Käufer fordert Gewährleistung und lügt

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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peterk2002
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Käufer fordert Gewährleistung und lügt

Beitrag von peterk2002 »

Hallo,

ein Privatverkauf ohne Gewährleistungsausschluß findet statt.

Käufer kauft, bezahlt und erhält ein Gerät vom Verkäufer.

Käufer behauptet dass das Gerät defekt sei.

Verkäufer hat ein Beweisvideo, auf dem die Funktion des Gerätes vor dem Versand dokumentiert wurde. Das Gerät ist OK auf dem Video zu sehen. Auf dem Transport kann der Schaden nicht entstanden sein.

Käufer behauptet weiterhin, dass das Gerät defekt ist und fordert Geld zurück. Eine Rückgabe zur Prüfung verweigert er.

Da der Käufer merkt, dass der Verkäufer ihm das Geld nicht "einfach so" zurück bezahlen will, wendet er eine Lüge an und behauptet gegenüber dem Verkäufer, dass er beim Hersteller des Gerätes angefragt haben soll und der Hersteller ihm gesagt haben soll, dass das Gerät anhand der Seriennummer als Defektware beim ihm gelistet sein soll.

Darauf kontaktiert der Verkäufer den Hersteller selbst. Dieser sagt zu ihm, dass eine solche Datenbank, wo defekte Geräte gelistet wären gar nicht existiert und der Käufer eine solche Auskunft nie bekommen haben kann.

Aus dem Zusammenhang der Sache ergibt sich nun, dass der Käufer dem Verkäufer eine Lüge auftischte, die dazu führen sollte, dass der Verkäufer die Lüge glaubt und dem Käufer das Geld zurück zahlt.

Doch wenn doch der Käufer, sich im Recht fühlt, warum erfindet er solche Lügen, um den Verkäufer zu täuschen.

Als der Käufer merkte, dass seine Lüge ebenfalls nicht fruchtet, zeigte er den Verkäufer wegen Betruges an - vermutlich um mehr Druck auf ihn auszuüben.

Frage 1: Könnte es sich bei der Lüge des Käufers (Anfrage beim Hersteller) um einen versuchten Betrug des Käufers zu Lasten des Verkäufers gehandelt haben? Sollte der Verkäufer das zur Anzeige bringen?

Frage 2: Hat die Lüge des Käufers (Anfrage beim Hersteller) vermutlich Auswirkungen auf die Ermittlungen wegen Betruges gegen den Verkäufer?

Die Ermittlungsbehörden könnten sich auch die Frage stellen, warum der Anzeigeerstatter (Käufer) den Verkäufer in der Vorgeschichte anlügen tut, um ihn zur Rückzahlung des Geldes zu bewegen, obwohl er angeblich ohnehin im Recht sein will?

Eigenartiges Verhalten, wenn man sich ohnehin im Recht fühlt.

Gruss
peterk2002
ExDevil67
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Re: Käufer fordert Gewährleistung und lügt

Beitrag von ExDevil67 »

Wenn etwas den Verlauf des Ermittlungsverfahrens beeinflusst, dann dieser Punkt:
peterk2002 hat geschrieben:Käufer behauptet dass das Gerät defekt sei.

... Eine Rückgabe zur Prüfung verweigert er.
Damit sind meiner Meinung nach alle Schritte die Käufer danach unternommen hat irrelevant, weil der Defekt bisher nicht objektiv nachgewiesen ist.
ktown
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Re: Käufer fordert Gewährleistung und lügt

Beitrag von ktown »

Das ganze wird vermutlich letztlich, sollte wirklich Anzeige erstattet worden sein (was ich stark bezweifel), auf die zivilrechtliche Schiene verwiesen werden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Altbauer
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Re: Käufer fordert Gewährleistung und lügt

Beitrag von Altbauer »

ktown hat geschrieben:Das ganze wird vermutlich letztlich, sollte wirklich Anzeige erstattet worden sein (was ich stark bezweifel), auf die zivilrechtliche Schiene verwiesen werden.
Mag in der Praxis wohl so laufen. (wg. Überlastung von Polizei + Justiz)

Aber was ist davon zu halten :

§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
ktown
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Re: Käufer fordert Gewährleistung und lügt

Beitrag von ktown »

Altbauer hat geschrieben:Aber was ist davon zu halten
Nichts, weil ich derzeit davon ausgehe, dass der TE hier keinen Betrug begangen hat
peterk2002 hat geschrieben:Als der Käufer merkte, dass seine Lüge ebenfalls nicht fruchtet, zeigte er den Verkäufer wegen Betruges an
:wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Altbauer
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Re: Käufer fordert Gewährleistung und lügt

Beitrag von Altbauer »

ktown hat geschrieben:Nichts, weil ich derzeit davon ausgehe, dass der TE hier keinen Betrug begangen hat
Der Käufer hat es versucht, erfolgreich war er noch nicht.
Der Versuch ist strafbar .
Celestro
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Re: Käufer fordert Gewährleistung und lügt

Beitrag von Celestro »

Altbauer hat geschrieben:Der Käufer hat es versucht, erfolgreich war er noch nicht.
Der Versuch ist strafbar .
Bislang gibt es lediglich Indizien für diese "Meinung".
ktown
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Re: Käufer fordert Gewährleistung und lügt

Beitrag von ktown »

Altbauer hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:Nichts, weil ich derzeit davon ausgehe, dass der TE hier keinen Betrug begangen hat
Der Käufer hat es versucht, erfolgreich war er noch nicht.
Der Versuch ist strafbar .
:lachen: Es hat aber nicht der Verkäufer, sondern der Käufer Anzeige erstattet. Daher kann ich auch nur aus diesem Blickwinkel diese Aussage tätigen
ktown hat geschrieben:Das ganze wird vermutlich letztlich, sollte wirklich Anzeige erstattet worden sein (was ich stark bezweifel), auf die zivilrechtliche Schiene verwiesen werden.
Der Verkäufer ist ja noch am überlegen, ob er Anzeige erstatten soll oder nicht. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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J.A.
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Re: Käufer fordert Gewährleistung und lügt

Beitrag von J.A. »

Frage 1: Könnte es sich bei der Lüge des Käufers (Anfrage beim Hersteller) um einen versuchten Betrug des Käufers zu Lasten des Verkäufers gehandelt haben?


Ja
Sollte der Verkäufer das zur Anzeige bringen?
Das muss er selbst wissen
Frage 2: Hat die Lüge des Käufers (Anfrage beim Hersteller) vermutlich Auswirkungen auf die Ermittlungen wegen Betruges gegen den Verkäufer?
Ja
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