden.
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?

Beitrag von FM »

fodeure hat geschrieben: 18.06.21, 18:12 Wenn die Fahruntüchtigkeit auf der Einnahme von Medikamenten beruht, dann greift alternativ der § 316 StGB und dafür ist keine konkrete Gefährdung erforderlich.
So ohne weiteres auch nicht. In dem Fall muß dem Fahrer die Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden.
[/quote]

Könnte vielleicht auf das Medikament ankommen. Ich weiß nicht ob es da Wirkstoffe gibt, bei denen die Fahruntüchtigkeit als genauso sicher beseitigt gilt wie bei Alkohol oder Btm.

Im Ausgangsfall scheint es so zu sein, dass der Fragesteller der Meinung ist, seine Krankheit wäre bereits ausgeheilt, die Ärztin aber anderer Meinung ist. Gerade bei solchen Meinungsverschiedenheiten liegt es nahe, den Arzt zu wechseln.
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?

Beitrag von ExDevil67 »

FM hat geschrieben: 18.06.21, 19:08 Im Ausgangsfall scheint es so zu sein, dass der Fragesteller der Meinung ist, seine Krankheit wäre bereits ausgeheilt, die Ärztin aber anderer Meinung ist. Gerade bei solchen Meinungsverschiedenheiten liegt es nahe, den Arzt zu wechseln.
Frage wäre nur ob ein anderer Arzt zwingend zu einer anderen Einschätzung kommt oder nicht der Patient sich bei der Einschätzung seiner Krankheit irrt.
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?

Beitrag von fodeure »

FM hat geschrieben: 18.06.21, 19:08Könnte vielleicht auf das Medikament ankommen. Ich weiß nicht ob es da Wirkstoffe gibt, bei denen die Fahruntüchtigkeit als genauso sicher beseitigt gilt wie bei Alkohol oder Btm.
Aber auch bei Alkohol oder Btm liegt nur dann eine Strafbarkeit vor, wenn die Substanzen in einer gewissen Größenordnung im Blut vorhanden sind. Alleine von der Einnahme des Medikamentes ergibt sich daher keine strafbare Fahruntüchtigkeit.
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?

Beitrag von FM »

fodeure hat geschrieben: 18.06.21, 20:00 Aber auch bei Alkohol oder Btm liegt nur dann eine Strafbarkeit vor, wenn die Substanzen in einer gewissen Größenordnung im Blut vorhanden sind. Alleine von der Einnahme des Medikamentes ergibt sich daher keine strafbare Fahruntüchtigkeit.
Da hast Du wohl recht. Ich vermute mal bei Cannabis oder Alkohol gibt es klar festgelegte Grenzwerte, bei vielen anderen Wirkstoffen eher nicht.

Und wenn es gar nicht um Medikamente geht sondern um Krankheiten wie Epilepsie ist es wieder anders. Da wäre dann die Mitteilung der Ärztin an den Patienten (nicht an die Behörde) vor allem relevant für die Frage, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit, was in § 315c ja unterschieden wird. Und zu einem Verfahren wird es am ehesten dann kommen, wenn ein Unfall passiert - und falls der Patient diesen überlebt. Wenn er wegen eines epileptischen Anfalles gegen einen Reisebus im Gegenverkehr kracht und dabei selbst stirbt, ist die ganze Sache strafrechtlich ohne Bedeutung.
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?

Beitrag von blackylein »

fodeure hat geschrieben: 18.06.21, 20:00
FM hat geschrieben: 18.06.21, 19:08Könnte vielleicht auf das Medikament ankommen. Ich weiß nicht ob es da Wirkstoffe gibt, bei denen die Fahruntüchtigkeit als genauso sicher beseitigt gilt wie bei Alkohol oder Btm.
Aber auch bei Alkohol oder Btm liegt nur dann eine Strafbarkeit vor, wenn die Substanzen in einer gewissen Größenordnung im Blut vorhanden sind. Alleine von der Einnahme des Medikamentes ergibt sich daher keine strafbare Fahruntüchtigkeit.
Da gibt es einige Medikamente, die zumindest in der Anfangszeit die Fahrtauglichkeit sehr stark beeinflussen. Seien es Antidepressiva oder Analgetika oder auch Antihistaminikas.
Auch wenn es kein behördliches Fahrverbot ist, sollte der Fahrzeugführer sich über die Folgen bewusst sein.
Und Versicherungen und Geschädigte können Regressforderungen stellen.
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