versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial
Moderator: FDR-Team
versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial
Guten tag ,ich wohne in Österreich und möchte wissen, ob sie mir den unterschied zwischen
'versuchter erwerb von kriegsmaterial'
und
'unbefugter besitz von krigsmaterial'
erklären können?
MFG
'versuchter erwerb von kriegsmaterial'
und
'unbefugter besitz von krigsmaterial'
erklären können?
MFG
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Re: versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial
Versuchter Erwerb bedeutet, dass man entsprechendes Material kaufen wollte, das aber aus irgendwelchen Gründen nicht funktioniert hat (z.B. weil man vorher erwischt wurde) und es deshalb beim Versuch geblieben ist.
Unbefugter Besitz heißt, dass man im Besitz entsprechenden Material war (ob jetzt gekauft, gefunden, geschenkt bekommen etc. ist egal), obwohl man dazu nicht berechtigt war.
Unbefugter Besitz heißt, dass man im Besitz entsprechenden Material war (ob jetzt gekauft, gefunden, geschenkt bekommen etc. ist egal), obwohl man dazu nicht berechtigt war.
Re: versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial
Und welches von beiden stellt eine Straftat dar? oder sind beide gleich schwer anzusehen?
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- FDR-Moderator
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Re: versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial
Ich nehme an, es geht um österreichisches Recht. Ob sich da wer auskennt, mal sehen...
Ich habe den Thread mal ins Strafrecht mitgenommen...
Ich habe den Thread mal ins Strafrecht mitgenommen...
Re: versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial
Ohne jede Ahnung und nur aufgrund der auf die Schnelle zu findenden Informationen:
"Unbefugter Besitz von Kriegsmaterial" dürfte klar bestraft werden:
https://www.jusline.at/18._Kriegsmaterial_WaffG.html
https://www.jusline.at/50._Gerichtlich_ ... WaffG.html#
Zum Versuch habe ich im österreichischen Strafgesetzbuch den § 15 gefunden, der sich vom deutschen § 23 u.a. dahingehend zu unterscheiden scheint, dass er beim Versuch nicht zwischen Vergehen und Verbrechen trennt:
https://www.jusline.at/index.php?cpid=b ... 15&mvpa=14
Zum Vergleich der deutsche:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__23.html
Dementsprechend könnte in Österreich also auch "der Versuch des Erwerbs" strafbar sein.
"Unbefugter Besitz von Kriegsmaterial" dürfte klar bestraft werden:
https://www.jusline.at/18._Kriegsmaterial_WaffG.html
https://www.jusline.at/50._Gerichtlich_ ... WaffG.html#
Zum Versuch habe ich im österreichischen Strafgesetzbuch den § 15 gefunden, der sich vom deutschen § 23 u.a. dahingehend zu unterscheiden scheint, dass er beim Versuch nicht zwischen Vergehen und Verbrechen trennt:
https://www.jusline.at/index.php?cpid=b ... 15&mvpa=14
Zum Vergleich der deutsche:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__23.html
Dementsprechend könnte in Österreich also auch "der Versuch des Erwerbs" strafbar sein.
Re: versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial
Es scheint, dass es in Österreich auch keine besondere Strafmilderungsmöglichkeit beim Versuch gibt (im Gegensatz zu Deutschland)
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Re: versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial
Offensichtlich ist in Österreich bei allen Vorsatzdelikten auch der Versuch strafbar... interssant....
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Re: versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial
Wobei die Unterschiede in der Praxis ziemliche Exoten sein dürften. "Versuchte Beleidigung" (also das Abschicken eines beleidigenden Briefes, der dann nicht zugestellt werden kann oder ungeöffnet weggeworfen wird) wäre so ein Fall.Cicero hat geschrieben:Offensichtlich ist in Österreich bei allen Vorsatzdelikten auch der Versuch strafbar... interssant....
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.