Verfolgungseifer bei Kinderpornografie
Verfasst: 03.12.14, 04:12
Man kann sich m.E. nur wundern, welchen Verfolgungseifer die Strafverfolgungsbehörden bei einem Fehlgriff dann doch noch an den Tag legen, um eine Straftat zu konstruieren.
Es geht um folgende Fallkonstellation:
Aus Gründen, die an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden sollen, gerät jemand unter den Verdacht, Kinderhandel mit seiner Tochter betreiben zu wollen. SEK mäßig wird dieser an seiner Arbeitsstelle in Gewahrsam genommen. Nach stundenlangen Verhören, stellt sich raus, dass er gar keine Tochter hat, kurzum, der ganze Vorwurf entbehrt jeder Grundlage.
Staatsanwaltschaft und Polizei schauen dann doch recht dumm aus der Wäsche. Aber was sein muss, muss sein. Eine HD soll dann doch durchgeführt werden. Es dauert 2-3 Stunden, bis sich ein Richter findet, der den Durchsuchungsbeschluss unterschreibt.
Bei der HD stellen die Ordnungshüter fest, dass der Verdächtige IT-Ingenieur ist und sich in seiner Wohnung / seinem Büro eine ganze Serveranlage befindet, mit der er fremde Firmen betreut. Ups, 102/103 StPO wird da zu einem Thema. Das ganze Equipment einfach so abzuschalten und mitzunehmen, dazu fehlt ihnen die Traute. Stehen ja auch nicht unbedingt geringe Schadensersatzforderungen im Raum. Zudem muss der HD-Beschluss ja um die 103 erweitert werden.
Nach endlosen Telefonaten mit Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter vertagen die Kripobeamten die HD auf den nächsten Tag und wollen den Beschuldigten kurzerhand in Haft nehmen. Ihr Argument: Der Beschuldigte könne ja übers Internet auf seine Anlage zugreifen und somit Beweismittele vernichten. Nur zum Haftbefehl will sich dann doch kein Ermittlungsrichter durchringen. Also quartiert man ihn kurzfristig aus. Er könne sich ja ein Hotel nehmen. Gesagt, getan, das Haus wird versiegelt und am anderen Morgen nimmt die Sache ihren Lauf. Die 103 ist dann derweil da, aber ermittelnde Staatsanwältin gibt ihren Hilfstruppen auf, den Schaden möglichst gering zu halten.
Server werden unangetastet lassen. Es wird sozusagen ein Teilmenge des IT-Equipments mitgenommen. Mehrere Notebooks, USB-Sticks, Handy und vor allem der Arbeitsplatzrechner des Beschuldigten.
Nach einem 3/4 Jahr wird das Verfahren wegen "Kinderhandel" eingestellt und auf den Besitz von Kinderpornografie reduziert.
Kurz darauf der Strafbefehl wegen des Besitzes von Kinderpornografie!
Was wurde gefunden:
So gut wie nix. Eben nur so gut wie. Auf Handy, Smartphone, USB-Sticks wirklich nix. Auch der Arbeitsplatzrechner war seitens der System- und Datenfestplatten völlig sauber. An den Arbeitsplatzrechner war eine externe Festplatte angeschlossen auf der sich eine Datensicherung befand. In dieser Datensicherung gab es sog. Thumbnails. Davon wären 2 diskussionswürdig. Kein Hardcore, Posing, "Edathy" lässt grüßen. Verwertbare Größe des Materials in dem Thumbnails: 50x50 Pixel. Gutachten bestätigt, dass Originaldatei nicht auffindbar ist.
Aber nun kommt es:
Die Originale werden kurzerhand aus dem Hut gezaubert. Schön dass man eine Perkeo Datenbank hat. Schöne A4 große Ausdrucke und behauptet, diese seinen eben eine fotografische Vergrößerung der Thumbails.
Richter rät dem derweil Angeklagten dringend, den Einspruch zurückzunehmen, weil ja die Vergrößerung der Thumbnails der Beweis für den Besitz erbracht sei.
Würde mich schon interessieren, wie hier die Sache gesehen wird
Es geht um folgende Fallkonstellation:
Aus Gründen, die an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden sollen, gerät jemand unter den Verdacht, Kinderhandel mit seiner Tochter betreiben zu wollen. SEK mäßig wird dieser an seiner Arbeitsstelle in Gewahrsam genommen. Nach stundenlangen Verhören, stellt sich raus, dass er gar keine Tochter hat, kurzum, der ganze Vorwurf entbehrt jeder Grundlage.
Staatsanwaltschaft und Polizei schauen dann doch recht dumm aus der Wäsche. Aber was sein muss, muss sein. Eine HD soll dann doch durchgeführt werden. Es dauert 2-3 Stunden, bis sich ein Richter findet, der den Durchsuchungsbeschluss unterschreibt.
Bei der HD stellen die Ordnungshüter fest, dass der Verdächtige IT-Ingenieur ist und sich in seiner Wohnung / seinem Büro eine ganze Serveranlage befindet, mit der er fremde Firmen betreut. Ups, 102/103 StPO wird da zu einem Thema. Das ganze Equipment einfach so abzuschalten und mitzunehmen, dazu fehlt ihnen die Traute. Stehen ja auch nicht unbedingt geringe Schadensersatzforderungen im Raum. Zudem muss der HD-Beschluss ja um die 103 erweitert werden.
Nach endlosen Telefonaten mit Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter vertagen die Kripobeamten die HD auf den nächsten Tag und wollen den Beschuldigten kurzerhand in Haft nehmen. Ihr Argument: Der Beschuldigte könne ja übers Internet auf seine Anlage zugreifen und somit Beweismittele vernichten. Nur zum Haftbefehl will sich dann doch kein Ermittlungsrichter durchringen. Also quartiert man ihn kurzfristig aus. Er könne sich ja ein Hotel nehmen. Gesagt, getan, das Haus wird versiegelt und am anderen Morgen nimmt die Sache ihren Lauf. Die 103 ist dann derweil da, aber ermittelnde Staatsanwältin gibt ihren Hilfstruppen auf, den Schaden möglichst gering zu halten.
Server werden unangetastet lassen. Es wird sozusagen ein Teilmenge des IT-Equipments mitgenommen. Mehrere Notebooks, USB-Sticks, Handy und vor allem der Arbeitsplatzrechner des Beschuldigten.
Nach einem 3/4 Jahr wird das Verfahren wegen "Kinderhandel" eingestellt und auf den Besitz von Kinderpornografie reduziert.
Kurz darauf der Strafbefehl wegen des Besitzes von Kinderpornografie!
Was wurde gefunden:
So gut wie nix. Eben nur so gut wie. Auf Handy, Smartphone, USB-Sticks wirklich nix. Auch der Arbeitsplatzrechner war seitens der System- und Datenfestplatten völlig sauber. An den Arbeitsplatzrechner war eine externe Festplatte angeschlossen auf der sich eine Datensicherung befand. In dieser Datensicherung gab es sog. Thumbnails. Davon wären 2 diskussionswürdig. Kein Hardcore, Posing, "Edathy" lässt grüßen. Verwertbare Größe des Materials in dem Thumbnails: 50x50 Pixel. Gutachten bestätigt, dass Originaldatei nicht auffindbar ist.
Aber nun kommt es:
Die Originale werden kurzerhand aus dem Hut gezaubert. Schön dass man eine Perkeo Datenbank hat. Schöne A4 große Ausdrucke und behauptet, diese seinen eben eine fotografische Vergrößerung der Thumbails.
Richter rät dem derweil Angeklagten dringend, den Einspruch zurückzunehmen, weil ja die Vergrößerung der Thumbnails der Beweis für den Besitz erbracht sei.
Würde mich schon interessieren, wie hier die Sache gesehen wird