Opfer und Täter
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Opfer und Täter
Wie ist die rechtliche Situation bei sexuellem Mißbrauch in geschlossenen Einrichtungen für behinderte Menschen? Vergeht sich ein behinderter junger Mann an einer ebenfalls behinderten jungen Frau und wissen die Mitarbeiter davon, wie verhalten sie sich rechtlich richtig? Wem sollten sie den Vorfall melden, ist eine Anzeige in jedem Fall angebracht, müssen die Betreuer informiert werden?
Und dürfen die Mitarbeiter die Daten der Betreuer an den jeweils anderen Betreuer weitergeben?
Wilhelmine
Und dürfen die Mitarbeiter die Daten der Betreuer an den jeweils anderen Betreuer weitergeben?
Wilhelmine
Zuletzt geändert von Wilhelmine am 23.03.09, 20:07, insgesamt 3-mal geändert.
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Soweit ich weiß, ist sexueller Mißbrauch ein Straftatbestand. Wieso sollte eine behinderte junge Frau den Täter nicht anzeigen? Und mit welchem Recht sollte eine Einrichtung den Täter schützen aber nichts für das Opfer tun? Auch wenn der Täter behindert ist, heißt es ja noch längst nicht, dass er schuldunfähig ist. Der Täter befindet sich inzwischen in offener Unterbringung, das Opfer in geschlossener Unterbringung. Die Einrichtung hat trotz Kenntnis von dem Vorfall nichts getan. Die Verlegung auf die offene Station wurde vorgenommen, obwohl das Opfer die Tat angegeben hat, ihre Angaben auch dokumentiert und gelesen wurden.
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Das ist korrekt.Wilhelmine hat geschrieben:Soweit ich weiß, ist sexueller Mißbrauch ein Straftatbestand.
Kann sie doch machen. Ich habe doch nichts Gegenteiliges behauptet.Wilhelmine hat geschrieben:Wieso sollte eine behinderte junge Frau den Täter nicht anzeigen?
Ich verstehe nicht, wie Sie das meinen. Wie geschrieben, besteht für die Einrichtung keine Pflicht, eine Straftat anzuzeigen.Wilhelmine hat geschrieben:Und mit welchem Recht sollte eine Einrichtung den Täter schützen aber nichts für das Opfer tun?
Das habe ich so auch nicht geschrieben, sondern nur auf eine Möglichkeit hingewiesen.Wilhelmine hat geschrieben:Auch wenn der Täter behindert ist, heißt es ja noch längst nicht, dass er schuldunfähig ist.
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Eure Antworten helfen nicht weiter.
Die junge Frau hat den Täter angezeigt. Aber hat die Einrichtung nicht die Verpflichtung einem solchen Fall nachzugehen, das Opfer über seine Rechte aufzuklären beispielsweise oder den Betreuer zu informieren? Das hieße dann ja, daß ein Täter in Einrichtungen gedeckt würde.
Was ist mit den DAten von Betreuern, dürfen die von der Einrichtung an andere Betreuer weitergegeben werden?
Die junge Frau hat den Täter angezeigt. Aber hat die Einrichtung nicht die Verpflichtung einem solchen Fall nachzugehen, das Opfer über seine Rechte aufzuklären beispielsweise oder den Betreuer zu informieren? Das hieße dann ja, daß ein Täter in Einrichtungen gedeckt würde.
Was ist mit den DAten von Betreuern, dürfen die von der Einrichtung an andere Betreuer weitergegeben werden?
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Es geht um die Verpflichtung, die da ist, wenn ein solcher Fall auftritt, wenn Mitarbeitern Kenntnis von sexueller Gewalt erhalten. Wie ist dann ihre rechtliche Verpflichtung, gibt es die oder kann gehandelt werden nach Gut-Dünken?
Und es geht um die Frage ob Daten weitergegeben werden dürfen, vom Betreuer des Opfers zum Betreuer des Täters.
Und es geht um die Frage ob Daten weitergegeben werden dürfen, vom Betreuer des Opfers zum Betreuer des Täters.
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Hallo Wilhelmine
Wenn Ihnen an der Sache so gelegen ist, weshalb erstatten den nicht Sie die Anzeige? Jeder Mensch hat das Recht oder manchmal sogar die Pflicht eine Straftat anzuzeigen. Die Schuldfähigkeit des Täters wird durch andere, versirtere Stellen geprüft. Und Betreuer können sich ggf. ebenfalls strafbar machen, wenn Sie Straftaten dulden. Gegen diese kann hinsichtlich Unterlassungstatbeständen ermittelt werden.
Wenn Ihnen an der Sache so gelegen ist, weshalb erstatten den nicht Sie die Anzeige? Jeder Mensch hat das Recht oder manchmal sogar die Pflicht eine Straftat anzuzeigen. Die Schuldfähigkeit des Täters wird durch andere, versirtere Stellen geprüft. Und Betreuer können sich ggf. ebenfalls strafbar machen, wenn Sie Straftaten dulden. Gegen diese kann hinsichtlich Unterlassungstatbeständen ermittelt werden.
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Ein Frosch bleibt ein Frosch, auch wenn er miaut wie eine Katze-
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Deine Antwort, Gammaflyer, ist für mich unverständlich. Wer sollte denn nun wen informieren und wer darf welche Daten wem geben?
Wird der Vorfall dokumentiert ist damit tatsächlich dem Geschehen Rechnung getragen? Aufgeschrieben, von Vorgesetzten und anderen Mitarbeitern gelesen, und gut ist? Täter, wie geplant auf die offene Station, Opfer soll dabei nicht stören, schon gleich gar nicht eine Statistik, die für Kostenträger positiv aussehen soll. Was dann passiert, fällt in eine anderes Ressort. Ob der Täter später weiter sexuelle Gewalt ausübt, ist jetzt nicht das Problem.
Opfer bleibt in der geschlossenen Unterbringung, die neuen heftigen Auffälligkeiten begründen das ja. Dass die mit der neuerlichen Erfahrung von Mißbrauch in Zusammenhang stehen sieht keiner, niemand denkt darüber nach.
Wird der Vorfall dokumentiert ist damit tatsächlich dem Geschehen Rechnung getragen? Aufgeschrieben, von Vorgesetzten und anderen Mitarbeitern gelesen, und gut ist? Täter, wie geplant auf die offene Station, Opfer soll dabei nicht stören, schon gleich gar nicht eine Statistik, die für Kostenträger positiv aussehen soll. Was dann passiert, fällt in eine anderes Ressort. Ob der Täter später weiter sexuelle Gewalt ausübt, ist jetzt nicht das Problem.
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