Unterlassungsklage oder Strafanzeige wg. Mobbing/Belästigung

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Philemon62
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Unterlassungsklage oder Strafanzeige wg. Mobbing/Belästigung

Beitrag von Philemon62 »

Ich schildere den Fall allgemein:
A zieht in eine neue Stadt und wird gemobbt durch diverse Aktionen (Öl in Briefkasten, Beschmieren der Wohnungstür, Zerstören einer Scheibe am Balkon).
Durch Zufall erwischt die Frau von A einen Täter B (im Haus wohnend bei einer dieser Aktionen, die allerdings harmlos ist, aber B entlarvt).
A kann zwar Strafanzeige stellen, aber nur für den harmlosen Fall ohne Schaden.

Der gleiche B ist im Beirat der Hausverwaltung und greift A mit einem Schreiben per mail massiv an. A kann leicht nachweisen, dass die Anschuldigungen von B per
mail auf Unterstellungen und Lügen beruhen. A wird allerdings verleumdet von B und das Schreiben geht an wesentliche Personen der Hausgemeinschaft, was rufschädigend für
A ist.

Da B die mails von seinem Firmenaccount tagsüber schreibt, fordert A per Einschreiben an diese Firma, dass diese B untersagt, ihn weiter per mail zu belästigen. Die Firma antwortet,
dass sie ungeachtet des Inhalts Mitarbeitern die private Nutzung der mail gestatten, bestätigt aber, dass der Mitarbeiter tatsächlich den Firmenaccount "nutzt", um A anzuschreiben.

Frage: Kann A eine Unterlassungsklage gegen den Arbeitgeber von B mit Aussicht einreichen mit dem Inhalt ehrverletztende und unwahre Behauptungen nicht von vom Firmenaccount zu
schicken? Hat so eine Klage Aussicht auf Erfolg, auch wenn A nur einen immateriellen Schaden erlitten hat?
SusanneBerlin
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Re: Unterlassungsklage oder Strafanzeige wg. Mobbing/Belästi

Beitrag von SusanneBerlin »

Frage: Kann A eine Unterlassungsklage gegen den Arbeitgeber von B mit Aussicht einreichen mit dem Inhalt ehrverletztende und unwahre Behauptungen nicht von vom Firmenaccount zu
schicken? Hat so eine Klage Aussicht auf Erfolg, auch wenn A nur einen immateriellen Schaden erlitten hat?
Meiner Meinung nach Nein. Der Arbeitgeber darf die privaten mails (eingehende wie ausgehende) seiner Arbeitnehmer nicht mal lesen, wenn die private Nutzung des accounts gestattet ist.
Grüße, Susanne
BäckerHD
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Re: Unterlassungsklage oder Strafanzeige wg. Mobbing/Belästi

Beitrag von BäckerHD »

Wieso will A sich mit dem AG von B anlegen?! :shock: Das ist ja wohl wirklich eine selten dämlich Idee...
Philemon62
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Re: Unterlassungsklage oder Strafanzeige wg. Mobbing/Belästi

Beitrag von Philemon62 »

Erklärung zur Klage: B nutzt wie gesagt den Firmenaccount für seine mails gegen A und A hat die Firma bereits darauf hingewiesen. Muss A nun eine Unterlassungsklage nur gegen B oder gegen B und/oder dessen Arbeitgeber einreichen?
ktown
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Re: Unterlassungsklage oder Strafanzeige wg. Mobbing/Belästi

Beitrag von ktown »

Was nützt einem diese Unterlassungserklärung?
Dann wechselt er den Mail Account und macht von da weiter. WIll A diese Betreiber dann auch verklagen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneBerlin
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Re: Unterlassungsklage oder Strafanzeige wg. Mobbing/Belästi

Beitrag von SusanneBerlin »

2. Versuch:
Auch dann wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gestattet, den Firmen-email-account privar zu nutzen, ist der Arbeitgeber nicht haftbar dafür was seine Arbeitnehmer in die privaten mails reinschreiben. Der Arbeitgeber dürfte zwar das Schreiben privater mails vom Firmenaccount aus generell verbieten, aber wenn er es gestattet, hat er keine Möglichkeit zu überwachen, was in den privaten mails drin steht.

Ich teile die Einschätzung, dass A mit einer Klage gegen den B's Arbeitgeber furchtbar baden geht.
Grüße, Susanne
BäckerHD
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Re: Unterlassungsklage oder Strafanzeige wg. Mobbing/Belästi

Beitrag von BäckerHD »

Dass man es überhaupt ernsthaft erwägen kann, den AG in den Streit mit reinzuziehen, lässt tief blicken...! Wenn A die Auseinandersetzung mit B scheut und glaubt, es wäre ein kluger Schachzug, den AG von B vor den eigenen Karren zu spannen, dann fehlt wirklich ein derart grundsätzliches Verständnis der Rechtsordung, dass man dies kaum in Worte fassen kann. A scheint die geistige und charakterliche Reife von Kindern im Grundschulalter aufzuweisen.
Philemon62
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Re: Unterlassungsklage oder Strafanzeige wg. Mobbing/Belästi

Beitrag von Philemon62 »

Dass mit dem Arbeitgeber ist insofern wichtig, als dass B damit seinen Mails einen offiziellen Anstrich verleiht. Die Mail kommt schlichtweg von einer Firma und geht wie gesagt an mehrere Personen.
A dachte auch bei der ersten dieser Mails, dass er von der Firma angeschrieben würde.

Darüber hinaus würde ich gerne wissen, ob eine private Unterlassungsklage von A gegen B Sinn macht, wenn man dass mit dem AG beiseite lässt.
Philemon62
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Re: Unterlassungsklage oder Strafanzeige wg. Mobbing/Belästi

Beitrag von Philemon62 »

BäckerHD hat geschrieben:Dass man es überhaupt ernsthaft erwägen kann, den AG in den Streit mit reinzuziehen, lässt tief blicken...! Wenn A die Auseinandersetzung mit B scheut und glaubt, es wäre ein kluger Schachzug, den AG von B vor den eigenen Karren zu spannen, dann fehlt wirklich ein derart grundsätzliches Verständnis der Rechtsordung, dass man dies kaum in Worte fassen kann. A scheint die geistige und charakterliche Reife von Kindern im Grundschulalter aufzuweisen.
Es ist keine Auseinandersetzung, sondern einseitiges Mobbing. Die Mail des AG wird von B zielgerichtet gebraucht, seine Mails wirken dadurch "amtlich". B hat durchaus eine private Mail, die er aber bewusst hier nicht einsetzt.
Tastenspitz
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Re: Unterlassungsklage oder Strafanzeige wg. Mobbing/Belästi

Beitrag von Tastenspitz »

Man stellt Strafantrag gegen B wegen der bekannten Aktion (Sachbeschädigung würde ich vermuten).
Man stellt Strafantrag gegen unbekannt wegen den anderen Sachbeschädigungen.
Man stellt Strafantrag wegen Verleumdung gegen B in Sachen der
Philemon62 hat geschrieben:Unterstellungen und Lügen
Den Rest macht dann die Ermittlungsbehörde.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
SusanneBerlin
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Re: Unterlassungsklage oder Strafanzeige wg. Mobbing/Belästi

Beitrag von SusanneBerlin »

Dass mit dem Arbeitgeber ist insofern wichtig, als dass B damit seinen Mails einen offiziellen Anstrich verleiht.
Hatte die mail die Signatur der Firma, bei der B arbeitet?

Also unter der Grußformel ein "i. A." oder "i. V." vor dem Namen des B, und unter dem Namen des B den Namen der Firma mit Gesellschaftsform, die Firmenanschrift und eventuell optional die Nennung der Geschäftsführer und das Firmenlogo?

Dann wäre es offiziell.

Ansonsten ist eine mail von der Absenderadresse B@Firmasowieso.de genausowenig offiziell wie eine mail von der Absenderadresse B@sehrbekannteSuchmaschinemail.com nicht von der sehr bekannten Suchmaschine kommt, sondern von einem beliebigen Nutzer, der sich bei der bekannten Suchmaschine eine e-mailadresse registriert hat.
Grüße, Susanne
Philemon62
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Re: Unterlassungsklage oder Strafanzeige wg. Mobbing/Belästi

Beitrag von Philemon62 »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Dass mit dem Arbeitgeber ist insofern wichtig, als dass B damit seinen Mails einen offiziellen Anstrich verleiht.
Hatte die mail die Signatur der Firma, bei der B arbeitet?

Also unter der Grußformel ein "i. A." oder "i. V." vor dem Namen des B, und unter dem Namen des B den Namen der Firma mit Gesellschaftsform, die Firmenanschrift und eventuell optional die Nennung der Geschäftsführer und das Firmenlogo?

Dann wäre es offiziell.

Ansonsten ist eine mail von der Absenderadresse B@Firmasowieso.de genausowenig offiziell wie eine mail von der Absenderadresse B@sehrbekannteSuchmaschinemail.com nicht von der sehr bekannten Suchmaschine kommt, sondern von einem beliebigen Nutzer, der sich bei der bekannten Suchmaschine eine e-mailadresse registriert hat.
Name war ohne i.A. oder i.V. also ganz normal, aber unter dem Namen stand Firma mit Logo, etc. - ganz komplett und sehr wichtig/amtlich wirkend.
ktown
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Re: Unterlassungsklage oder Strafanzeige wg. Mobbing/Belästi

Beitrag von ktown »

Firma und amtlich passen irgendwie nicht zusammen :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneBerlin
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Re: Unterlassungsklage oder Strafanzeige wg. Mobbing/Belästi

Beitrag von SusanneBerlin »

Name war ohne i.A. oder i.V. also ganz normal, aber unter dem Namen stand Firma mit Logo, etc. - ganz komplett und sehr wichtig/amtlich wirkend.
Und was gab Anlass dazu, die Firma in der B arbeitet, hätte irgendwelche amtliche/wichtige Befugnisse in Fragen der Eigentümergemeinschaft der A und B angehören oder angebliche private Verfehlungen des A zu ahnden?
Grüße, Susanne
J.A.
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Re: Unterlassungsklage oder Strafanzeige wg. Mobbing/Belästi

Beitrag von J.A. »

A kann zwar Strafanzeige stellen, aber nur für den harmlosen Fall ohne Schaden.
Welchen Straftatbestand will er denn da beanzeigen?
Der gleiche B ist im Beirat der Hausverwaltung und greift A mit einem Schreiben per mail massiv an. A kann leicht nachweisen, dass die Anschuldigungen von B per
mail auf Unterstellungen und Lügen beruhen. A wird allerdings verleumdet von B und das Schreiben geht an wesentliche Personen der Hausgemeinschaft, was rufschädigend für
A ist.
Dann mag A deswegen Strafantrag stellen und die mutmaßlich erfolgende Einstellung und Verweisung auf den Privatklageweg abwarten.

Ansonsten: Unterlassungsklage gegen B. Die Firma des B hat damit rechtlich nichts zu schaffen.
Firma und amtlich passen irgendwie nicht zusammen :wink:
Sehe ich auch so.

Entweder Firma, dann nicht "amtlich".
Oder "amtlich", dann nicht "Firma", sondern Behörde.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
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