Wie nennt man diese Straftat?
Moderator: FDR-Team
Wie nennt man diese Straftat?
Nehmen wir mal an, jemand verkauft eine Ware und in dem Text steht "der Erste der den Kaufpreis mit Angabe seiner Adresse überweist bekommt die Ware"
Nun überweisen sagen wir mal 10 Leute Geld und der Verkäufer versendet auch die Ware an den Ersten von dem das Geld eingegangen ist. Wurden die anderen 9 betrogen?
Nun überweisen sagen wir mal 10 Leute Geld und der Verkäufer versendet auch die Ware an den Ersten von dem das Geld eingegangen ist. Wurden die anderen 9 betrogen?
Re: Wie nennt man diese Straftat?
Wenn sie ihr Geld nicht wieder bekommen, dann erscheint dies mehr eine Unterschlagung zu sein.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Wie nennt man diese Straftat?
Unterschlagen kann man allerdings nur "bewegliche Sachen". Das wäre bei überwiesenem Geld nicht der Fall.
Re: Wie nennt man diese Straftat?
ist doch bewegt wordenGammaflyer hat geschrieben:Unterschlagen kann man allerdings nur "bewegliche Sachen". Das wäre bei überwiesenem Geld nicht der Fall.

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Wie nennt man diese Straftat?
Geld ist da die berühmte Ausnahme unter den "beweglichen Sachen"..Gammaflyer hat geschrieben:Unterschlagen kann man allerdings nur "bewegliche Sachen". Das wäre bei überwiesenem Geld nicht der Fall.
Frage ist aber wie das Ganze genau abgelaufen ist - und wie die Regel genau lautete..
Ich könnte mir vorstellen, dass es ggf auch möglich ist, das es einen herausgabeanspruch gibt - aber keine Straftat - oder noch wilder das Geld weg ist ?!
Liegt eine Täuschung vor?
Es könnte ja sowas wie eine Lotterie sein...

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Re: Wie nennt man diese Straftat?
Wie genau meinen Sie das? Mit welchen Folgen für den Tatbestand? Haben Sie eine Quelle für mich?Name4711 hat geschrieben:Geld ist da die berühmte Ausnahme unter den "beweglichen Sachen"...
Re: Wie nennt man diese Straftat?
Naja - wie soll ich das meinen?Gammaflyer hat geschrieben:Wie genau meinen Sie das? Mit welchen Folgen für den Tatbestand? Haben Sie eine Quelle für mich?Name4711 hat geschrieben:Geld ist da die berühmte Ausnahme unter den "beweglichen Sachen"...
Es gibt doch diesen Begriff der "Beweglichen Sache", die man mit Aneignungsabsicht z.B. Wegnehmen kann also stehlen - oder hier ggf. unterschlagen (mit ohne wegnahme aus fremdem Gewahrsam

Ob es zentral eine Definition gibt, die allumfassend im Gesetz sagt , das ist im strafrecht eine bewegliche Sache , bin ich überfragt - wenn man aber in einem Kommentar schaut unter §246 findet das dann halt so kommentiert manchmal auch mit verweis auf entsprechend §242... aber geld kann man halt Unterschlagen

PS.:
Habe gerade nochmal nachgesehen - und muss zu meiner Schande gestehen das mit Giralgeld die Sache doch wieder anders steht...ist mir aber zu spät noch mal ganz genau nachzuschauen...ich war mir irgendwie sicher...

Dann fällt Unterschlagung tatsächlich aus dem Grund raus - Betrug mangels täuschung ja im Prinzip auch...
Bleibt tatsächlich maximal zivilrecht: ungerechtfertigte Bereicherung..
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Re: Wie nennt man diese Straftat?
Genau das war mein Punkt.
Re: Wie nennt man diese Straftat?
Ob hier ein Betrug vorliegt, hängt von der genauen Ausgestaltung der Sache ab. Wenn ich mit 10 Leuten einen "Kaufvertrag" schliesse, aber von Anfang an nur einen beliefern will, kann durchaus Betrug vorliegen. Vor allem dann klar nachweisbar, wenn ich noch Kaufverträge abschliesse, obwohl das Geld des Ersten schon eingangen ist. Wenn überhaupt, muß die Sache so ausgestaltet sein, dass der Kaufvertrag nur mit dem "Ersten" geschlossen wird. Wenn dem aber so ist, haben die anderen -mangels Kaufvertrag- auch keine Zahlungsverpflichtung.
Anders sieht es z.B. bei sog. "All Pay Auktionen" aus, wo auch Leute zahlen müssen, die nichts bekommen. Das muß dann aber auch sehr deutlich dargestellt werden.
Es gab ja seinerzeit die sog. "Leer-OVP-Verkäufer" bei eB**, die sich auch für vermeintlich ausgefuchst hielten, durch Verfassen einer vermeintl. ausgefuchsten Artikelbeschreibung. Wenn so eine Nummer aber offensichtlich auf Täuschung angelegt ist, ist es Betrug.
Anders sieht es z.B. bei sog. "All Pay Auktionen" aus, wo auch Leute zahlen müssen, die nichts bekommen. Das muß dann aber auch sehr deutlich dargestellt werden.
Es gab ja seinerzeit die sog. "Leer-OVP-Verkäufer" bei eB**, die sich auch für vermeintlich ausgefuchst hielten, durch Verfassen einer vermeintl. ausgefuchsten Artikelbeschreibung. Wenn so eine Nummer aber offensichtlich auf Täuschung angelegt ist, ist es Betrug.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
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Re: Wie nennt man diese Straftat?
Zunächst einmal muss er den anderen das Geld zurück zahlen (Zivilrecht)
Dann ist alles tuto.
Dann ist alles tuto.
Re: Wie nennt man diese Straftat?
Aber man hat die 200 Millionen schon ausgegeben und ist nun mittellos. 
Die Ware an den Ersten ist auf dem Postweg verloren gegangen, naja man will ja nicht so sein, man zahlt den das Geld zurück vom Harz4.

Die Ware an den Ersten ist auf dem Postweg verloren gegangen, naja man will ja nicht so sein, man zahlt den das Geld zurück vom Harz4.
Re: Wie nennt man diese Straftat?
Wenn es nur so einfach wäre, aber an dieser Abfahrt steht immer ein Richter den man davon überzeugen muss.Oce hat geschrieben:Aber man hat die 200 Millionen schon ausgegeben und ist nun mittellos.

Hinzu kommt noch, dass es sich ja nicht um eine falsche Überweisung handelt.
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