Wie lange bis Vorladung

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Oce
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Wie lange bis Vorladung

Beitrag von Oce »

Im Dezember 2014 wurde jemand angezeigt wegen Beleidigung und Bedrohung per Mail.

Bis heute kam nichts von der Polizei in Form von Vorladung.

Zu 99% hat sich das doch erledigt, oder?
unverständlich
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Re: Wie lange bis Vorladung

Beitrag von unverständlich »

Son Mist wird in den seltesten Fällen überhaupt verfolgt....
Oce
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Re: Wie lange bis Vorladung

Beitrag von Oce »

Beleidigung ist wohl wirklich nicht so tragisch, aber Bedrohung könnte ja was dran sein.
J.A.
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Re: Wie lange bis Vorladung

Beitrag von J.A. »

Zu 99% hat sich das doch erledigt, oder?
Wahrscheinlich schon.

Wenn die StA schon aufgrund des Anzeigevorbringens keinen Tatverdacht sieht, und den Beschuldigten daher gar nicht anhört, bekommt dieser iaR. auch eine Einstellungsmitteilung.
Son Mist wird in den seltesten Fällen überhaupt verfolgt....
Bedrohung ist ein Offizialdelikt und wird grds. immer verfolgt, wenn zureichende Anhaltspunkte für die Verwirklichung des Tatbestandes gegeben sind.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
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