Anklage wegen Körperverletzung
Moderator: FDR-Team
Re: Anklage wegen Körperverletzung
Also jetzt noch einmal und zwar zum letzten Mal :/
Person B ging zur Polizei stellte aber KEINE gegenanzeige aufgrund von Rücknahme von Person A. Person B war von keiner Ermittlungsbehörde vernommen worden da wie BEREITS genannt alles anzeigen von A zurückgezogen worden sowie auch das damalige einstellen ihres Anwaltes das Mandat niedergelegt wurde. Alle Aussagen sprich Anklage Punkte sind durch die Staatsanwaltschaft durch die vorangegangenen Anzeigen auf öffentliches Interesse gestellt. Somit ergibt doch schlussfolgernd dass A hier ein hin und her gemacht hat. Lesen Sie bitte NOCH einmal und werfen Sie mir DANN vor was ich geschrieben habe.
Nicht vorURTEILEN und sich Sachverhalte aus den Satz enden ziehen sondern die Fakten durchleuchten und DANN angemessen und ohne gegen die Wand zu spielen antworten.
Und trotz dessen sind wir hier zu keinem Ergebnis gekommen außer dass ein Anwalt hier der Meinung ist zwischen Zeilen urteilen zu können die es nie gab. Sondern einfach mal ins Blaue gestochen wurde.
Person B ging zur Polizei stellte aber KEINE gegenanzeige aufgrund von Rücknahme von Person A. Person B war von keiner Ermittlungsbehörde vernommen worden da wie BEREITS genannt alles anzeigen von A zurückgezogen worden sowie auch das damalige einstellen ihres Anwaltes das Mandat niedergelegt wurde. Alle Aussagen sprich Anklage Punkte sind durch die Staatsanwaltschaft durch die vorangegangenen Anzeigen auf öffentliches Interesse gestellt. Somit ergibt doch schlussfolgernd dass A hier ein hin und her gemacht hat. Lesen Sie bitte NOCH einmal und werfen Sie mir DANN vor was ich geschrieben habe.
Nicht vorURTEILEN und sich Sachverhalte aus den Satz enden ziehen sondern die Fakten durchleuchten und DANN angemessen und ohne gegen die Wand zu spielen antworten.
Und trotz dessen sind wir hier zu keinem Ergebnis gekommen außer dass ein Anwalt hier der Meinung ist zwischen Zeilen urteilen zu können die es nie gab. Sondern einfach mal ins Blaue gestochen wurde.
Re: Anklage wegen Körperverletzung
Ach und falls es wieder zu einem Missverständnis kommt:
Das zugeben der Handgreiflichkeit hat B vor keiner Behörde getätigt, dass wird dieser vor Gericht aber einräumen. Jedoch aber nicht diese komplette Anklage Schrift welche nur eines darstellt. Und dass brauchen wir hier nicht mehr erörtern denn es ist logisch was hier gespielt wurde.
Ps.: es nervt wenn Menschen meinen Dinge zwischen Zeilen zu wissen, welche nicht Absatz weiße geschrieben stehen oder gar im Kopf ausgedacht sind. Vorverurteilungen ohne Ende hier!
Das zugeben der Handgreiflichkeit hat B vor keiner Behörde getätigt, dass wird dieser vor Gericht aber einräumen. Jedoch aber nicht diese komplette Anklage Schrift welche nur eines darstellt. Und dass brauchen wir hier nicht mehr erörtern denn es ist logisch was hier gespielt wurde.
Ps.: es nervt wenn Menschen meinen Dinge zwischen Zeilen zu wissen, welche nicht Absatz weiße geschrieben stehen oder gar im Kopf ausgedacht sind. Vorverurteilungen ohne Ende hier!
Re: Anklage wegen Körperverletzung
Person A hat also "eine Anzeige zurückgenommen"?intrust hat geschrieben: Person B ging zur Polizei stellte aber KEINE gegenanzeige aufgrund von Rücknahme von Person A.

Re: Anklage wegen Körperverletzung
Last-Minute-Teilgeständnisse wirken nicht besonders glaubwürdig, grade wenn die mit einem "Ja, aber" anfangen.intrust hat geschrieben:Das zugeben der Handgreiflichkeit hat B vor keiner Behörde getätigt, dass wird dieser vor Gericht aber einräumen. Jedoch aber nicht diese komplette Anklage Schrift welche nur eines darstellt.
Re: Anklage wegen Körperverletzung
BäckerHD hat geschrieben:Person A hat also "eine Anzeige zurückgenommen"?intrust hat geschrieben: Person B ging zur Polizei stellte aber KEINE gegenanzeige aufgrund von Rücknahme von Person A.
Ganz genau. A hat Anzeige zurück gezogen und ihrem Anwalt das Mandat niederlegen lassen. Des Weiteren revidierend der Anklagepunkte schriftlich an die Staatsanwaltschaft.
Re: Anklage wegen Körperverletzung
Was hat denn das mit Last Minute teilgeständniss zu schaffen? B hatte bisher keiner Aussagen gemacht DA KEINER WUSSTE DASS DIESES VERFAHREN WEITER LÄUFT! Ich bin es langsam leid: A hat alles Anklagepunkte revidiert und B wusste NICHTS von diesen!! Bis der Brief der Anklage Schrift kam. Daraufhin bemerkte B erst was A hier anrichten hat wollen. Und ja aber ist gerechtfertigt in dieser Konstellation denn B darf hier ABER sagen denn er ging wie ebenso A nicht davon aus dass nach Rückzug der Anzeige sowie Mandat niederlegung ein Verfahren trotz dessen anhängig wird. A gab bereits zu gelogen zu haben um zu ruinieren. Das B jetzt fragt was auf ihn zukönmen könnte und ob A überhaupt NACH ALL DEM noch glaubwürdig ist, steht doch in der Frage.ExDevil67 hat geschrieben:Last-Minute-Teilgeständnisse wirken nicht besonders glaubwürdig, grade wenn die mit einem "Ja, aber" anfangen.intrust hat geschrieben:Das zugeben der Handgreiflichkeit hat B vor keiner Behörde getätigt, dass wird dieser vor Gericht aber einräumen. Jedoch aber nicht diese komplette Anklage Schrift welche nur eines darstellt.
Was anderes sollte hier nie erörtert werden.
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Re: Anklage wegen Körperverletzung
Was soll der letze Satz bedeuten?intrust hat geschrieben:Ganz genau. A hat Anzeige zurück gezogen und ihrem Anwalt das Mandat niederlegen lassen. Des Weiteren revidierend der Anklagepunkte schriftlich an die Staatsanwaltschaft.
Wer hat hier irgendwas revidieren lassen?
Wem gegenüber hat A zugegeben, gelogen zu haben?intrust hat geschrieben:A gab bereits zu gelogen zu haben um zu ruinieren.
Man kann keine Anzeige zurückziehen, man kann höchstens einen Strafantrag zurücknehmen. Nützt hier offenbar aber nichts, da die Staatsanwaltschaft hier ein öffentliches Interesse sieht und den Strafantrag von sich aus weiterverfolgt.
Hat A vor der Polizei bzw. vor der Staatsanwaltschaft zu Protokoll gegeben, dass frühere Aussagen gelogen waren?
Nochmal: dieser Satz ist zu ungenau. Wem gegenüber hat A was auf welche Weise revidiert, und was verstehen Sie unter "revidiert", was soll das heißen?intrust hat geschrieben:A hat alles Anklagepunkte revidiert
Grüße, Susanne
Re: Anklage wegen Körperverletzung
Ganz genau. A hatte anzeigen/Strafantrag zurückgezogen und ebenso das Mandat niedergelegt des Anwaltes UND schriftlich bei der Staatsanwaltschaft alle Anklagepubkte revidiert da alles gelogen war und dies alles nur der Rache dienen sollte.SusanneBerlin hat geschrieben:Was soll der letze Satz bedeuten?intrust hat geschrieben:Ganz genau. A hat Anzeige zurück gezogen und ihrem Anwalt das Mandat niederlegen lassen. Des Weiteren revidierend der Anklagepunkte schriftlich an die Staatsanwaltschaft.
Wer hat hier irgendwas revidieren lassen?
Wem gegenüber hat A zugegeben, gelogen zu haben?intrust hat geschrieben:A gab bereits zu gelogen zu haben um zu ruinieren.
Man kann keine Anzeige zurückziehen, man kann höchstens einen Strafantrag zurücknehmen. Nützt hier offenbar aber nichts, da die Staatsanwaltschaft hier ein öffentliches Interesse sieht und den Strafantrag von sich aus weiterverfolgt.
Hat A vor der Polizei bzw. vor der Staatsanwaltschaft zu Protokoll gegeben, dass frühere Aussagen gelogen waren?
Re: Anklage wegen Körperverletzung
Was soll das dann sein wenn man vor Gericht im Rahmen der Verhandlung zugibt das ein Teil der angeklagten Handlungen sich so wie in der Anklage geschildert zugetragen hat?intrust hat geschrieben: dass wird dieser vor Gericht aber einräumen. Jedoch aber nicht diese komplette Anklage Schrift welche nur eines darstellt.
Was hat denn das mit Last Minute teilgeständniss zu schaffen?
Nochmal, A kann zwar den eigenen Strafantrag zurücknehmen und dem Anwalt der die Nebenklage führen sollte das Mandat entziehen. Aber das was A der Polizei im Rahmen ihres Strafantrages geschildert hat kann A nicht zurücknehmen. Das wird fein säuberlich in einer Akte dokumentiert sein und die wird nicht einfach so nach Rücknahme des Strafantrages vernichtet. Der Inhalt kann trotzdem von der Staatsanwaltschaft, wie hier geschehen, im Rahmen des öffentlichen Interesses genutzt werden. Und scheinbar glaubt man A hier nicht das das alles erstunken und erlogen wurde um B zu schaden. Sonst hätte nämlich A schon längst ein Verfahren am Hals.intrust hat geschrieben:Ganz genau. A hatte anzeigen/Strafantrag zurückgezogen und ebenso das Mandat niedergelegt des Anwaltes UND schriftlich bei der Staatsanwaltschaft alle Anklagepubkte revidiert da alles gelogen war und dies alles nur der Rache dienen sollte.
Re: Anklage wegen Körperverletzung
Sowie in der Hauptverhandlung der Mund aufgemacht wird, ist das Verfahren zum Teufel. Ohne vernünftigen Verteidiger wird das nichts!
Hier kommt es entscheidend darauf an, die Aussagen der A unglaubhaft zu machen und die Glaubwürdigkeit der A zu erschüttern. Glauben Sie ernsthaft, das bekommen Sie ohne Verteidiger hin? Ohne sich selbst zu belasten? Sie machen Aussagen, die nicht gut für Sie sind. Egal, was Sie sagen. Sie können Ihre Aussagen und die Wirkungen dieser auf das Gericht nicht einschätzen.
Was wird passieren, wenn Sie alleine zur Hauptverhandlung gehen:
1. Sie sagen aus und räumen ein, dass es Handgreiflichkeiten, blaue Flecken und auch einen Schlag gegeben hat, der unbeabsichtigt wohl doch schwerere Folgen als gewollt verursacht hat. Daran sei aber insbesondere die A Schuld gewesen. Die hat schließlich eine Störung und alles ging von ihr aus.
2. Gericht und Staatsanwaltschaft glauben Ihren Relativierungen nicht. Gewalt in Beziehungen haben sie schon zig mal verhandelt. Die üblichen Ausflüchte sind bekannt.
3. Auftritt A: Sie sagt, sie hätte alles nur erfunden, um Ihnen zu schaden. Die ursprünglich erhobenen Vorwürfe seien nicht richtig (oder nicht so schlimm gewesen, wie behauptet).
4. Gericht und Staatsanwaltschaft ziehen ihre Schlüsse. A zeigt das typische Aussageverhalten der von Beziehungsgewalt betroffenen Opfer. Alles schon oft erlebt. Kurz: A wird nicht geglaubt, dass alles nur erfunden war. Schließlich hat B ja gerade selbst eingeräumt, dass es Handgreiflichkeiten, blaue Flecken und einen Schlag mit schwereren Folgen gegeben hat.
5. Schlussvortrag Staatsanwaltschaft: B ist schuldig im Sinne der Anklage. A versucht, B zu schützen, das ist aber ein bekanntes Muster solcher Beziehungen. Bs Relativierungen sind Schutzbehauptungen. Konkrete Strafzumessung.
6. Urteil: Ungefähr wir von Staatsanwaltschaft beantragt. B kann das gar nicht verstehen und fühlt sich ungerecht behandelt. Überhaupt ist ja A an allem Schuld.
7. Gang zum Verteidiger, Einlegung Berufung durch diesen. Akteneinsicht wird beantragt, das Protokoll der Hauptverhandlung ausgewertet. Der Verteidiger schlägt die Hände über dem Kopf zusammen und eröffnet Ihnen, dass aufgrund Ihrer Aussagen nicht mehr viel herausgeholt werden kann. Berufungsrücknahme wäre billiger.
Was kann passieren, wenn Sie mit Verteidiger zur Hauptverhandlung gehen?
1. Sie halten den Mund. Während der gesamten Hauptverhandlung. Es redet nur Ihr Verteidiger für Sie. Zur Sache gibt es keine Aussage!
2. Auftritt A: Der Verteidiger macht seine Arbeit und nimmt As Aussage auseinander. Er verwickelt Sie in Widersprüche und hält ihr ihr früheres Aussageverhalten vor, da er die Ermittlungsakte eingesehen und sich gut vorbereitet hat.
3. Vorwürfe sind nicht erwiesen, die Hauptbelastungszeugin unglaubwürdig. Ein Freispruch ist möglich. Auch noch in der Berufung. Sich selbst belastende Aussagen des B gibt es ja nicht.
Ihre Entscheidung, was Sie jetzt machen wollen...
JuraPunk
Hier kommt es entscheidend darauf an, die Aussagen der A unglaubhaft zu machen und die Glaubwürdigkeit der A zu erschüttern. Glauben Sie ernsthaft, das bekommen Sie ohne Verteidiger hin? Ohne sich selbst zu belasten? Sie machen Aussagen, die nicht gut für Sie sind. Egal, was Sie sagen. Sie können Ihre Aussagen und die Wirkungen dieser auf das Gericht nicht einschätzen.
Was wird passieren, wenn Sie alleine zur Hauptverhandlung gehen:
1. Sie sagen aus und räumen ein, dass es Handgreiflichkeiten, blaue Flecken und auch einen Schlag gegeben hat, der unbeabsichtigt wohl doch schwerere Folgen als gewollt verursacht hat. Daran sei aber insbesondere die A Schuld gewesen. Die hat schließlich eine Störung und alles ging von ihr aus.
2. Gericht und Staatsanwaltschaft glauben Ihren Relativierungen nicht. Gewalt in Beziehungen haben sie schon zig mal verhandelt. Die üblichen Ausflüchte sind bekannt.
3. Auftritt A: Sie sagt, sie hätte alles nur erfunden, um Ihnen zu schaden. Die ursprünglich erhobenen Vorwürfe seien nicht richtig (oder nicht so schlimm gewesen, wie behauptet).
4. Gericht und Staatsanwaltschaft ziehen ihre Schlüsse. A zeigt das typische Aussageverhalten der von Beziehungsgewalt betroffenen Opfer. Alles schon oft erlebt. Kurz: A wird nicht geglaubt, dass alles nur erfunden war. Schließlich hat B ja gerade selbst eingeräumt, dass es Handgreiflichkeiten, blaue Flecken und einen Schlag mit schwereren Folgen gegeben hat.
5. Schlussvortrag Staatsanwaltschaft: B ist schuldig im Sinne der Anklage. A versucht, B zu schützen, das ist aber ein bekanntes Muster solcher Beziehungen. Bs Relativierungen sind Schutzbehauptungen. Konkrete Strafzumessung.
6. Urteil: Ungefähr wir von Staatsanwaltschaft beantragt. B kann das gar nicht verstehen und fühlt sich ungerecht behandelt. Überhaupt ist ja A an allem Schuld.
7. Gang zum Verteidiger, Einlegung Berufung durch diesen. Akteneinsicht wird beantragt, das Protokoll der Hauptverhandlung ausgewertet. Der Verteidiger schlägt die Hände über dem Kopf zusammen und eröffnet Ihnen, dass aufgrund Ihrer Aussagen nicht mehr viel herausgeholt werden kann. Berufungsrücknahme wäre billiger.
Was kann passieren, wenn Sie mit Verteidiger zur Hauptverhandlung gehen?
1. Sie halten den Mund. Während der gesamten Hauptverhandlung. Es redet nur Ihr Verteidiger für Sie. Zur Sache gibt es keine Aussage!
2. Auftritt A: Der Verteidiger macht seine Arbeit und nimmt As Aussage auseinander. Er verwickelt Sie in Widersprüche und hält ihr ihr früheres Aussageverhalten vor, da er die Ermittlungsakte eingesehen und sich gut vorbereitet hat.
3. Vorwürfe sind nicht erwiesen, die Hauptbelastungszeugin unglaubwürdig. Ein Freispruch ist möglich. Auch noch in der Berufung. Sich selbst belastende Aussagen des B gibt es ja nicht.
Ihre Entscheidung, was Sie jetzt machen wollen...
JuraPunk
Re: Anklage wegen Körperverletzung
Hallo,
Ich verstehe das ganze Prozedere. Wie sieht das jedoch aus, wenn B Zeugen bringen KANN, welche auch alle Aussagen die A je getroffen hat, kleinreden können?
Denn wie schon erwähnt: A hat bereits zugegeben dass A von seiten ihrer Familie Manipuliert wurde um B zu ruinieren. Es gab streiterein und Handgreiflichkeiten ABER niemals unter irgendwelchen Vorsätzen und Motiven! Das ist der Knackpunkt. Klar, körperliche Gewalt geht gar nicht. Dafür gibts 100 Daumen und mehr, ABER man muss DAS GESAMTE BETRACHTEN und nicht nur eine sichtweise, nämlich die, die geschrieben ist.
Was wenn die Zeugen bestätigen können dass es eben niemals so wie in der Anklage geschrieben wurde, sich zugetragen hat!?
Das Geständnis von B wird so oder so vor gericht kommen, denn B wird dies auch zugeben was war! Niemand hat hier gesagt das B alle Anklagepunkte als erlogen ansieht.
Man muss hier doch B einräumen, aufrichtig zu sein. Denn dieser ist geständig und eben sich (DA ZU ALLEN PUNKTEN! KEIN ZEUGE DABEI GEWESEN WAR) bewusst, dass er Körperverletzung getätigt hat! Noch einmal: Wieso sollte B hier einen Verteidiger nehmen wenn er zu dem steht was er GETAN hat!? Er möchte die komplette Anklage nicht stürzen, denn dies würde falsch sein, DA ES ZU VORFÄLLEN kam! Er sieht ein falsch gehandelt zu haben und ist reuig.
Es geht doch schlussendlich um die Punkte welche nicht der Wahrheit entsprechen und zudem A ja auch bereits AN JEDER Stelle gestand gelogen zu haben. Logisch das A keine Strafantragspunkte zurückziehen kann. Dass die Staatsanwaltschaft daraufhin ein Öffentliches Interesse hegt ist auch komplett nachvollziehbar ABER und da müssen wir der WAHRHEIT in die Augen blicken UND können NIEMANDEN Verurteilen zu dem es KEINE Beweislage gibt! Die einzigen Beweise die es gibt sind die Dokumentierten Blauen Flecke und das Ohr. Alles andere SIND NUR BEHAUPTUNGEN. Und das ist der FAKT!
Wir sind trotz dessen immer noch nicht bei den eigentlichen Fragen angekommen.
Welche wäre:
- WIE weit kommt A nach diesem Hin und Her!?
- Was könnte B erwarten NACH den BEWIESENEN Anklagepunkten?
Ich verstehe das ganze Prozedere. Wie sieht das jedoch aus, wenn B Zeugen bringen KANN, welche auch alle Aussagen die A je getroffen hat, kleinreden können?
Denn wie schon erwähnt: A hat bereits zugegeben dass A von seiten ihrer Familie Manipuliert wurde um B zu ruinieren. Es gab streiterein und Handgreiflichkeiten ABER niemals unter irgendwelchen Vorsätzen und Motiven! Das ist der Knackpunkt. Klar, körperliche Gewalt geht gar nicht. Dafür gibts 100 Daumen und mehr, ABER man muss DAS GESAMTE BETRACHTEN und nicht nur eine sichtweise, nämlich die, die geschrieben ist.
Was wenn die Zeugen bestätigen können dass es eben niemals so wie in der Anklage geschrieben wurde, sich zugetragen hat!?
Das Geständnis von B wird so oder so vor gericht kommen, denn B wird dies auch zugeben was war! Niemand hat hier gesagt das B alle Anklagepunkte als erlogen ansieht.
Man muss hier doch B einräumen, aufrichtig zu sein. Denn dieser ist geständig und eben sich (DA ZU ALLEN PUNKTEN! KEIN ZEUGE DABEI GEWESEN WAR) bewusst, dass er Körperverletzung getätigt hat! Noch einmal: Wieso sollte B hier einen Verteidiger nehmen wenn er zu dem steht was er GETAN hat!? Er möchte die komplette Anklage nicht stürzen, denn dies würde falsch sein, DA ES ZU VORFÄLLEN kam! Er sieht ein falsch gehandelt zu haben und ist reuig.
Es geht doch schlussendlich um die Punkte welche nicht der Wahrheit entsprechen und zudem A ja auch bereits AN JEDER Stelle gestand gelogen zu haben. Logisch das A keine Strafantragspunkte zurückziehen kann. Dass die Staatsanwaltschaft daraufhin ein Öffentliches Interesse hegt ist auch komplett nachvollziehbar ABER und da müssen wir der WAHRHEIT in die Augen blicken UND können NIEMANDEN Verurteilen zu dem es KEINE Beweislage gibt! Die einzigen Beweise die es gibt sind die Dokumentierten Blauen Flecke und das Ohr. Alles andere SIND NUR BEHAUPTUNGEN. Und das ist der FAKT!
Wir sind trotz dessen immer noch nicht bei den eigentlichen Fragen angekommen.
Welche wäre:
- WIE weit kommt A nach diesem Hin und Her!?
- Was könnte B erwarten NACH den BEWIESENEN Anklagepunkten?
Re: Anklage wegen Körperverletzung
Kommen wir mal auf das Wesentliche zurück. Wir haben hier den klassischen "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich" Fall. Früher sagte man, selbst Schuld. Heute wird dem Himmel sei Dank auch häusliche Gewalt sehr ernst genommen. Der Staatsanwalt hat Anklage erhoben, also besteht ein hinreichender Tatverdacht. Der Richter sieht das nach Aktenlage auch so, deshalb ist die Anklage antragsgemäß zugelassen worden. Der Rest ergibt sich aus der Vernehmung der Zeugen in der Hauptverhandlung. Und natürlich gibt es eine Zeugin, nämlich die Verprügelte.
Chavah
Chavah
Re: Anklage wegen Körperverletzung
dem mäöchte ich auch gar nicht gegenreden. Aber es geht doch um den GESAMTVORWURF. Wenn dieser eben nur bedingt nachweisbar ist (durch das Geständnis durch B) kann doch auch nur das verurteilt werden was nachgewiesen wurde?! B ist doch geständig...?!Chavah hat geschrieben:Und natürlich gibt es eine Zeugin, nämlich die Verprügelte.
Ich versteh das dann eben wieder nicht...Nur weil B das eine zugab und das andere nicht...warum sollte er?! Und bitte jetzt nicht mit: ''er möchte so mild wie möglich aus der ''Nummer''''.
Solange wie das gegenteil nicht erwiesen ist, kann es demnach auch keine verurteilung der gesamten Ankalgeschrift kommen?!
Re: Anklage wegen Körperverletzung
Ob der Gesamtvorwurf nur bedingt nachweisbar ist bzw. das Gericht diese Einschätzung teilt, das wissen wir doch gar nicht. Es gibt doch eine Zeugin.
Chavah
Chavah
Re: Anklage wegen Körperverletzung
Chavah hat geschrieben:Ob der Gesamtvorwurf nur bedingt nachweisbar ist bzw. das Gericht diese Einschätzung teilt, das wissen wir doch gar nicht. Es gibt doch eine Zeugin.
Chavah
Ja natürlcih gibt es die. Aber diese kann doch durch IHR hin und her gar nicht mehr für voll genommen werden? Ich verstehe nicht ganz...jetzt existiert doch diese A als Zeugin da SIE ja das Opfer ist und somit auch für sich ALS Zeuging dient. Was aber wenn es erlogen ist was zugedichtet wurde???
WO BITTE IST DIE GLAUBWÜRDIGKEIT NACH DEM GANZEN HIN UND HER???