Was tun? Haftbefehl wegen angeblicher Schulden erwirkt

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

Evariste
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Re: Was tun? Haftbefehl wegen angeblicher Schulden erwirkt

Beitrag von Evariste »

Wenn man viel Zeit hat, einem der eigene Schufa-Eintrag egal ist und man dem angeblichen Gläubiger eines auswischen will, kann man natürlich die Beugehaft antreten. Für diese muss nämlich der Gläubiger in Vorleistung gehen. Normalerweise wird dieser Betrag dann auf die abzuzahlenden Schulden draufgeschlagen, aber wenn - laut Sachverhalt - gar keine Schulden vorhanden sind, dürfte das schwierig werden.
SusanneBerlin
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Re: Was tun? Haftbefehl wegen angeblicher Schulden erwirkt

Beitrag von SusanneBerlin »

Der Mann = Kläger hat sich offenbar entschlossen, die Erzwingungshaft über sich ergehen zu lassen.
Selbst wenn er 6 Monate in Haft bleibt, verringern sich dadurch die angeblichen Schulden nicht um einen Cent.
Grüße, Susanne
Marie-Luise
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Re: Was tun? Haftbefehl wegen angeblicher Schulden erwirkt

Beitrag von Marie-Luise »

Evariste hat geschrieben:Wenn man viel Zeit hat, einem der eigene Schufa-Eintrag egal ist und man dem angeblichen Gläubiger eines auswischen will, kann man natürlich die Beugehaft antreten. Für diese muss nämlich der Gläubiger in Vorleistung gehen. Normalerweise wird dieser Betrag dann auf die abzuzahlenden Schulden draufgeschlagen, aber wenn - laut Sachverhalt - gar keine Schulden vorhanden sind, dürfte das schwierig werden.
Genau das würde der vermeintliche Schuldner im fiktiven Fallbeispiel mit der Beugehaft beabsichtigen.

Allerdings wäre die Fiktion weiter darzulegen:
zwei weitere Termine zur Abgabe der Vermögensauskunft wurden dem 'Schuldner' eingeworfen - diesmal nicht kurvertiert, aber immerhin im Briefkasten des Schuldners.
Hierbei handelt es sich um zwei DIN A4-Seiten mit Text.
Dem Text wäre - angenommen - ein handschriftlicher Vermerk des GV' s wie folgt hinzugefügt:
>>Dies ist mittlerweile die 3. Terminvorladung. Ich kann auch Ihre Wohnungstüre (sic!) durch einen Schlosser öffnen lassen. Sollten Sie zum Termin nicht erscheinen, werde ich den Vorschuss beim Gläubiger anfordern + die Türe öffnen lassen!>>

Dies ist dem 'Schuldner'
1. nicht ganz schlüssig, da er sich auf seine Verhaftung vorbereitet hat

2. er nicht der alleinige Mieter der Wohnung ist und die Kosten - auch aus Sicht des Mitbewohners - durch den Gerichtsvollzieher, respektive dem vermeintlichen Gläubiger zu ersetzen wären

3. dem 'Schuldner' die Beibringung aufgelisteter Papiere/Unterlagen auferlegt wird, um unnötiges Aufsehen zu vermeiden. Aus Sicht des 'Schuldners' wurde bereits Aufsehen erregt, nämlich durch die Form der einzelnen Zustellungen (Kuvert mit der Aufschrift 'Haftbefehl' auf Fußmatte).

Müssen solche Beischeide/Ankündigungen/Vorladungen nicht entsprechend diskret übermittelt werden? Gibt es hierzu Bestimmungen, welche GV gehalten sind zu befolgen?

Freundliche Grüße
Marie-Luise
webelch
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Re: Was tun? Haftbefehl wegen angeblicher Schulden erwirkt

Beitrag von webelch »

Da ist aber ein langmütiger GV am Werk...

Und der Schuldner sollte mal ganz tief in sich horchen, wie er mit der Situation umgeht.

Rechtliche Fragen gibt es ja augenscheinlich nicht mehr.
Evariste
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Re: Was tun? Haftbefehl wegen angeblicher Schulden erwirkt

Beitrag von Evariste »

Der Gerichtsvollzieher kann sich, sofern ein entsprechender Gerichtsbeschluss vorliegt, gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschaffen, um dort nach pfändbaren Sachen zu suchen. Die Kosten dieser Maßnahme kommen dann zu den Schulden dazu.
Marie-Luise hat geschrieben: Dies ist dem 'Schuldner'
1. nicht ganz schlüssig, da er sich auf seine Verhaftung vorbereitet hat
Das Öffnen der Wohnung, um dort nach pfändbaren Sachen zu suchen, hat mit der Vermögensauskunft eigentlich nichts zu tun.
2. er nicht der alleinige Mieter der Wohnung ist und die Kosten - auch aus Sicht des Mitbewohners - durch den Gerichtsvollzieher, respektive dem vermeintlichen Gläubiger zu ersetzen wären
Das interessiert den GV nicht weiter - die meisten Schuldner leben nicht allein in der Wohnung. Trotzdem kann die Wohnung geöffnet werden und es kann auch alles in der Wohnung gepfändet werden. Das Eigentum von Mitbewohnern wird respektiert, soweit es eindeutig ist, dass es sich um deren Eigentum handelt (z. B. Wohngemeinschaft, wo jeder sein eigenes Zimmer hat, dann wird nur im Zimmer des Schuldners gepfändet), der GV ist aber nicht dazu verpflichtet, vor Ort die Eigentumsverhältnisse zu klären und kann auch Gegenstände von Dritten mitnehmen, wenn die Eigentumsverhältnisse nicht eindeutig sind. Diese müssen dann halt klagen, um die Sachen wiederzubekommen.
3. dem 'Schuldner' die Beibringung aufgelisteter Papiere/Unterlagen auferlegt wird, um unnötiges Aufsehen zu vermeiden. Aus Sicht des 'Schuldners' wurde bereits Aufsehen erregt, nämlich durch die Form der einzelnen Zustellungen (Kuvert mit der Aufschrift 'Haftbefehl' auf Fußmatte).
Mein Gott, das ist halt so ein Standardtext, den sich irgendwann mal jemand überlegt hat. Hat weiter nichts zu bedeuten, es gibt auch keinen Rechtsanspruch darauf, dass das ganze Verfahren ohne Aufsehen abgewickelt wird.

Der Schuldner sollte den GV kontaktieren, und sei es auch nur, um anzukündigen, dass die Vermögensauskunft verweigert wird. Oder wenigstens da sein, wenn der GV kommt.
Celestro
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Re: Was tun? Haftbefehl wegen angeblicher Schulden erwirkt

Beitrag von Celestro »

Marie-Luise hat geschrieben: Müssen solche Beischeide/Ankündigungen/Vorladungen nicht entsprechend diskret übermittelt werden? Gibt es hierzu Bestimmungen, welche GV gehalten sind zu befolgen?
Mal angenommen, der GV müßte diskret vorgehen. Was an "2 DIN A4 - Seiten im Briefkasten" sollte dann nicht diskret sein ?
Marie-Luise
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Re: Was tun? Haftbefehl wegen angeblicher Schulden erwirkt

Beitrag von Marie-Luise »

Guten Tag,

nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten zum fiktiven Fallbeispiel.

Zitatauszüge:
webelch hat geschrieben:Da ist aber ein langmütiger GV am Werk...
Rechtliche Fragen gibt es ja augenscheinlich nicht mehr.
Zustimmung zum ersten Teil; zum zweiten Teil:
doch, die Frage war, ob Gerichtsvollzieher eine Form der Übermittlung einzuhalten haben - es kann doch nicht angehen, dass ein Briefumschlag, von außen versehen mit dem handschriftlichen Vermerk 'Haftbefehl' - gerade unter Berücksichtigung einiger Beiträge zufolge, dass es unterschiedliche Haftbefehle gibt, was dem Laien, dem vermeintlichen Schuldner und auch dem Nachbarn XYZ sicher nicht geläufig ist, am Ende für jeden sichtbar auf der Fußmatte landet? - Unabhängig davon, ob der GV ihn dort platziert hat, oder der Einwurf irrtümlicherweise zuvor in einem Nachbarbriefksten erfolgte.

Zitatauszug:
Evariste hat geschrieben: Der Schuldner sollte den GV kontaktieren, und sei es auch nur, um anzukündigen, dass die Vermögensauskunft verweigert wird. Oder wenigstens da sein, wenn der GV kommt.
Im fiktiven Fall hätte der vermeintliche Schuldner ein Fax an den GV gesandt.

Freundliche Grüße
Marie-Luise
webelch
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Re: Was tun? Haftbefehl wegen angeblicher Schulden erwirkt

Beitrag von webelch »

Ein Fax? Der Schuldner scheint wenig Wert auf eine fruchtbaren und erfolgreichen Austausch mit dem GV zu legen.
Marie-Luise
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Re: Was tun? Haftbefehl wegen angeblicher Schulden erwirkt

Beitrag von Marie-Luise »

Hallo,
webelch hat geschrieben:Ein Fax? Der Schuldner scheint wenig Wert auf eine fruchtbaren und erfolgreichen Austausch mit dem GV zu legen.
Welche Früchte, bzw. Erfolg hätte der vermeintliche Schuldner zu erwarten?
Der GV hätte im fiktiven Fall drei Mal die Durchsetzung eines Haftbefehls angekündigt...

Meine Frage lautete denn auch, ob GV an bestimmte Regeln gebunden sind, was Überbringungs/-Versendungsmodalitäten betrifft.

Freundliche Grüße
Marie-Luise
webelch
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Re: Was tun? Haftbefehl wegen angeblicher Schulden erwirkt

Beitrag von webelch »

Ich konnte mit den Suchbegriffen "regelungen zustellungen gerichtsvollzieher" einen sehr informativen Verweis auf ein PDF der Berliner Justizverwaltung mit der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher finden. Dort gibt es auch Regelungen zu den Modalitäten der Zustellung. Und natürlich ist es nicht
Marie-Luise hat geschrieben: Unabhängig davon, ob der GV ihn dort platziert hat,...
DEnn wie schon in diesem Thread angemerkt, ist der GV nicht für die Sicherung des Briefkastens oder einer anderen Postannahmevorrichtung des Schuldners zuständig.
Evariste
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Re: Was tun? Haftbefehl wegen angeblicher Schulden erwirkt

Beitrag von Evariste »

Marie-Luise hat geschrieben: Unabhängig davon, ob ... der Einwurf irrtümlicherweise zuvor in einem Nachbarbriefksten erfolgte.
Wenn der Nachbar das Ding dahin gelegt hat, kann man dem GV deswegen schwer einen Vorwurf machen, allenfalls, dass er den Brief in den falschen Briefkasten geworfen hat.

Wenn der GV persönlich vor Ort ist, darf er natürlich Mitteilungen da lassen; wenn er sie in den verschlossenen Briefkasten einwirft, m. E. auch ohne Kuvert.
Marie-Luise hat geschrieben: Welche Früchte, bzw. Erfolg hätte der vermeintliche Schuldner zu erwarten?
Z. B. dass der GV nicht demnächst mit einem Schlosser anrückt und die Tür öffnen lässt...
J.A.
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Re: Was tun? Haftbefehl wegen angeblicher Schulden erwirkt

Beitrag von J.A. »

Welche Früchte, bzw. Erfolg hätte der vermeintliche Schuldner zu erwarten?
Die süßen Früchte des Knastlebens für die Dauer von 6 Monaten. Allerdings zeigt sich in der Regel, dass spätestens nach 1 Woche der GV in die JVA bestellt wird, um die Vermögensauskunft abgeben/abnehmen zu dürfen um so der misslichen Lage dann doch möglichst schnell wieder zu entfliehen.

Und -auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen- was das "vermeintlich" angeht: Der GV wird nur auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels tätig, d.h. diese Schulden sind nicht "vermeintlich" sondern juristisch betrachtet ganz real existent. Auch wenn der der Schuldner es nicht wahrhaben möchte und auch selbst dann, wenn es sie "in Wahrheit" nicht gibt. Im letzteren Fall hat der Schuldner es dann ganz einfach versäumt sich rechtzeitig gegen die Titulierung der Forderung zu wehren, so dass diese in Rechtskraft erwachsen konnte. Da nützt auch "Kopf gegen Wand" nichts. Am Ende gewinnt immer die Wand.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Marie-Luise
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Re: Was tun? Haftbefehl wegen angeblicher Schulden erwirkt

Beitrag von Marie-Luise »

Guten Tag, Evariste,

>>Z. B. dass der GV nicht demnächst mit einem Schlosser anrückt und die Tür öffnen lässt...>>[/quote]

Genau das ist der Punkt. Warum heißen die ersten Androhungen 'Haftbefehl', um dann damit zu drohen, die Tür gewaltsam öffnen zu lassen? Das ist sogar für mich nicht logisch. Für Sie?

Guten Tag, webelch,

vielen Dank für den link. Ich habe zwischenzeitlich auch etwas ergoogled - demnach scheint es zusätzlich so zu sein, dass seit August 2012 ein neues Gesetz inkraft trat, demnach Gerichtsvollzieher als Freiberufler, und nicht (mehr) als Beamte ihre Tätigkeiten ausführen.

Guten Tag, J.A.,

der letzte Satz 'mit dem Kopf durch die Wand und dass letzthin die Wand gewinnt' scheint einen Funken Wahrheit zu beinhalten; zumindest ist die Wahrscheinlichkeit der übermächtigen * Wand groß.
Eher klein ist die Wahrscheinlichkeit, dass der GV spätestens nach einer Woche in den Genuss gerät, die Vermögensauskunft abnehmen zu dürfen.
Da kann man nichts machen und es handelt sich ja zum Glück um fiktive Fallbeispiele, d. h., dass es den kriminell zu bezeichnenden Vater = Erben wahrscheinlich real (*) nicht gibt;).

Nochmals vielen Dank für alle Beiträge.

Freundliche Grüße
Marie-Luise

(*) Der Beklagte im (fiktiven) Pflichtteilsverfahren, der im jetzigen Fiktiv-Fall als Kläger = Gläubiger auftritt, hat nachweislich eine falsche Vermögensauskunft abgegeben, etc. pp. Vielleicht ist die Hoffnung des vermeintlichen Schuldners, dass der 'Fall' neu aufgerollt wird und ihm ein Pflichtverteidiger o. ä. zur Seite gestellt wird. D. h., der Beklagte im Pflichtteilsverfahren ist die Wand. Von Beginn an spielte er mit gezinkten Karten und auch der Nachlassgutachter musste um die tatsächlichen Verhältnisse des Beklagten umfangreicher im Bilde sein: schließlich wurden zwei Objekte, die nicht im Gutachten auftauchten, durch ihn, respektive durch seinen Vorgänger, beurkundet. - Dass er dazu nicht willens war, das Gutachten zu ändern und sich auf seinen Auftraggeber berief, ist weiteres Zeichen der Wand/der Wände, gegen die der Pflichtteilsbegehrende, dem eigentlich mindestens ein Pflichtteil in Höhe von Euro 120.000,-- zustünde, anrennt.
Nun, wie geschrieben: real sind diese Ereignisse nicht möglich. Und in Deutschland schon gar nicht.
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