Bereicherungsabsicht/Vermögensvorteil einer Kommune

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Zafilutsche
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Bereicherungsabsicht/Vermögensvorteil einer Kommune

Beitrag von Zafilutsche »

Da wird von einem Gericht festgestellt, dass eine Verkehrsüberwachte Geschwindigkeitsmessung in Köln mangelhaft war und damit 100.000 Fahrzeugführer falsche/fehlerhafte Bescheide erhalten haben.
Statt alle fehlerhaft gestellten Forderungen rückabzuwickeln, sollen die Geschädigten alle selbst aktiv werden um Anträge mit der Bitte um eine Rückzahlung auszufüllen und einzuschicken.
Nur 1/3 aller Geschädigten nehmen den Aufwand auf sich und füllen solche Anträge aus. Der Rest (mehrere Millionen Euro) wird offenbar nicht an die Geschädigten zurück gezahlt. (Wahrscheinlich wird auf eine Verjährung gehofft).
Irgendwie lösst dieses Verhalten bei mir ein Unbehagen aus, weil der Stadt doch dieses Vermögen gar nicht zusteht.
Steht da nicht eine Bereicherungsabsicht im Raum? Immerhin sind doch dank der Kennzeichen die Namen und Anschriften der Geschädigten bekannt und damit kann auch eine Rückzahlung gemacht werden. Denke ich falsch?
hawethie
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Re: Bereicherungsabsicht/Vermögensvorteil einer Kommune

Beitrag von hawethie »

Abgesehen davon, dass das Thema schon mehrmals in div. Foren diskutiert wurde:
Denke ich falsch?
ja
Steht da nicht eine Bereicherungsabsicht im Raum?
Nö, wenn du dennoch der Ansicht bist: Anzeige erstatten!
Immerhin sind doch dank der Kennzeichen die Namen und Anschriften der Geschädigten bekannt
es sind Namen und Anschrift der Leute bekannt, die dort zu dem fraglichen Zeitpunkt geblitzt wurden. Ich befürchte, dass es fast unmöglich ist, festzustellen, wer von den geblitzten falsch geblitzt wurde.
Da müssen sich die Betr. schon melden.
Für alles andere fehlt die Rechtsgrundlage bzw. die rechtlichen Vorschriften stehen sogar dagegen, dass die Behörde die Vorgänge automatisch raussucht (Datenschutz!).
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ExDevil67
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Re: Bereicherungsabsicht/Vermögensvorteil einer Kommune

Beitrag von ExDevil67 »

hawethie hat geschrieben:
Immerhin sind doch dank der Kennzeichen die Namen und Anschriften der Geschädigten bekannt
es sind Namen und Anschrift der Leute bekannt, die dort zu dem fraglichen Zeitpunkt geblitzt wurden. Ich befürchte, dass es fast unmöglich ist, festzustellen, wer von den geblitzten falsch geblitzt wurde.
Da müssen sich die Betr. schon melden.
Richtig, wer da geblitzt wurde und einen Rückerstattungsanspruch hat ist nicht sicher ermittelbar. Das würde nur in den Fällen gehen, in denen der Fahrer per Bußgeldbescheid ermittelt wurde.
Alles was im Verwarngeldbereich geblieben ist, dürfte von der Stadt nicht ermittelbar sein. Man denke nur an den Firmenwagen wo das Verwarngeld an die Firma geschickt wurde und der betroffene Mitarbeiter das anstandslos privat bezahlt hat.
hawethie
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Re: Bereicherungsabsicht/Vermögensvorteil einer Kommune

Beitrag von hawethie »

Das würde nur in den Fällen gehen, in denen der Fahrer per Bußgeldbescheid ermittelt wurde
selbst dann müsste man mehrerereer tausend Bescheide durchschauen, um zu schauen, welche Bescheide zu Unrecht ergingen.
Um sich gegen unrechtmäßige Bescheide zu wehren, gibt es in D die Rechtsmittel - und ich weiß üblicherweise, wo ich zu schnell gefahren bin und wo nicht.
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Zafilutsche
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Re: Bereicherungsabsicht/Vermögensvorteil einer Kommune

Beitrag von Zafilutsche »

hawethie hat geschrieben:
Das würde nur in den Fällen gehen, in denen der Fahrer per Bußgeldbescheid ermittelt wurde
selbst dann müsste man mehrerereer tausend Bescheide durchschauen, um zu schauen, welche Bescheide zu Unrecht ergingen.
Hm- also wenn Behörden nicht zu ihren Fehlern stehen, warum soll dann ein Bürger für seine Fehler einstehen?
hambre
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Re: Bereicherungsabsicht/Vermögensvorteil einer Kommune

Beitrag von hambre »

Hm- also wenn Behörden nicht zu ihren Fehlern stehen, warum soll dann ein Bürger für seine Fehler einstehen?
Die Behörden stehen ja zu ihren Fehlern und zwar mehr als sie müssten. Wenn ein Bürger hier mit einer vergleichbaren Fallgestaltung fragen würde, dann würde er ziemlich einhellig die Antwort bekommen, dass er nichts erstatten muss.

Die Verwarnungsgelder und Bußgeldbescheide sind sämtlich rechtskräftig und können daher selbst dann nicht mehr angefochten werden, wenn inzwischen klar ist, dass sie zu Unrecht ergangen sind. Das Vorgehen der Stadt Köln ist daher reine Kulanz. Wie dann so eine Kulanz ausgestaltet wird, liegt somit auch im alleinigen Ermessen der Stadt Köln.

Die ganze Sache ist auch so umfassend in den Medien verbreitet worden, dass es erstaunlich ist, dass sich nur 1/3 der Betroffenen gemeldet hat. Man kann nun nicht von der Stadt Köln erwarten, dass sie die Erstattung er Bußgelder den Betroffenen aufdrängen sollte.
ExDevil67
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Re: Bereicherungsabsicht/Vermögensvorteil einer Kommune

Beitrag von ExDevil67 »

Was heißt nicht zu seinem Fehler stehen, letztlich hat die Stadt ja eingesehen das der Blitzer falsch eingestellt war und ist bereit die Gelder zu erstatten.
Das die Stadt jetzt nicht von sich aus ermittelt wer alles Betroffen ist kann man finden wie man will.
Wenn man das nun aber nicht gut findet, sollte man aber bitte auch einen plausiblen Vorschlag zur Umsetzung vorlegen. Da es um ~280.000 Bescheide geht, dürfte allein die (wohl manuelle) Kontrolle entweder lange dauern oder für mehrere Tage die komplette Verwaltung der Stadt Köln lahm legen.

Mal am Rande, was macht man mit denen die fälschlich mit Punkten und Fahrverbot belegt wurden? Punkte kann ich in Flensburg löschen lassen, Fahrverbote kann man auch aus Akten löschen und dort wo es noch nicht angetreten wurde auch erlassen oder vorzeitig enden lassen.
Aber was ist mit bereits abgesessenen Fahrverboten? Das kann man nicht mehr ändern, hatte aber ja ggf auch Folgen für die Betroffenen. Oder mit Kosten für eine absolvierte Nachschulung die mir die unberechtigten Punkte eingebracht haben?
Zafilutsche
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Re: Bereicherungsabsicht/Vermögensvorteil einer Kommune

Beitrag von Zafilutsche »

Es wäre wirklich utopisch gewesen, wenn der Betreiber einer Blitzeranlage sich die Frage gestellt hätte: 260.000 Blitzer? Sind das alles nur Raser oder könnte da etwas unstimmig sein?
Andere "Betreiber" anderer Anlagen machen sich nicht selten "Schadenersatzpflichtig" wenn ihre Anlagen Fehler haben und nicht korrekt laufen.
Also man merke "Betreiber" ist nicht gleich "Betreiber".
hambre
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Re: Bereicherungsabsicht/Vermögensvorteil einer Kommune

Beitrag von hambre »

Es wäre wirklich utopisch gewesen, wenn der Betreiber einer Blitzeranlage sich die Frage gestellt hätte: 260.000 Blitzer? Sind das alles nur Raser oder könnte da etwas unstimmig sein?
Wieso? Rekordhalter in Deutschland ist die Blitzeranlage auf der A2 bei Bielefeld mit mehr als 1.000.000 Geblitzten.
Außerdem hätte das jedem Einzelnen auch selbst auffallen können, dass er dort zu Unrecht geblitzt wurde.

Abgesehen davon hat es sich ja nicht um ein technisches Problem gehandelt.
Andere "Betreiber" anderer Anlagen machen sich nicht selten "Schadenersatzpflichtig" wenn ihre Anlagen Fehler haben und nicht korrekt laufen.
Mag sein, hier ist aber gar kein Schaden im rechtlichen Sinne entstanden. Außerdem ist wohl die Stadt Köln selbst der Betreiber der Anlage.
Zafilutsche
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Re: Bereicherungsabsicht/Vermögensvorteil einer Kommune

Beitrag von Zafilutsche »

hambre hat geschrieben:
Rekordhalter in Deutschland ist die Blitzeranlage auf der A2 bei Bielefeld mit mehr als 1.000.000 Geblitzten.
Irgendwie für mich nachvollziehbar, dass da kein gesteigertes Interesse an einer ordnungsgemäß durchgeführten Messung existiert. :twisted:
hambre
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Re: Bereicherungsabsicht/Vermögensvorteil einer Kommune

Beitrag von hambre »

Irgendwie für mich nachvollziehbar, dass da kein gesteigertes Interesse an einer ordnungsgemäß durchgeführten Messung existiert.
Ich wüsste nicht, welcher Anlass besteht an einer ordnungsgemäßen Messung beim Blitzer in Bielefeld zu zweifeln. Ich kenne die Stelle und ich kann Dir sagen, dass ich da keinen Zweifel habe.
Richtig ist jedoch, dass die Stadt Bielefeld erhebliche Einnahmen damit erzielt und zusätzliches Personal für die Bearbeitung der vielen Bußgeldbescheide einstellen musste.

Und nur so als Hinweis: In Köln wurde die Geschwindigkeit der Fahrzeuge korrekt erfasst. Das war nicht das Problem.
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Re: Bereicherungsabsicht/Vermögensvorteil einer Kommune

Beitrag von gmmg »

hawethie hat geschrieben:Ich befürchte, dass es fast unmöglich ist, festzustellen, wer von den geblitzten falsch geblitzt wurde.
Lol. Die Anlage hat ab 60 geblitzt, zulässig waren 80 km/h. Es ist ein leichtes, die Bescheide um 20 km/h zu korregieren. Aber gut, dafür einen beamten zu finden dürfte schwer sein, das hat er in seiner Ausbildung sicher nicht gelernt.
hawethie hat geschrieben:]Man kann nun nicht von der Stadt Köln erwarten, dass sie die Erstattung er Bußgelder den Betroffenen aufdrängen sollte.
Sicher, die Mafia wird sich auch sträuben erpresste Gelder zurückzahlen.
Zafilutsche hat geschrieben:Es wäre wirklich utopisch gewesen, wenn der Betreiber einer Blitzeranlage sich die Frage gestellt hätte: 260.000 Blitzer? Sind das alles nur Raser oder könnte da etwas unstimmig sein?
Andere "Betreiber" anderer Anlagen machen sich nicht selten "Schadenersatzpflichtig" wenn ihre Anlagen Fehler haben und nicht korrekt laufen.
Bei anderen würde man sofort Betrug annehmen. Aber bei unserem Beamtentum kann man das nun wirklich nicht unterstellen, die arbeiten einfach nur stur und merkbefreit ihre Akten ab.
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Re: Bereicherungsabsicht/Vermögensvorteil einer Kommune

Beitrag von hawethie »

Die Anlage hat ab 60 geblitzt, zulässig waren 80 km/h. Es ist ein leichtes, die Bescheide um 20 km/h zu korregieren. Aber gut, dafür einen beamten zu finden dürfte schwer sein, das hat er in seiner Ausbildung sicher nicht gelernt.
Gut, dass du dich so gut auskennst - hast du ja schon öfter gezeigt.
Aber bei unserem Beamtentum kann man das nun wirklich nicht unterstellen, die arbeiten einfach nur stur und merkbefreit ihre Akten ab.
auf einem der meistbefahrenen Autobahnabschnitte in D ist die Anzahl der geblitzten Fahrer vollkommen normal - wie sollte da was auffallen?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
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Re: Bereicherungsabsicht/Vermögensvorteil einer Kommune

Beitrag von gmmg »

hawethie hat geschrieben:
Die Anlage hat ab 60 geblitzt, zulässig waren 80 km/h. Es ist ein leichtes, die Bescheide um 20 km/h zu korregieren. Aber gut, dafür einen beamten zu finden dürfte schwer sein, das hat er in seiner Ausbildung sicher nicht gelernt.
Gut, dass du dich so gut auskennst - hast du ja schon öfter gezeigt.
Wo ist das Problem? Die Geschwindigkeiten habe ich einem Zeitungsartikel entnommen. Vielleicht sind diese Angaben unzureichend, aber es sollte ein leichtes sein, die tatsächlich Beschilderung und die gemessenen Geschwindigkeiten abzugleichen. Was soll daran unmöglich sein?
hawethie hat geschrieben:auf einem der meistbefahrenen Autobahnabschnitte in D ist die Anzahl der geblitzten Fahrer vollkommen normal - wie sollte da was auffallen?
Woher weisst du denn das nun wieder?
gmmg
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Re: Bereicherungsabsicht/Vermögensvorteil einer Kommune

Beitrag von gmmg »

Keine Antwort ist auch eine Antwort. Die Behauptungen von hawethie entbehren wohl noch mehr jeglicher Grundlage als die hier besprochenen falschen Vorwürfe von Geschwindigkeitsverstößen.
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