Ich sag's nur mal wegen der Jahreszeit: Wenn die Winterräder montiert wurden, kann man durchaus ein wenig später nochmal schauen ob die auch fest sind....
Ist nicht gleich alles Totschalg was nicht ganz fest sitzt
Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?
Moderator: FDR-Team
Re: Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?
Nur zur Beruhigung:
so wie von Rabenwiese geschildert war es bei uns auch. (allerdings "nur" mutwillige Beulen und Kratzer am Fahrzeug - Aber da wird man auch nicht mehr/weniger machen als bei gelösten Muttern)
Die Kollegen wurden gerufen, die Kollegen haben Auto untersucht, danach konnte das Auto weitergenutzt werden.
Ich kann die Sorge verstehen - wenn man auf sich gestellt ist und die Karre nun mal braucht überlegt man da schon. Aber das weiss auch die Polizei
so wie von Rabenwiese geschildert war es bei uns auch. (allerdings "nur" mutwillige Beulen und Kratzer am Fahrzeug - Aber da wird man auch nicht mehr/weniger machen als bei gelösten Muttern)
Die Kollegen wurden gerufen, die Kollegen haben Auto untersucht, danach konnte das Auto weitergenutzt werden.
Ich kann die Sorge verstehen - wenn man auf sich gestellt ist und die Karre nun mal braucht überlegt man da schon. Aber das weiss auch die Polizei
Re: Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?
Ach so, darum ging es Ihnen. Nein, ich halte es nicht für ausgeschlossen. Ich habe einfach gegoogelt, auf welcher Basis in vergleichbaren Fällen ermittelt wurde und dadurch kam ich auf den § 315 b.freemont hat geschrieben: Also halten Sie es nach wie vor für ausgeschlossen, dass ein Tötungsdelikt tatbestandlich ist.
Auch hier scheint also die ermittelnde Staatsanwaltschaft, anders als der Landesvorsitzende, keine offensichtlichen Anhaltspunkte für versuchten Totschlag zu sehen. Prüfen kann man natürlich immer alles und nichts ist ausgeschlossen."Die Taten sind besonders perfide", sagte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lenders. Viele Polizisten wohnten im Umland und benutzten auch Autobahnen. "Wer an ihren Autos Radmuttern löst, nimmt schwerste Schäden oder sogar den Tod des Fahrers in Kauf", so Lenders. Es müsse geprüft werden, ob der Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts vorliege. Bislang wird wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" und "Sachbeschädigung" ermittelt.
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