Herausgabe Durchsuchungsbeschluss erwirken

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Roger78
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Herausgabe Durchsuchungsbeschluss erwirken

Beitrag von Roger78 »

Guten Tag,

meine Wohnung wurde heute durch per Durchsuchungsbeschluss aufgebrochen und durchsucht, wie mir telefonisch durch einen Steuerfahnder mitgeteilt wurde. Ich war komplett vor den Kopf gestoßen und hätte niemals mit so etwas gerechnet, da ich keine Steuern hinterzogen habe, sondern aktuell nur mit der Abgabe der Steuererklärung überfordert bin, was aus meiner Sicht kein ausreichender Grund sein darf, und obendrein momentan aus beruflichen und privaten Gründen sehr stark eingespannt bin.

Der Steuerfahnder meinte am Telefon zu mir, dass er den Durchsuchungsbeschluss angeblich auf den Küchentisch gelegt hätte. Allerdings bin ich in den kommenden 2 Wochen geschäftlich verreist, komme nicht in die Wohnung und habe auch niemanden, den ich dorthin schicken könnte.

Der Steuerfahnder ist natürlich maximal unkooperativ. Nicht nur, dass ich bis jetzt keine Ahnung habe, was mir so wirklich ernsthaft vorgeworfen wird, sondern den (angeblich) auf dem Küchentisch abgelegten Durchsuchungsbefehl will er mir natürlich ebenfalls nicht zuschicken.

Wie komme ich jetzt an den Durchsuchungsbefehl, um zumindest herauszufinden, auf welcher Grundlage meine Wohnung durchsucht wurde, um mich dagegen zumindest wehren zu können?
ChrisC
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Re: Herausgabe Durchsuchungsbeschluss erwirken

Beitrag von ChrisC »

Nach der Geschäftsreise auf dem Küchentisch nachschauen.
Biggi0001
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Re: Herausgabe Durchsuchungsbeschluss erwirken

Beitrag von Biggi0001 »

Ein Durchsuchungsbeschluss fällt ja im allgemeinen nicht unversehens vom Himmel... normalerweise geht dem eine Geschichte voraus. Und auch der zeitliche Ablauf (AKTUELL mit der Steuererklärung überfordert, MOMENTAN beruflich stark eingespannt) scheint irgendwie etwas beschönigt dargestellt. Wegen ein paar Tagen oder Wochen Rückstand bei der Steuererklärung werden normalerweise keine solchen Maßnahmen ergriffen. Aber Chris hat Recht, nach Ihrer Rückkehr werden Sie ja mehr wissen.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
SusanneBerlin
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Re: Herausgabe Durchsuchungsbeschluss erwirken

Beitrag von SusanneBerlin »

da ich keine Steuern hinterzogen habe, sondern aktuell nur mit der Abgabe der Steuererklärung überfordert bin,
Es IST bereits Steuerhinterziehung, wenn man seine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt und somit verhindert, dass das Finanzamt die fälligen Steuern feststellen kann.
Abgabenordnung hat geschrieben:§ 370
Steuerhinterziehung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder

3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
(Hervorhebung von mir)
Grüße, Susanne
J.A.
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Re: Herausgabe Durchsuchungsbeschluss erwirken

Beitrag von J.A. »

um zumindest herauszufinden, auf welcher Grundlage meine Wohnung durchsucht wurde,
Die kann ich Ihnen nennen. Die Durchsuchung fand auf der Grundlage der §§ 102, 105 StPO statt, da aus richterlicher Sicht die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln hinsichtlich der Ihnen vorgeworfenen Tat führen wird, welche nach §§ 94, 98 StPO zu beschlagnahmen sind.
Wie komme ich jetzt an den Durchsuchungsbefehl
Durch Akteneinsicht. Deren Gewährung wird aber mit hoher Sicherheit länger als 2 Wochen dauern. Somit ist die "Küchtischvariante" schneller und günstiger. Der Tatvorwurf ist im Durschsuchungsbeschluss ohnehin nur grob umrissen und nicht en detail dargestellt. Dazu (um Einzelheiten zu erfahren) müssen Sie Akteneinsicht nehmen, was am effektivsten per Anwalt geht. Bzw. komplette Akteneinsicht bekommt ohnehin nur ein Anwalt.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Roger78
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Re: Herausgabe Durchsuchungsbeschluss erwirken

Beitrag von Roger78 »

Gibt es evtl. die Möglichkeit herauszufinden, wer den Durchsuchungsbeschluss ausgestellt hat und denjenigen zu kontaktieren bzw. an welches Gericht müsste ich mich dazu überhaupt wenden?
webelch
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Re: Herausgabe Durchsuchungsbeschluss erwirken

Beitrag von webelch »

Die einfachste Lösung dürfte doch wohl sein, dass ein Anwalt vor Ort beauftragt wird. Das geht auch per Telefon und Fax.
J.A.
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Re: Herausgabe Durchsuchungsbeschluss erwirken

Beitrag von J.A. »

Roger78 hat geschrieben:Gibt es evtl. die Möglichkeit herauszufinden, wer den Durchsuchungsbeschluss ausgestellt hat und denjenigen zu kontaktieren bzw. an welches Gericht müsste ich mich dazu überhaupt wenden?
Im Normalfall hat der an dem Tag diensthabende Ermittlungsrichter an ihrem örtl. Amtsgericht den Beschluss erlassen. Wobei mit "an dem Tag" der Tag gemeint ist, an dem der Beschluss erlassen wurde. Der muss nicht deckungsgleich mit dem Tag der Durchsuchung sein (ist es wahrscheinlich auch nicht). Aber von dem Richter werden Sie auch keine weitere Auskunft bekommen, da der die Akte überhaupt nicht vorliegen hat, die liegt wieder bei der StA (oder der Steuerfahndung). Und wie schon gesagt: Mehr als dass Sie durch die und die Handlung der Steuerhinterziehung beschuldigt werden und das was ich oben schon schrieb (die §§ -Kette) steht ohnehin nicht im Beschluss.

Die einzige Stelle, die Ihnen auf die Schnelle Auskunft über Einzelheiten geben könnte, wäre die Steuerfahndung. Ansonsten bleibt so oder so nur der Weg der Akteneinsicht um Details zu erfahren. Einfach den örtlichen Anwalt des Vertrauens telefonisch beauftragen und eine Vollmacht zufaxen.
Wenn es Ihnen nur um Akteneinsicht geht, also keine anwaltliche Beratung und/oder Vertretung gewünscht ist, gibt es auch günstige Online-Angebote für Akteneinsicht. Der Anwalt scanned die Akte dann ein und mailt Sie Ihnen als .pdf-datei zu. Kostet um die 60-80 EUR (wobei bei den günstigeren Angeboten meist die Aktenversendungspauschale der StA nicht enthalten ist, in den etwas teureren schon. Kommt also etwa aufs gleiche raus). Dann haben Sie aber natürlich nur die pure Akte und niemanden, der Ihnen fachlich erklärt was drinsteht.
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