Hallo zusammen,
man stellt sich vor, jemand wurde wegen §263 veruteilt. Gerichtstermin ist vorbei mit zwei Jahren auf Bewährung. Rechtskräftiges Urteil wird zwei Monate später zugestellt. Was ist wenn zwischen Urteils Spruch und Rechtskräftigkeit etwas neues passiert, was nicht mit dem vorhergehenden zu tun hat. Ist das schon eine Verletzung der Bewährung ?
mfg
DC
Frage zu Bewährung
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Frage zu Bewährung
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Guten Tag,
ich möchte diese Anfrage einmal nach "oben" schieben, falls mein Ursprungs Thread zu unklar formuliert wurde.
Kurz gefragt: was ist zwischen Urteilsspruch und Rechtskraft des Urteiles ? Ist dazwischen schon die Bewährung gültig ?
mfg
DC
ich möchte diese Anfrage einmal nach "oben" schieben, falls mein Ursprungs Thread zu unklar formuliert wurde.
Kurz gefragt: was ist zwischen Urteilsspruch und Rechtskraft des Urteiles ? Ist dazwischen schon die Bewährung gültig ?
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