Üble Nachrede

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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TG
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Üble Nachrede

Beitrag von TG »

Hallo,
handelt es sich um üble Nachrede eines Opfers, wenn es nach Tod des Täters öffentlich macht, dass es selber und Geschwister vor 60 Jahren sexuell mißbraucht wurden? Der Täter war der Vater und ein hoch angesehener Bürger mit Bundesverdienst Medaille. Alle seine Nachkommen haben unter diesen abscheulichen Taten und Tabus gelitten. Es gibt Gerichtsunterlagen.
Gruß TG
Tastenspitz
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Re: Üble Nachrede

Beitrag von Tastenspitz »

Wenn, dann dürfte eher der § 189 StGB hier einschlägig sein.
Wenn wie hier diese Sachen prozessual bereits aufgearbeitet sind, ist das aber wohl kaum von Erfolg gekrönt.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Froggel
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Re: Üble Nachrede

Beitrag von Froggel »

Grundsätzlich ist es ja nur dann eine üble Nachrede/Verleumdung, wenn eine unwahre bzw. nicht nachweislich wahre Tatsache behauptet wird. Wenn es dagegen Beweise oder sogar gerichtliche Unterlagen darüber gibt, in denen die Tat(en) dokumentiert sind, ist gegen eine Veröffentlichung von rechtlicher Seite aus nichts zu einzuwenden.
Ich bin kein Jurist.
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