Unberechtigte Anzeigen gegen Minderjähriges Kind

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Mamiherz2305
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Unberechtigte Anzeigen gegen Minderjähriges Kind

Beitrag von Mamiherz2305 »

Hallo Allerseits,

das Kind A, 10 Jahre alt, wird wie andere Kinder auch, von dem Vater ihrer Mitschülerin L in drei Fällen bei der Polizei angezeigt, Ort der Vergehen: in der Schule.

Fall 1: Körperverletzung
Fakt: Kind A war am besagten Tag krank und die ganze Woche nicht in der Schule. Nachweis durch Krankenschein bzw. Anwesenheitslisten könnte erbracht werden, wurde aber seitens der Polizei nicht erfragt. KM bekommt Anwesenheitslisten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ausgehändigt, verständlicherweise.

Fall 2: sonstige Nötigung
Fakt: L hat angegeben, dass sie von A im Unterricht mit einer Schere bedroht wurde. Laut A sowie Zeugenaussagen der Mitschüler und des Klassenlehrers war es tatsächlich andersrum, A wurde von L bedroht. L hat somit bei der Polizei gelogen. Auch hier wurden weder Klassenlehrer noch Mitschüler dazu befragt.

Fall 3: Körperverletzung
Fakt: A soll L mit einem Turnbeutel auf den Kopf geschlagen haben, so dass diese eine Gehirnerschütterung hatte. L hatte zu dieser Zeit aber keine Fehlzeiten. Der Klassenlehrer wusste von diesem Vorfall nichts und zeigte sich darüber erstaunt, da ja Ls Vater " sonst wg jedem Mist" zu ihm kommt. Auch dem Kind A ist der Vorfall völlig unbekannt.

Fragen:
Was kann die KM tun?
Wären Gegenanzeigen angebracht, da ja Fall 1 und 2 garnicht den Tatsachen entsprechen. Die Fakten wurden von der KM vor 4 Monaten der bearbeitenden Polizistin vorgetragen, weitere Untersuchungen bzw. Anfragen an die Schule bzw. den Klassenlehrer gab es daraufhin, entgegen der damaligen Aussage der Polizistin, bislang nicht. Wo liegt der Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung? Oder fallen F1 und F2 gar in ein anderes Gebiet? Könnte aufrund der Falschaussagen in F1 und F2 die Glaubwürdigkeit von F3 rechtlich irgendwie öffentlich angezweifelt werden?

Ich bitte meine "unbeholfenen" Nachfragen zu entschuldigen. Ich hab damit keinerlei Erfahrung und versuche mir erstmal einen "Überblick" zu verschaffen, wie hier die Rechtslage aussieht.

LG
hawethie
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Re: Unberechtigte Anzeigen gegen Minderjähriges Kind

Beitrag von hawethie »

Hi
ich gehe davon aus, dass L genau wie A strafunmündig ist - daher bringt eine Anzeige gegen A nichts.
Aber gegen den Vater könnte man Anzeige erstatten.
Ich würde mich vom Anwalt beraten lassen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
ktown
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Re: Unberechtigte Anzeigen gegen Minderjähriges Kind

Beitrag von ktown »

Man sollte meines Erachtens den Sachverhalt innerschulisch aufarbeiten. Letztlich braucht die Kindsmutter ja dieses Ergebnis um den strafrechtlichen Prozess zu beenden.
Wurde hier schon mit der Schulleitung gesprochen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Mamiherz2305
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Re: Unberechtigte Anzeigen gegen Minderjähriges Kind

Beitrag von Mamiherz2305 »

hawethie hat geschrieben: 28.07.20, 15:28 Hi
ich gehe davon aus, dass L genau wie A strafunmündig ist - daher bringt eine Anzeige gegen A nichts.
Das ist soweit richtig. Das Kind ist zwar strafunmündig, aber der Fall wird dennoch wie ein normales Strafverfahren vom Staatsanwalt behandelt, auch wenn keine Strafe zu erwarten ist. Problematisch wird es jedoch eventuell später, da das Kind ja nun polizeilich vorgemerkt ist und eine Akte hat. Sollte Kind A mit 15 irgendeine Dummheit begehen, fließen auch die jetzigen Sachverhalte bei der Entscheidungsfindung des Jugendrichters mit ein. Nicht falsch verstehen, Kind A ist bis jetzt komplett verhaltensunauffällig, aber in der Pubertät weiß man nie... :roll: Das Kind ist somit polizeilich vorbelastet für Dinge, die es nicht getan hat und das möchte die KM bereinigt wissen.

Anzeige gegen den Vater: Genau das ist der Punkt. Man könnte die Falschaussage seines Kindes zur Anzeige bringen, aber müsste man dann nicht dem Vater nachweisen können, dass er von der Falschaussage des Kindes wusste oder es vllt gar dazu gedrängt hat? Das kann die KM nicht. Anzeige gegen das Kind L wäre hier doch sinnvoller, mal abgesehen von der Strafunmündigkeit... es geht der Kindesmutter ja in erster Linie um die Bekräftigung der Unschuld ihres Kindes A.
Mamiherz2305
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Re: Unberechtigte Anzeigen gegen Minderjähriges Kind

Beitrag von Mamiherz2305 »

ktown hat geschrieben: 28.07.20, 15:31 Man sollte meines Erachtens den Sachverhalt innerschulisch aufarbeiten. Letztlich braucht die Kindsmutter ja dieses Ergebnis um den strafrechtlichen Prozess zu beenden.
Wurde hier schon mit der Schulleitung gesprochen?

Die KM wurde ja als Erstes von der Schule über die bestehenden Anzeigen informiert und steht in engem Kontakt mit dem Klassenlehrer und den Eltern anderer betroffener Kinder, die auch angezeigt wurden. Auch gab es schon Gespräche mit der Schulleitung. Diese wurde nur nach den Kontaktdaten der Kinder durch die Polizei gefragt und sieht sich auch nach etlichen Gesprächen mit dem Kindesvater von L machtlos der Situation gegenüber. Zuletzt stand sogar ein Hausverbot gegen den Vater im Raum, da er die Kinder heimlich auf dem Schulgelände fimte und sie bedrohte. Aber dies gehört hier nicht her, da der Sachverhalt der Bedrohung nicht direkt das Kind A betrifft. Das müssen die Eltern der anderen Kinder dann veranlassen.
Gaia
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Re: Unberechtigte Anzeigen gegen Minderjähriges Kind

Beitrag von Gaia »

Mamiherz2305 hat geschrieben: 28.07.20, 16:27der Fall wird dennoch wie ein normales Strafverfahren vom Staatsanwalt behandelt (...) da das Kind ja nun polizeilich vorgemerkt ist und eine Akte hat.
Das sagt wer bzw. welches Gesetz?
Mamiherz2305
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Re: Unberechtigte Anzeigen gegen Minderjähriges Kind

Beitrag von Mamiherz2305 »

Gaia hat geschrieben: 28.07.20, 16:48
Mamiherz2305 hat geschrieben: 28.07.20, 16:27der Fall wird dennoch wie ein normales Strafverfahren vom Staatsanwalt behandelt (...) da das Kind ja nun polizeilich vorgemerkt ist und eine Akte hat.
Das sagt wer bzw. welches Gesetz?
Die den Fall bearbeitende Polizeioberkommissarin bei dem Gespräch vor 4 Monaten mit der KM. Lt. ihrer Aussage, bleibt der Name des minderjährigen Kindes im System erhalten, und das sogar, wenn die Unschuld erwiesen ist, dann gibts einen dementsprechenden Eintrag in der Akte bzw im Vorgang durch den Staatsanwalt. Aber der Name bleibt und die Akte wird nicht gelöscht. Ist da was nicht richtig dran? :shock:
Gaia
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Re: Unberechtigte Anzeigen gegen Minderjähriges Kind

Beitrag von Gaia »

Mamiherz2305 hat geschrieben: 28.07.20, 17:18Die den Fall bearbeitende Polizeioberkommissarin bei dem Gespräch vor 4 Monaten mit der KM. Lt. ihrer Aussage, bleibt der Name des minderjährigen Kindes im System erhalten, und das sogar, wenn die Unschuld erwiesen ist, dann gibts einen dementsprechenden Eintrag in der Akte bzw im Vorgang durch den Staatsanwalt. Aber der Name bleibt und die Akte wird nicht gelöscht.
Interessante Ansicht.

Die beteiligten Kinder sind strafunmündig. Das ist ein absolutes Verfolgungshindernis. Die Staatsanwaltschaft muß und wird also das Verfahren unmittelbar einstellen, nachdem die Polizei die Akte dorthin gesandt hat. Die Frage der Schuld oder Unschuld wird (jedenfalls im rechtlichen Sinne und durch die Judikative) allerhöchstens inoffiziell diskutiert und in keinem Fall entschieden werden. Sollte man als POK'in wissen, aber wir erleben ja nun immer wieder, daß unsere bewaffneten Staatsorgane manchmal schon in einer sehr eigenen Welt leben.

Die Akte als solche wird wohl erst nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet (das Vernichten ist jedenfalls zu hoffen, auch da gab es ja durchaus interessante Überraschungen, und die Dauer dürfte in derartigen Fällen eigentlich nicht sonderlich lang sein, aber da kenne ich mich nicht aus). Ich wüßte allerdings nicht, auf welcher Rechtsgrundlage in einem solchen Fall der Name und weitere Angaben des bzw. der Minderjährigen in irgendeinem für Polizisten zugänglichen EDV-System gespeichert werden dürfte. Nach der Aussage der POK'in würde ich auf jeden Fall mal beim Landesdatenschutzbeauftragten nachfragen.
Deputy
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Re: Unberechtigte Anzeigen gegen Minderjähriges Kind

Beitrag von Deputy »

Gaia hat geschrieben: 28.07.20, 17:45 Ich wüßte allerdings nicht, auf welcher Rechtsgrundlage in einem solchen Fall der Name und weitere Angaben des bzw. der Minderjährigen in irgendeinem für Polizisten zugänglichen EDV-System gespeichert werden dürfte. Nach der Aussage der POK'in würde ich auf jeden Fall mal beim Landesdatenschutzbeauftragten nachfragen.
Für Baden-Württemberg wäre das § 38 (4) Nr. 3 PolG BW, in Bayern wäre es Art. 54 (2) S. 3 PAG Bayern.

Bei Kindern beträgt die Löschfrist mW bundesweit 2 Jahre in den PolGs für die entsprechenden Daten (kann ich aber nicht sicher sagen); man kann einen Antrag auf Löschung stellen, muss das aber begründen. Ein Freispruch reicht nicht unbedingt, erwiesene Unschuld schon.

@Mamiherz
In welchem Bundesland fand das denn statt? Dann könnte man im entsprechenden PolG nachschauen, was dort für Fristen hinterlegt sind.
Mamiherz2305
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Re: Unberechtigte Anzeigen gegen Minderjähriges Kind

Beitrag von Mamiherz2305 »

Gaia hat geschrieben: 28.07.20, 17:45 Die Akte als solche wird wohl erst nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet (das Vernichten ist jedenfalls zu hoffen, auch da gab es ja durchaus interessante Überraschungen, und die Dauer dürfte in derartigen Fällen eigentlich nicht sonderlich lang sein, aber da kenne ich mich nicht aus). Ich wüßte allerdings nicht, auf welcher Rechtsgrundlage in einem solchen Fall der Name und weitere Angaben des bzw. der Minderjährigen in irgendeinem für Polizisten zugänglichen EDV-System gespeichert werden dürfte. Nach der Aussage der POK'in würde ich auf jeden Fall mal beim Landesdatenschutzbeauftragten nachfragen.
Deputy hat geschrieben: 28.07.20, 19:21
Gaia hat geschrieben: 28.07.20, 17:45 Ich wüßte allerdings nicht, auf welcher Rechtsgrundlage in einem solchen Fall der Name und weitere Angaben des bzw. der Minderjährigen in irgendeinem für Polizisten zugänglichen EDV-System gespeichert werden dürfte. Nach der Aussage der POK'in würde ich auf jeden Fall mal beim Landesdatenschutzbeauftragten nachfragen.
Für Baden-Württemberg wäre das § 38 (4) Nr. 3 PolG BW, in Bayern wäre es Art. 54 (2) S. 3 PAG Bayern.

Bei Kindern beträgt die Löschfrist mW bundesweit 2 Jahre in den PolGs für die entsprechenden Daten (kann ich aber nicht sicher sagen); man kann einen Antrag auf Löschung stellen, muss das aber begründen. Ein Freispruch reicht nicht unbedingt, erwiesene Unschuld schon.

@Mamiherz
In welchem Bundesland fand das denn statt? Dann könnte man im entsprechenden PolG nachschauen, was dort für Fristen hinterlegt sind.
Boah, seid Ihr Klasse!!! Das ist mir ansolut neu, dass es rechtliche Aufbewahrungs- bzw. Löschungsfristen bei polizeilichen Akten von Kindern gibt, weil es wurde anders dargestellt durch die Polizei. Da fällt mir schonmal ein riesiger Stein vom Herzen, weil es ja bedeutet, dass im "Normalfall" das Kind mit 12 Jahren wieder unbescholten ist, oder?

Die Frage ist jetzt nur, wie die KM es jetzt am Besten angeht, die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft dazu zu bewegen, sich die Zeugen anzuhören bzw. die Anwesenheitslisten aus der Schule zu besorgen, um die Unschuld von Kind A zu belegen, um ggf. die Akten vorzeitig löschen zu lassen. Wo wir mE wieder bei den Gegenanzeigen wären, um die ganze Sache neu aufzurollen. Kind L hat mindestens bei F2, wenn nicht sogar bei F1 nachweislich in ihrer polizeilichen Aussage gelogen, dass sich die Balken biegen, aus welchen Gründen auch immer. Ich sehe dies als Falschaussage, richtig? Oder gibt es dafür noch einen anderen rechtlichen Terminus? Wie verhält es sich rechtlich mit F3? Da hat die KM keine Beweise, dass es nicht der Wahrheit entspricht, aber die Glaubwürdigkeit kann doch durch die Falschaussagen und unrealistischen Umstände angezweifelt werden.

Btw, der Fall ereignet sich in Berlin.
Niemand2000 hat geschrieben: 28.07.20, 18:45 Mir fällt gerade https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html i.V.m. https://dejure.org/gesetze/BGB/828.html ein
Wieso Paragraphen für Schadensersatz? :shock:
Deputy
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Re: Unberechtigte Anzeigen gegen Minderjähriges Kind

Beitrag von Deputy »

Letzten Endes hat die Polizistin genau das gesagt, was ich geschrieben habe - die Daten sind im System und können abgefragt werden. Löschfristen gibt es auch bei Erwachsenen. Gelöscht wird grundsätzlich, so in den zwei Jahren nichts dazukommt.

Wenn Kind L rechtlich Kind ist (also < 14 Jahre), dann ist es auch nicht strafmündig und damit wäre eine etwaige Falschaussage schon deswegen hinfällig. Im übrigen wäre es bei der Polizei keine Falschaussage.

Ganz ehrlich: wenn es soweit ist und man will effektiv was machen, dann wäre ein Gang zum Anwalt wahrscheinlich das sinnvollste. Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt, keiner kennt die Akte; da kann durchaus etwas sinnvoller erscheinen, was sich bei Kenntnis der Akte als unsinnig herausstellt. Als Laie ist es auch schon oft schwierig, allein die Knackpunkte zu erkennen, von der richtigen Reaktion ganz zu schweigen. Ein Forum kann dabei kaum helfen.
Mamiherz2305
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Re: Unberechtigte Anzeigen gegen Minderjähriges Kind

Beitrag von Mamiherz2305 »

Da hast Du wohl Recht Deputy. Eine Rechtsberatung kann hier mit drei Eckpunkten nicht gegeben werden und sollte so auch nicht geschehen. Ich danke Euch von ganzem Herzen, denn Ihr habt mir schon ein ganzes Stück weitergeholfen!

LG Mamiherz
hawethie
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Re: Unberechtigte Anzeigen gegen Minderjähriges Kind

Beitrag von hawethie »

Die KM wurde ja als Erstes von der Schule über die bestehenden Anzeigen informiert
alsooo
die Schule weiß vor der KM, dass gegen A Anzeige erstattet wurde?
Wer will mir das erzählen?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Niemand2000
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Re: Unberechtigte Anzeigen gegen Minderjähriges Kind

Beitrag von Niemand2000 »

Mamiherz2305 hat geschrieben: 28.07.20, 21:17
Niemand2000 hat geschrieben: 28.07.20, 18:45Mir fällt gerade https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html i.V.m. https://dejure.org/gesetze/BGB/828.html ein
Wieso Paragraphen für Schadensersatz? :shock:
hawethie schrieb ja:
ich gehe davon aus, dass L genau wie A strafunmündig ist - daher bringt eine Anzeige gegen A nichts.
eine Anzeige bringt nichts, aber einen Ansspruch auf Schadenersatz könnte bestehen. Ich lasse mich hier aber von den Experten gerne eines Besseren belehren.
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