Angenommen ein Pflegedienst will bereits vor Monatsende abrechnen, fordert Kunden auf blanko Leistungsnachweise für die Krankenkasse zu quittieren und trägt Leistungen ein, die voraussichtlich noch erbracht werden. Der Kunde bekommt nach Monatsende Kopien zur Kontrolle.
Liegt eine Straftat vor wenn die Leistungen später tatsächlich bzw. nicht wie erwartet erbracht werden?
Macht sich der Kunde ggf. auch strafbar?
bye Myri
Urkundenfälschung, gibt es Beihilfe?
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Re: Urkundenfälschung, gibt es Beihilfe?
Beihilfe zur Urkundenfälschung würde ich hier nicht vermuten, weil bereits fraglich ist, ob die Vorgehensweise die Urkundenfälschungskriterien überhaupt erfüllt.
Aber..
Betrug und Beihilfe dazu zu Lasten der Kranken-/ Pflegekasse könnte unter bestimmten Umständen vorliegen.
Etwa wenn Leistungen abgerechnet werden, welche gar nicht erbracht worden sind.
Aber..
Betrug und Beihilfe dazu zu Lasten der Kranken-/ Pflegekasse könnte unter bestimmten Umständen vorliegen.
Etwa wenn Leistungen abgerechnet werden, welche gar nicht erbracht worden sind.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Urkundenfälschung, gibt es Beihilfe?
Betrug wird der Kunde, der Kopien von den "Fälschungen" erhält, zu verhindern wissen, mir geht es nur zum eine mögliche Urkundenfälschung.
Re: Urkundenfälschung, gibt es Beihilfe?
Wie will der "Kunde" denn den Betrug verhindern?Myriam hat geschrieben:Betrug wird der Kunde, der Kopien von den "Fälschungen" erhält, zu verhindern wissen, mir geht es nur zum eine mögliche Urkundenfälschung.
Täuschung ist gelaufen..
Vermögensverfügung ist vorhanden...
Schaden ist ggf. auch eingetreten - wenn auch zunächst mal nur ein geringer - wurde ja mindestens zu früh abgerehnet...
??
Re: Urkundenfälschung, gibt es Beihilfe?
Bei den Leistungen wird ja ein Datum vermerkt sein, wann die erbracht wurden. Die Urkundenfälschung würde ich damit bejahen. Auf so eine Abrechnung würde ich mich nicht einlassen, egal was der Pflegedienst will.
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